Heute veröffentlichen wir den 15. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 15. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

*****************************************************

Thomé – Newsletter 15/2022 vom 17.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Offener Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMaS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes
——————————————————————————-

Angesichts der Energiekrise mit drastischen Teuerungsraten für Strom und Heizenergie richtet Tacheles einen offenen Brief an Minister Heil, in welchem konkrete Handlungsperspektiven und –notwendigkeiten aufgezeigt werden.

Das Ganze wunderbar auf Twitter von @RosaLin99535919 kommentiert: „Es sollte unserem Sozialminister peinlich sein, dass sich ein Verein aufgerufen fühlt, aufgrund seiner Untätigkeit hinsichtlich eines BVerfG-Urteils, kleinteilig und fundiert die Arbeit seines Ministeriums zu übernehmen.“

In dem offenen Brief werden dezidiert konkrete Handlungsmöglichkeiten für Herrn Heil und das BMAS aufgezeigt, wie Energiearmut zu begegnen ist und die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden kann. Den offenen Brief gibt es hier: https://t1p.de/yw7il

2.  Essen: Sozialdezernent fordert 100 Euro mehr Grundsicherung
————————————————————————————

Aus der Stellungnahme: Derzeit liegt der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger bei 449 Euro pro Person und Monat. Während auch Haushaltsstrom davon bezahlt werden muss, trägt Miete und Heizenergie pauschal die Stadt. Letzteres trifft aber nicht automatisch auf die Bezieher kleiner Renten zu, die deshalb doppelt betroffen sind. „Die Rentnerinnen und Rentner, die knapp über dem Satz der Grundsicherung oder dem Wohngeldanspruch liegen, werden von den beschlossenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht sehr viel haben“, so Renzel.

Während die Lebensmittelteuerung bereits jetzt für jeden notgedrungen Preisbewussten spürbar und bedrückend sei, werde das ganze Ausmaß der Energiekosten wohl erst bei der Nebenkostennachzahlung präsentiert. „Ich habe die Sorge, dass viele dann nicht mehr können und wir in den Beratungsstellen Tragödien erleben“, so der Sozialdezernent. Die Essener Verbraucherzentrale berichtet bereits jetzt über erheblichen Andrang. „Hier droht sozialer Sprengstoff, deshalb komme ich früh mit diesem Thema.“ Mit den angedachten Einmalzahlungen sei es auf keinen Fall getan.

Zu finden in der WAZ vom 10.04.2022: https://t1p.de/phuv

Kommentar: Recht hat er, es muss einen Sofortzuschlag von 100 EUR monatlich geben!

ANZEIGE

Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal

Der Seminarraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig. Für 10 € zusätzlich kann ein mobiler Raumluftfilter hinzugebucht werden. Mit dem zu 99 % Viren und Aerosole rausgefiltert werden.

Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Getränkecateringservice, wenn gewünscht.

Hier geht es zum Belegungskalender: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de

Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?

Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

3. Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zu den neuen Arbeitsverhältnissen „Das ist eine Prekarisierung, die wir früher nicht kannten“
——————————————————————————————–

Ein hochaktuelles Interview mit Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, über neue Arbeitsverhältnisse wie im 19. Jahrhundert, drohende Kündigungswellen und darüber, wie Frauen, die schlechter bezahlt werden als Männer, dagegen klagen können.
https://t1p.de/ossqy

4. AsylbLG-Sanktionen mit Katja Kipping – gegen gehörlose Ukraine-Geflüchtete
—————————————————————————–

Sozialpolitik eigener Art: AsylbLG-Sanktionen mit Katja Kipping gegen gehörlose Ukraine-Geflüchtete.

Tagesspiegel vom 13.4.: https://t1p.de/xfa2

Dazu eine Pressemitteilung des  Gehörlosenverband Berlin e.V. und Flüchtlingsrat Berlin e.V: Gebrochenes Versprechen: Berlin muss gehörlose Geflüchtete aus der Ukraine menschenwürdig aufnehmen, statt sie aus der Stadt zu vertreiben Mehr dazu: https://t1p.de/pcxws

Dazu ist klar zu sagen, lieber Berliner Senat so nicht!

5. Sanktionen im SGB II: Trotz Corona mehr Sanktionen/ Fundamentalkritik gegen Sanktionen
————————————————————————————————-

Die BA hat neue Zahlen zu SGB II Sanktionen herausgegeben, im Jahr 2021 hat es 193.729 Sanktionen gegeben, mit einer deutlichen Steigerung von über 10 % gegenüber dem Vorjahr. Die BA PM gibt es hier: https://t1p.de/e5e7t

Dazu direkt eine PM vom DPWV, in der die sofortige Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen gefordert wird. Diese gibt es hier: https://t1p.de/hndj

Dazu meine Kritik: Vom Sanktionsmoratorium zum Sanktionsmoratömchen

Im Koalitionsvertrag hieß es noch: „wir setzen alle Sanktionen für ein Jahr aus“. Daraus wurde dann im Endeffekt ein „Moratömchen“, welches ab dem 1. des Monats nach Verkündung, also vermutlich ab irgendwann in der Jahresmitte bis Ende Dezember 2022 gelten soll. Also statt den zuerst angekündigten 12 Monaten vermutlich nur noch sechs Monate.

Im verabschiedeten Regierungsentwurf heißt es jetzt, dass nur die Sanktionen nach § 31a SGB II ausgesetzt werden. Das bedeutet, die „Meldeversäumnisse“, also die Sanktionen nach § 32 SGB II, werden weiterhin sanktioniert. Diese Meldeversäumnisse machen aber ca. 70 % aller Sanktionen aus.

Zudem besteht die Gefahr, dass die sog. Pflichtverletzungen, also die Sanktionen nach § 31a SGB II, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht sanktioniert werden dürfen, nachträglich noch sanktioniert werden. Denn nach § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II ist bis zu sechs Monate nach dem sog. Pflichtversäumnis noch eine Sanktion möglich. Es besteht somit die ernste Gefahr, dass das schönklingende Sanktionsmoratorium ab Jan. 2023 mit nachträglich durchgeführten Sanktionen durch die Jobcenter ausgehöhlt werden.

Soviel zum Thema „MEHR FORTSCHRITT WAGEN“ durch die Ampel. Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange nicht bedarfsdeckende Regelleistungen gezahlt und die Sanktionen abgeschafft werden!

Hier nun der verabschiedete Gesetzestext: https://t1p.de/kk1l2

6. Eintrag in den Thomé Newsletter
———————————————-

Wer sich selber oder KollegInnen oder Kollegen in den Newsletter eintragen will kann das, ganz einfach hier selber machen: https://harald-thome.de/newsletter.html

Vorwort zu meinen Seminaren:

Ich habe das Seminar: SGB II – Basiswissen für die Sozialberatung neu konzeptioniert und möchte es hier einmal eindringlich bewerben.

In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgegangen. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt wird, was für Bescheide gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung, das sind einige der Themen. 

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für eine fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge – aus und für die Praxis.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
——————————————————-

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

–  21./22. Juli 2022      als Online-Seminar
–  08./09. Aug. 2022    als Online-Seminar
–  26./27. Sept. 2022   als Online-Seminar
–  17./18. Okt. 2022     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

Weitere Informationen inklusive Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-16-2022-vom-17-04-2022.html !

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert