Dirk Altpeter stellt die Frage: „Sind die Beschlüsse an bundesdeutschen Familiengerichten allesamt ungültig?“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://ak-gewerkschafter.com/?s=dirk+altpeter) hat sich wieder mit der bundesdeutschen Justiz (http://ak-gewerkschafter.com/`?s=justiz und http://ak-gewerkschafter.com/?s=juristisches+tollhaus und der Feststellung einer „Bananenrepublik Deutschland“ http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutzschland) befasst.

Er ist der Frage nachgegangen, ob Beschlüsse an ‚deutschen Familiengerichten‘ allesamt ungültig und demnach verfassungswidrig sind?

Wir haben den Beitrag des Kollegen Altpeter nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Dirk Altpeter stellt in Frage:

„Sind die Beschlüsse an ´deutschen Familiengerichten´ allesamt ungültig und demnach verfassungswidrig?

Der britische Militärrichter a. D – Peter Briody’s hat in einer Beschwerde an die europäische Union und die UN-Stellen über die Anerkennung der Urteile bzw. Beschlüsse der, deutschen Familiengerichten in EG Verordnung 2201/2003, die rechtliche Ungültigkeit festgestellt!

Hier der Link:

http://blog.berg-kommunikation.de/die-familiengerichte-in-deutschland-%E2%80%93-executive-summary/

Es scheint doch etwas gewaltig faul zu sein in unserer ‚Bananenrepublik Deutschland‘!

Dirk Altpeter“

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