Dr. Friedmar Fischer gibt wieder einen wichtigen Hinweis zur Zusatzversorgung im ö. D.!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) pflegen wir speziell im Interesse der Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst die Kategorie „ZUSATZVERSORGUNG“, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt in ihrer Gänze aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/category/zusatzversorgung/ !

Dort hatten wir jüngst einen Beitrag der Heckert-Anwälte (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=heckert+anw%C3%A4lte) eingestellt, der den Titel trägt: „Die Heckert-Anwälte teilen die jüngste Rechtsprechung zur Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst mit!“( http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/15/die-heckert-anwaelte-teilen-die-juengste-rechtsprechung-zur-zusatzversorgung-fuer-den-oeffentlichen-dienst-mit/) !

Heute nun erreicht uns eine Mitteilung des Dr. Friedmar Fischer (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+friedmar+fischer), der bekanntermaßen über einen sehr großen Fundus in Sachen „Zusatzversorgung“ verfügt.

Herr Dr. Fischer hat uns einen Hinweis in Form eines Links gegeben, der Euch beim Anklicken direkt auf den Artikel bzw. auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zum Thema verwiese. Danach steht die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Frage der Stargutschriften-Regelung der VBL erneut auf dem juristischen Prüfstand. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zu dieser Pressemitteilung:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=73564&pos=0&anz=28 !

Eine umfassende Berichterstattung wird nach diesem Termin auf unserer Homepage erfolgen.

Herrn Dr. Friedmar Fischer sagen wir von hier aus ein herzliches Dankeschön für diesen Hinweis.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Bilder/DE/Gebaeudebild/westgebaeude25Prozent72Px.jpg?__blob=normal&v=8

(Foto: Bundesgerichtshof)

Share
Dieser Beitrag wurde unter Tarifpolitik, Zusatzversorgung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert