Herr Werner Schell informiert und lädt zur Veranstaltung „Voraussetzungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen“ ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell). Darin spricht er das Thema „Voraussetzung für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen“ an und lädt zu einem entsprechenden Vortrag ein.

Wir haben diese wichtige Mitteilung des Vorstandes des Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerks zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategory „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

 

https://www.hausengel.de/fileadmin/_processed_/csm_pro_pflege_selbsthilfenetzwerk_5f418aca27.png

 

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

24.03.2017

Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 8. Februar 2017 – XII ZB 604/15 – erneut mit den Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung befasst und in einer Pressemitteilung vom 24.03.2017 aufgezeigt, dass erneut zu prüfen sei, ob ein Abbruch der künstlichen Ernährung dem mutmaßlichen Willen einer Patientin entspricht. Dieser sei anhand konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln, insbesondere anhand früherer mündlicher oder schriftlicher Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen oder sonstiger persönlicher Wertvorstellungen der betroffenen Patientin. Entscheidend sei dabei, wie die Betroffene selbst entschieden hätte, wenn sie noch in der Lage wäre, über sich selbst zu bestimmen. Der BGH hat dabei auf seinen Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16 – verwiesen, der sich mit der erforderlichen Konkretisierung von Patientenentscheidungen befasst. Näheres unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=22049 / http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=21748

Es wird Gelegenheit bestehen, bei meinem Vortrag am 03.04.2017, 17.30 – 19.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, zur Patientenautonomie am Lebensende – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung … – auf die neuerliche Entscheidung des BGH einzugehen und die Erfordernisse klarer Formulierungen zu verdeutlichen. – Der Eintritt ist frei! Näheres unter folgender Adresse > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21920

Werner Schell

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Ankündigung / Einladung

26. Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema:

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)“.

Näheres stets aktuell unter folgender Adresse:

http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21887

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