Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unlängst hatten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) noch über den letzten Stand in der Causa Momber berichtet, wie Ihr es unschwer durch einen Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/
Der Kollege Dirk Momber hat nunmehr auf die Beschlussfassung des Landessozialgerichtes (LSG) NRW 13. Senat mit dem Az.: 13 SB 135/10 (Entscheidung vom 27. November 2012) mit einer Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde reagiert, da er sich durch die Entscheidung des 13. Senates (http://ak-gewerkschafter.com/2012/12/15/neues-zur-causa-momber-die-bereits-erwartete-ablehnung-des-befangenheitsantrages-gegen-den-13-lsg-senat-ist-eingetroffen/) in seiner Menschenwürde (Artikel 1 Abs. 1 GG) verletzt fühlt.
Auf Wunsch des Kollegen Momber haben wir diese Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und versprechen Euch gleichzeitig, weiterhin kontinuierlich über die Entwicklung in dieser Angelegenheit zu berichten, bzw. Euch auf dem Laufenden zu halten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
DIRK MOMBER ZIEHT VOR DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Wenn man sieht wie Unsozial Deutsche Sozialgerichte Urteilen , und wie sich diese Gerichte Ihren eigenen Rechtsfreien Raum Schaffen !???
Mit der letzten Entscheidung haben Sie ja regelrecht die Justiziable Quadratur des Kreises verlangt .
Da kann man ja nur hoffen ,das die obersten Richter Deutschlands den Socialgerichten für diese Schandtaten nicht noch den Rücken decken!
Kämpft weiter , so was darf gar nicht erst zur Leitkultur an Europäischen Gerichten werden !!!
Cormann Jean-Marie
j_m_cormann@hotmail.com