Erfolg der BDZ: Pausenzeit im Zollvollzugsdienst wird auf die Arbeitszeit angerechnet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) belichten wir fast alle Gewerkschaften, zu denen wir auf unserer Homepage einen fixierten Link gesetzt haben.

So halten wir es denn heute für mitteilungswert, dass die DEUTSCHE ZOLL- und FINANZGEWERKSCHAFT (BDZ) seit dem gestrigen Tage einen Erfolg vermelden kann. Es scheint ihr gelungen zu sein, dass die Pausenzeit im Zollvollzugsdienst auf die Arbeitszeit angerechnet wird.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur entsprechenden Online-Mitteilung auf der Homepage der BDZ:

http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/pausenzeitanrechnung-im-zollvollzugsdienst-wird-umgesetzt.html !

Bundesfinanz- und Bundesinnenministerium haben dieser neuen Regelung für die Zollbeamt/Innen wohl zugestimmt.

Das ist uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Meldung auf unserer Homepage wert.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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