Strafanzeige gegen pornographische Schweinerei im Facobook-Network ist an die Staatsanwaltschaft Hamburg unterwegs!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir am gestrigen Tage als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) mit dem Beitrag gegen die pornographische Facebook-Schweinerei (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/16/brief-an-facebook-deutschland-gmbh-in-sachen-pornohacker-ist-auf-den-weg/) angekündigt haben, ist heute unsere Strafanzeige/Strafantrag an die Staatsanwaltschaft in Hamburg postalisch versendet worden.

Nachstehend bringen wir Sie Euch – wie versprochen – zur gefälligen Kenntnisnahme. Der weitere Fortgang bleibt abzuwarten, wir bleiben auf jeden Fall dran.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator- & Dirk Momber -V.i.S.d.P.G.-

Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK)

c/o Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, Telefon: 017 19 16 14 93 / E-Mail: manni@manfredengelhardt.de / Internet: http://www.ak-gewerkschafter.de

  1. Februar 2016

An die Staatsanwaltschaft

der Hansestadt Hamburg

Gorch-Fock-Wall 15

20355 Hamburg

Strafanzeige/Strafantrag gegen Verstoßes gegen §§ 184 StGB und 184 d StGB gegen Unbekannt

Und wegen Verletzung der Verantwortlichkeitsbegrenzung nach dem Telemediengesetz durch Facebook GmbH Deutschland, Caffamacherreihe 7 in 20355 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen konnten viele User/Innen und User sich gegen Verbreitung von pornographischen Bildern bzw. Videos über den Sozialnetzwerk-Anbieter Facebook nicht schützen.

Umtriebige Hacker waren im Internet – speziell bei Facebook – unterwegs. Diese haben, soweit dies hier ersichtlich, ein sogenanntes „Sicherheitsleck“ im sozialen Netzwerk bei Facebook dazu benutzt, pornographische Inhalte in Bild und Schrift über dagegen hilflose User/Innen auf deren Seiten zu verbreiten, die sich noch nicht einmal dauerhaft löschen ließen.

Einige Beweis-Sicherungskopien von verschiedenen User/Innen fügen wir Ihnen als Anlage A) diesem Schriftsatz bei.

Nachweisbare Hinweise, die die Aufforderung der Abstellung dieser pornographischen Schweinereien an Facebook enthielten, führten zwar zu einer Eingangsbestätigung der Firma Facebook, jedoch nicht zur Abstellung des Problems.

Den kompletten Vorgang wollen Sie bitte der Anlage B) und den darin enthaltenen Anlagen B1); B2; und B3) entnehmen. Diese Anlagen sind Facebook am gestrigen Tage postalisch und per E-Mail zugemailt worden.

Der Unterzeichner dieser Strafanzeige hat sich interimsmäßig bei Facebook abmelden müssen, da eine dauerhafte Löschung noch bis vor zwei Tagen nach Datum dieser Strafanzeige unmöglich war.

Die Strafbewährtheit dieses Vorganges liegt zum einen darin begründet, dass es nicht auszuschließen ist, dass auch Minderjährige Zugang zu dem sozialen Netzwerk Facebook haben und es aus diesem Grunde seitens der Straftäter (Hacker) unverantwortlich ist, derartige Pornographie bei Facebook widerrechtlich einzustellen.

Zum anderen hat aber auch Facebook eine Verantwortungsbegrenzung nach dem Telemediengesetz zu beachten.

Diese Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) sind seit 1. März 2007 in Kraft. Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 TMG sind Dienstanbieter für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Gemäß § 10 TMG sind Anbieter zwar für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von den Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Der Dienstanbieter – in diesem Falle Facebook – hat unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 TMG Sperrungspflichten hinsichtlich der inkriminierten Inhalte.

Spätestens nach dem beweiskräftigen Bekanntwerden dieser pornographischen Inhalte hätte Facebook nötigenfalls das komplette System bis zur Schließung der Sicherungslücke bzw. des sogenannten „Sicherheitslecks“ mit vorhergehendem Hinweis an die User/Innen interimsmäßig abschalten müssen. Die Möglichkeit einer sektoralen Abschaltung hätte hier ebenfalls geprüft werden müssen.

Dies alles hat Facebook trotz nachweisbarer Hinweise unterlassen und kann somit nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden.

Hochachtungsvoll

i.A.  gez. M. Engelhardt                                                      Anlagen:

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