Dirk Altpter schreibt einen offenen Brief an den Ltd. Oberstaatsanwalt in Aachen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bevor wir wieder Aktuelles zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) posten werden, wozu sich einiges Neues angesammelt hat, kommt hier und heute noch einmal unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter) zu Wort.

Der justizgeschädigte Kollege hat einen OFFENEN BRIEF an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen gerichtet, den er uns mit der Bitte um Veröffentlichung hat zukommen lassen.

Sehr gerne sind wir seinem Wunsche gefolgt und haben diesen offenen Brief nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Dirk Altpeter schreibt:

„-OFFENER BRIEF- vom 25.01.2016

Abs.

Dirk Altpeter

Golzheimer Weg 10

50171 Kerpen

 

An den

Ltd. Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen

Herrn Hammerschlag (persönlich)

-Justizzentrum-

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

Offener Brief an den leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft. Aachen

Sehr geehrter Herr Hammerschlag,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat vor kurzem wieder ein Kollege – selbstverständlich stellvertretend für Sie – innerhalb der Staatsanwaltschaft Aachen ein Ermittlungsverfahren gegen drei Richter wegen des Tatvorwurfs der Rechtsbeugung aus meiner Sicht einfach ‚scheinheilig‘ nach § 170 Abs. 2 eingestellt.

Hintergrund meiner Strafanzeige war, dass sich drei Richter in einem Sorgerechts-verfahren, welches vor dem AG Düren geführt wird, trotz höchstrichterlicher Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes einfach darüber hinweggesetzt haben, sämtliche Zeugen zu hören. Und dies geschah, obwohl diese drei Beschuldigten (Richter) laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2012, mit dem Aktenzeichen BvR 1750/12, zur Wahrheitsfindung verpflichtet sind, auch Zeugen vor Gericht anzuhören.

Trotz der Tatsache, dass sich – und das offensichtlich – offensichtlich diese drei ´renitenten´ Richter der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben, stellte Ihre Behörde dieses Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein!?

Dabei interessierte es Ihre ermittelnde Staatsanwälte scheinbar nicht im Geringsten, dass hierdurch der Straftatbestand der Rechtsbeugung (§339 StGB) vollends erfüllt wurde!

Diese stereotype Verhaltensweise Ihrer Behörde bei Strafanzeigen gegen Richterinnen und Richter erstaunt hier schon lange nicht mehr. Schon bei der Erstellung der Strafanzeige vom 30.11.2015 war dem Unterzeichnenden klar, dass es zu einer derartigen ´Verschleierung´ kommen würde, denn es darf ja bekanntermaßen nicht sein, was nicht sein darf, nämlich, dass staatstragende Juristinnen und Juristinnen bei Begehung von Straftaten im Amt dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

An dieser Stelle möchte ich erneut auf einen Zeitungsartikel aus der süddeutschen Zeitung verweisen, worin der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart, Herr Frank Fahsel, mit der Justiz hart ins Gericht geht.

Er war in der Zeit von 1973 bis 2004 an diesem Landgericht tätig. Bereits 2008 erhob er schwere Vorwürfe der gegen juristische Rechtsbeugung.

Auszüge aus seinem Leserbrief:

´…Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen…´

Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008.

Es sei die Frage in diesem Zusammenhang danach erlaubt, was Richter Fahsel mit seiner mutigen Aussage der Öffentlichkeit kundtun wollte, sehr geehrter Herr Hammerschlag?

Sie können versichert sein, sehr geehrter Herr Hammerschlag, dass ich heute gegen Ihren Einstellungsbescheid Widerspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln eingelegt habe. Und wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, werde ich letztendlich wegen Verletzung der Grundrechte nach dem Grund Gesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland den Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen!

Mit verbindlicher Empfehlung

gez. Dirk Altpeter“

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert