Heute veröffentlichen wir den 1. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 1.  ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) im Jahr 2023 erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 01/2023 vom 08.01.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich alle Leserinnen und Leser des Newsletters im neuen Jahr begrüßen und hoffe Ihr/Sie hattet schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!
Auch in diesem Jahr, wie in jedem anderen, geht es um den stetigen Kampf für Menschenrechte und -würde und das Einstehen für eine gerechte und bessere Welt.

Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Aufruf zur Unterstützung von Tacheles zur Sicherstellung der Grundfinanzierung
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Im letzten Newsletter habe ich zu einer Spendenkampagne für Tacheles aufgerufen und es ist tatsächlich auch einiges an Spenden hereingekommen. Dafür herzlichen Dank!

Ich muss aber noch einen weiteren Anlauf starten, denn es gilt, das nächste Jahr zu finanzieren. Ziel der Spendenkampagne ist die Grundfinanzierung von Tacheles, dh. die Kosten für Miete, Löhne, Internet, die Kosten für die Beratung, den Rechtsprechungsticker, aber auch die Finanzierung von Kampagnen, wie der Energie-Hilfe-Kampagne und weiterer Kampagnen.

Daher möchte ich nochmal auf die Spendenaktion hinweisen und den Spendenaufruf vom letzten Newsletter einfügen, falls der ein oder die andere das beim letzten Newsletter überlesen hat. Hier der Text:  

Spendenaufruf: Das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr habe ich 50 Newsletter herausgegeben. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist. Und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Auch in diesem Jahr würde ich mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 29 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, so wie in diesem Jahr mit Fachstellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung zu diversen Änderungen im Grundsicherungsrecht und besonders rund um das Bürgergeld-Gesetz. Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt. Letztes Jahr haben wir noch die Energie-Hilfe-Kampagne zusammen mit dem Paritätischen durchgeführt. Alleine für die Energie-Hilfe-Kampagne haben wir rd. 12.000 EUR bezahlt (Porto ist richtig teuer). 

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles erhält für seine Tätigkeit keine öffentliche Förderung, wir sind dabei auf Unterstützung durch eure Spenden stark angewiesen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Soviel wie Ihr könnt. Wir brauchen die Spenden, denn das ist die Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.

Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g
Die PayPal Zahlung klappt manchmal nicht, dann bitte nicht verzagen, sondern das gute alte Bankkonto nutzen!

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc

2. Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen

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Vorab die Info: die Infoseite wurde auf die Rechtsänderungen zum 1.1.2023, rund um das Bürgergeldgesetz, angepasst. Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org  wurde vor zwei Monaten gestartet. In diesen zwei Monaten wurden bundesweit rd. 130.000 Flugblätter und tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die letzten 20.000 Flyer und 3.500 Plakate können und sollen bei uns abgerufen werden. 

Dann gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen  „wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln gestellt, „wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück“. Das gilt nur für Anträge, die ab 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.

Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII, hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.

Warum die Kampagne?

Neben dem sozialrechtlichen Aspekt und der unmittelbaren Aufklärung für die Betroffenen möchte ich auch mal den politischen Aspekt herausarbeiten: die armen Teile der Bevölkerung und die, die grade nur so über die Runden kommen und die massiven Belastungen für Heizung und Energie nicht tragen können, benötigen zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden und keine Verteilung im Gießkannenprinzip. Hier versagt die Politik deutlich.

Die in Not geratenen Menschen müssen unterstützt werden, um diese Krise zu bewältigen. Hier setzt die Kampagne an. Sie klärt auf und Informiert, wie die Menschen in Teilen ihre horrenden Abrechnungen bezahlt bekommen können. Sie zielt auf eine solidarische, zusammenstehende Gesellschaft und grenzt sich von rechten Sprüchen und rassistische Parolen ab. Denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft, kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Die Kampagne ist eine konkrete Hilfe.

Mitmachen!

Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Kommunen, Strukturen oder Einrichtungen organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html 


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Stellenausschreibung des Deutschen Institut für Menschenrechte 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sucht ab sofort eine*n Expert*in im Sozialrecht für die Themenschwerpunkte Armut / Gesundheit (Bewerbungsfrist 23.01.): https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/jobs/stellenausschreibung-wimi-wsk-rechte

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3. Weisungen der BA zum sog. Bürgergeld / BMAS zur Sozialhilfe
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Weisungen SGB II: Die BA hat erste Weisungen zum Bürgerhartz-Gesetz herausgegeben, das betrifft nachfolgende Weisungen zu:

– Vermögen, § 12 SGB II
– vorrangigen Leistungen, § 12a SGB II
– Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
– Regelbedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 20 SGB II
– Mehrbedarfe, § 21 SGB II
– Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, § 23 SGB II
– Sanktionen, bzw. Minderungen, §§ 31, 31a, 31b SGB II
– Sanktionen, bzw. Minderungen wegen Meldeversäumnissen § 32 SGB II
– Anwendung der Bagatellgrenze nach § 40 Abs. 1 u. § 41a Abs. 6, sowie der Verfahrensvorschriften nach § 40 Absätze 9 (Minderjährigenhaftung) und Abs. 10 (Ratenzahlung)

Die BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/d6vrb

Weisungen SGB XII: Auch das BMAS hat eine Reihe von Weisungen zu den jetzt anstehenden Änderungen im SGB XII im Kontext Bürgergeld und drumherum rausgegeben. Im Gegensatz zum SGB II beginnen alle „Bürgergeldgesetz“ Änderungen im SGB XII zum 01.01.2023 wirksam zu werden. Die neuen Weisungen des BMAS zum Bürgergeld, zum Umgang mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, zum Umgang mit den gestiegenen Heiz und Stromkosten und den Regelleistungen 2023 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/p79r8

4. Übersicht Entlastungspakete Bund
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Die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein hat die Entlastungspakete des Bundes in einer aktualisierten Übersicht aufbereitet und stellt sie auf ihrer Webseite zur Verfügung.Neben der Darstellung der zahlreichen Steuerentlastungen und Energieentlastungen sind die Leistungen zielgruppenorientiert nach Familien, Auszubildenden/Studierenden, Selbständigen, Rentner*innen, ALG I-Beziehenden, Sozialleistungsbeziehenden, Wohngeldbeziehenden und Arbeitnehmer*innen zusammengestellt. Insgesamt haben die Entlastungspakete ein Volumen von  300 Milliarden €.
Hier geht es zu den Infos: https://t1p.de/e77vk

5. Im Jahr 2021 wurden 1.9 Milliarden € an ALG II-Leistungen zurückgefordert
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Diese Rückforderungen sind begründet über Rückforderung wegen Überzahlung und Rückforderung wegen Darlehen. Es fällt dabei auf, dass die Darlehen bei unabweisbarem Bedarf, nach denen für Kautionen, mit 36,97 % den größten Anteil darstellen (Tabelle, S. 7). Das belegt wiederum, dass die Regelleistungen im, SGB II (selbstverständlich auch im SGB XII und erst recht im AsylbLG) nicht bedarfsdeckend ausgestaltet sind. Wenn schon die bewilligten Darlehen fast 37 % sind, dann sind die beantragten und eben nicht bewilligten Darlehen um ein Vielfaches höher. Hier müssen dringend, trotz marginaler Anpassung der Regelleistungen zum Jahresbeginn massiv weitere Änderungen erfolgen! Genauso bezeichnend ist, dass im Jahr 2021 lediglich in 35 Fällen Gesamt- oder Teilerlassanträgen nach § 44 SGB II stattgegeben wurden. Nach diesem Paragraphen können nämlich Forderungen erlassen werden „wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre“. Die Jobcenter sind gehalten soziale Rechte möglichst weit auszulegen (§ 2 Abs. 2 SGB I), hier wird das Gegenteil sichtbar, maximalst restriktivste Auslegung.

Das Dokument der Zahlen über das Elend ist in der Drucksache 20/4987 ersichtlich, als Antwort  der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der LINKE „Schulden beim Jobcenter“, hier zum Download:  https://t1p.de/casu8

6. Studie belegt Kaufkraftverluste in der Grundsicherung
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Eine neue Studie beziffert erhebliche Kaufkraftverluste für Grundsicherungsbeziehende durch die Inflation. Dr. Irene Becker hat im Auftrag des DGB analysiert, ob und in welcher Höhe Leistungsberechtigte durch unzureichende Anpassungen der Regelbedarfe seit 2018 reale Einbußen hinnehmen mussten. Insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 hinken die Anpassungen der für Grundsicherungsbeziehende relevanten Preisentwicklung hinterher. Die Kaufkraftverluste werden auch durch die Entlastungspakete nicht kompensiert.
Irene Becker untersucht in ihrer Expertise die Auswirkungen der Inflation auf Grundsicherungsbeziehende. Die Ergebnisse betreffen Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV), aber auch Menschen, die von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe oder auch dem Asylbewerberleistungsgesetz leben müssen. Für all diese Gruppen belegt Irene Becker, dass sie insbesondere in den beiden Jahren 2021 und 2022 einen erheblichen Kaufkraftverlust verkraften mussten.

Weitere Infos auf der Seite des Paritätischen: https://t1p.de/b01rb

und mit Kommentar von Stefan Sell: https://t1p.de/5mp6e

7. Aufruf zur Solidarität mit den Kämpfen in Lützerath und Iran
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Ich möchte alle Leserinnen und Leser bitten, Solidarität zu zeigen und mitzumischen. Der Lützerath-Protest ist der Hotspot der Klimabewegung und Brennpunkt für die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze. Der Profitmaximierung der Großkonzerne muss eine Grenze gesetzt werden.
Kommt zu den Protesten, Blockaden und Demos!
Infos ua hier: https://www.alle-doerfer-bleiben.de/demo/

Seit über drei Monaten, seit der Ermordung von Mahsam Amini durch die Sittenpolizei, findet im Iran eine Revolution gegen die Unterdrückung durch das Mullah-Regime statt. „Jin, Jiyan, Azadî! – Frau, Leben, Freiheit!“ Der kurdische Ausruf wurde in den letzten Wochen zur übergreifenden Parole der Proteste im Iran.
Nach jüngsten Schätzungen der in den USA ansässigen Organisation Human Rights Activists News Agency (HRANA) sind bei den Protesten bereits mehr als 500 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen 70 Minderjährige. Mehr als 19.000 Demonstranten seien verhaftet worden. Viele der festgenommenen Demonstranten erleiden Misshandlungen und Folter in Haft, mehrere wurden dadurch bereits getötet Über die Zahl der zum Tode verurteilten Verhafteten gibt es widersprüchliche Informationen, da bei einigen das Todesurteil in Berufungsgerichten aufgehoben wurde. Die Rede ist von 20 Demonstranten, die auf der Todesliste der Justiz stehen sollen. Vier Demonstranten wurden bisher zur Abschreckung hingerichtet.

Ich möchte auch hier zur Solidarität mit der feministischen Revolution im Iran aufrufen und Susan Zare, eine deutsch-iranische Radiojournalistin selber erklären lassen: https://t1p.de/86raq

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-01-2023-vom-08-01-2023.html !

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