Patienten müssen medizinisch notwendige Medikamente kostenfrei erhalten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Herr Werner Schell, der Vorstand des PRO PFLEGESELBSTHILFENETZWERK, hat sich für den kostenfreien Erhalt von notwendigen Medikamenten für die Patienten ausgesprochen.

Diese Forderung, der wir uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) vorbehaltlos anschließen, haben wir Euch nachstehend in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Werner Schell, der beständig am „Drücker“ zur Optimierung und Verbesserung der Situation für pflegebedürftige Menschen bleibt, gebührt an dieser Stelle einmal ein herzliches Dankeschön unseres AK für seinen unermüdlichen Einsatz.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordintor-

 

 

www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von „Bündnis für GUTE PFLEGE“.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.

 

 

Neuss, den 16.01.2013

 

Patienten müssen medizinisch notwendige Medikamente kostenfrei erhalten

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2013 – 1 BvR 69/09 entschieden:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 12. Dezember 2012 entschieden. Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten steht in angemessenem Verhältnis zu dem unter anderem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen.

Siehe dazu die weiteren Informationen unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=18351

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass die durch den o.a. Beschluss beschriebene Rechtssituation im Interesse der kranken Menschen nicht Bestand haben sollte. Der Gesetzgeber ist aufgerufen sicherzustellen, dass die Patienten diejenigen Arzneimittel kostenfrei erhalten, die ihnen im Rahmen der Krankenbehandlung verordnet werden. Bei der Versorgung von Patienten muss die medizinische Notwendigkeit entscheidend sein und nicht die Kassenlage!

 

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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