GASTWIRTE SOWIE GÄSTE WEHREN SICH GEGEN DAS AB DEM 1. MAI 2013 IN NRW GELTENDE TOTALE RAUCHVERBOT IN KNEIPEN!

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Gewerkschafter/Innen-AK-Homepage, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Stones-Club-Homepage,

am 14. Dezember 2012 ist das „Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW“ paraphiert worden, welches vorher der Landtag mit Mehrheit beschlossen hat. Das Gesetz soll am 01. Mai 2013 in Kraft treten.

Hiergegen tut sich nunmehr Widerstand von Gastwirtinnen und Gastwirten sowie Gästen unter dem Motto, „WIR GASTWIRTINNEN UND GASTWIRTE WEHREN UNS GEGEN UNSERE EXISTENZVERNICHTUNG!!! – GEMEINSAM GEGEN DAS NRW-RAUCHVERBOT!!!“, auf.

Gerd Bouge´, Inhaber des Bistros „KIEK IN“, Bischofstraße 43, 52223 Stolberg-Büsbach, und Kolleginnen und Kollegen, sowie der Unterzeichner laden zur Medienkonferenz über die EINLEITUNG EINER BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSBESCHWERDE GEGEN DAS GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZES NRW und zur Möglichkeit des Mitunterschreibens dieser Verfassungsbeschwerde alle Kolleginnen und Kollegen (Gastwirtinnen und Gastwirte sowie alle mündigen Gäste) recht herzlich ein.

Die Medienkonferenz findet am MONTAG, DEN 14. JANUAR 2013, 15.00 UHR, IM BISTRO „KIEK IN“, BISCHOFSTR. 43, 52223 STOLBERG-BÜSBACH statt. Dort wird den Medien die Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde präsentiert und allen, die diese noch mitunterzeichnen wollen, erhalten dort dann Gelegenheit dazu.

Die Beschwerde wird dann am 15. Januar 2013 an das Bundesverfassungsgericht gesendet. Bundesverfassungsgerichtsbeschwerden sind kostenfrei! Ein Rechtsanwalt zur Beschwerdeführung ist nicht vorgeschrieben!

Die Beschwerde wird gegen die komplette und ersatzlose Streichung des bis zum 1. Mai 2013 gültigen § 4 im Nichtraucherschutzgesetz des Landes NW gerichtet, der bis dato beinhaltet, dass den Gaststättenbetreibern freigestellt ist, in ihren Einrichtungen abgeschlossene Räume, in denen das Rauchen gestattet ist (war), zur Verfügung zu halten, wenn die Flächen des als Raucherzone genutzten Raumes nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nimmt (nahm). Ferner wird die Beschwerde dagegen gerichtet, dass ebenfalls ersatzlos mit gestrichen worden ist, dass die Rauchverbote auch dann nicht gelten, soweit Gaststätten im Einzelfall ausschließlich für geschlossene Gesellschaften zur Verfügung stehen (standen). Das Rauchen ist bis zum 1. Mai 2013 auch gestattet, wenn weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche ohne abtrennbaren Nebenraum vorhanden sind (waren), zu denen Personen mit nichtvollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt per deutlicher Deklaration versperrt ist. Außerdem war dort der verabreichte Verzehr von Speisen verboten.

Der guten Ordnung halber bitten wir bei Teilnahmeabsicht um Rückmeldung entweder auf Handy-Nummer: 017 19 16 14 93 (M. Engelhardt) oder auf Festnetznummer: 02402/90 58 160 (G. & B. Bouge).

Gez. Manni Engelhardt –AK-Koordinator- & -Stones-Club-Manager-

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3 Antworten zu GASTWIRTE SOWIE GÄSTE WEHREN SICH GEGEN DAS AB DEM 1. MAI 2013 IN NRW GELTENDE TOTALE RAUCHVERBOT IN KNEIPEN!

  1. Pingback: Rauchverbot: Wirte bangen um die Existenz – Stolberger Zeitungungen (SZ und SN) | Rolling Stones Club Aachen / Stolberg

  2. Pingback: Rauchverbot: Wirte bangen um die Existenz – Stolberger Zeitungen (SZ und SN) | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

  3. Dr. Guido Heine sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Politikwissenschaftler und jemand, der sich seit Jahrzehnten für „Selbstbestimmung“ der Menschen einsetzt, habe ich nach Rücksprache mit zahlreichen Gastwirten hier bei uns im Rheinland die Initiative ergriffen und bin in die Offensive gegangen:

    Die Existenz zahlloser Gaststätten ist aufgrund des extremen Rauchverbots mehr als in Gefahr!

    Die Initiative „Pro-Raucher“ und ich fordern mehr, als nur die bis vor kurzem geltende Regelung (kleiner Raucher-Nebenraum) zurück… Habe Erfahrungen in Irland gemacht bzgl. dieser Regelung. Und jetzt wird es hier in NRW/Deutschland noch schlimmer.

    Habe deshalb mit der Vorstandsabteilung der letzten „Lobbyisten“ für persönliche Freiheitsrechte FDP kommuniziert.

    Die FDP wird mit folgender Forderung in den Wahlkampf gehen:

    Jeder Gastwirt soll selber entscheiden seine Gaststätte zu einer „Raucher“, oder halt „Nichtraucher“ – Gaststätte zu erklären. Militante-Nichtraucher sollen dann halt die Nichtraucher-Kneipen aufsuchen und Ende!

    Persönlich besuche ich mit zahlreichen „Verweigerern des Rauch-Verbotes“ derzeit zahlreiche Kirmes-/und Schützenfeste und fangen dort im Festzelt einfach an gemütlich zu rauchen. Wenn Leute sich beschweren, so trete ich denen entgegen und fordere sie auf doch die Polizei zu rufen… Ab und zu ruft dann tatsächlich einer die Polizei, jedoch reagiert die Polizei stets sauer auf die Anrufer, mit der Aussage, dass sie wirklich wichtigere Sachen tun zu hätten, als 30-40 mal am Abend wegen einer Zigarette „auszurücken“ zu müssen.

    Die Geschlossenheit der Raucher zeigt langsam Wirkung.

    Falls es nämlich so weitergeht, gehen die irgendwann noch weiter und fordern plötzlich „Alkoholverbot in Gaststätten“, da andere Personen durch „PASSIV-TRINKEN“ gefährdet werden könnten, da sie ja plötzlich auch mal Lust auf ein schönes, kühles Bier entwickeln könnten!

    Mit freundlichen Grüssen

    Dr. Guido Heine

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