Gegen Ministerin von der Leyen wurde Anzeige erstattet! Am 03.11.15 findet hier in Aachen eine Demo gegen den Syrieneinsatz der Bundeswehr statt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über den Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fred+maintz) eine Anzeige gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges!

Diese Anzeige wurde erstattet bei Dr. Peter Frank -Generalbundesanwalt- .

Wir haben diese Anzeige, so wie sie uns überstellt worden ist, in ungekürzter Fassung nachstehend zu Eurer Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/europa/deutschland/) gepostet.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass am Donnerstag, den 03. Dezember 2015, 18.00 Uhr, Elisenbrunnen Aachen, eine Demonstration von Aachener Kriegsgegner/Innen stattfinden wird. Diese Demonstration richtet sich gegen den geplanten Kriegseinsatz der Bundeswehr in Syrien, der am Freitag, den 04. Dezember 2015, im Bundestag behandelt und verabschiedet werden soll! Wir werden zum Thema weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Anzeige an Dr. Peter Frank  (https://www.generalbundesanwalt.de/de/gba.php)

Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

*Anzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Artikel 26 Abs. 1 Grundgesetz gegen
Bundesministerin der Verteidigung Frau Dr. von der Leyen wegen Vorbereitung
eines Angriffskrieges*

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen (geb.
Albrecht; * 8.10.1958) wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Syrien.

Begründung.

Die Terroranschläge von Paris wurden mutmaßlich von IS-Terroristen mit
französischen und belgischen Staatsbürgerschaften ausgeführt. Der
französische Präsident hat daraufhin entschieden, IS-Stellungen in Syrien
zu bombardieren. Eine UN-Resolution dazu gibt es bisher nicht, der
rechtmäßige Präsident Assad hat Frankreich nicht um militärische Hilfe
gebeten. Im völkerrechtlichen Sinne handelt es sich daher unzweifelhaft um
einen Angriffskrieg.
Die Bundesregierung plant die Unterstützung Frankreichs bei dieser
Militäraktion. Die in der Vergangenheit ebenfalls völkerrechtswidrigen
Angriffskriege (Kossovo mit deutscher Beteiligung, Irak-Krieg 2003 ohne
deutsche Beteiligung) haben allerdings den islamistischen Terror eher noch
befeuert als bekämpft.

Jetzt unter deutscher Beteiligung IS-Stellungen zu bombardieren wäre so,
als würde man Brände mit Benzin löschen. Bomben lösen keine Konflikte,
Bomben verschärfen Konflikte. Die Terrorgefahr wird durch die Beteiligung
der Bundeswehr in Deutschland eher noch steigen, als sinken. Dies ist eine
gefährliche Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die hohe Anzahl von
unregistrierten und illegalen Einwandern, die sich in der Bundesrepublik
befinden.
Gemäß Grundgesetz ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg verboten und
unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:
Artikel 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Nach Art. 2 des
Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende
Regelung in Bezug auf Deutschland gilt mit Inkrafttreten am 15. März 1991:
(Verbot des Angriffskrieges). Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen,
dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des
vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der
Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu
stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das
vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn
in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten
Nationen. Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB umfasst
tatbestandsmäßig nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs mit Deutschland
als Teilnehmer, wenn die konkrete Gefahr eines solchen Krieges auch
tatsächlich droht. Als einzige Ausnahme kann angesehen werden, wenn nach
einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der
Charta der Vereinten Nationen, die eine Basis für das Völkerrecht ist, die
Anwendung militärischer Gewalt unter deutscher Beteiligung beschlossen
wird. In diesem Fall liegt zumindest kein Verstoß gegen den
Zwei-plus-Vier-Vertrag vor. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen“

(Name des Anzeigenerstatters liegt dem AK vor!)

 

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Eine Antwort zu Gegen Ministerin von der Leyen wurde Anzeige erstattet! Am 03.11.15 findet hier in Aachen eine Demo gegen den Syrieneinsatz der Bundeswehr statt!

  1. Heinz-J. Kaltenbach sagt:

    Außergerichtliche Einigung zur Berateraffäre mit Ursula von der Leyen

    Hallo Manni,
    es wundert mich sehr, daß eine Zeitung noch über so eine inzwischen BELANGLOSIGKEIT berichtet. McKinsey & Co haben den Laden im Griff.
    Gruß Heinz 

    https://www.berliner-zeitung.de/news/verteidigungsministerium-aussergerichtliche-einigung-zur-berateraffaere-mit-ursula-von-der-leyen-li.308671

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