Dieter Kern merkt zu Dr. Weißling-Schregel vom 20. Senat des LSG/NRW deutlich an!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) ein Kommentar des Dieter Kern zum Beitrag „Die Begründung zur Nichtzulassungsbeschwerde gegen das unsoziale Urteil des Dr. Weißling-Schregel vom LSG-NRW ist an das BSG unterwegs!“  Den Artikel als solchen, auf den Dieter Bezug nimmt, könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/09/01/die-begruendung-zur-nichtzulassungsbeschwerde-gegen-das-unsoziale-urteil-des-dr-weissling-schregel-vom-lsg-nrw-ist-an-das-bsg-unterwegs/ !

Dem Dieter empfehlen wir den Klick auf den nachstehenden Link:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+wei%C3%9Fling-schregel !

Hier kann er alle Details zum Fall, mit dem sich jetzt das Bundesverfassungsgericht befasst, nachlesen! Es handelt sich genau um dessen bezeichneten Dr. Weißling-Schregel! 🙂

Die klare Feststellung, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Dr. Weißling-Schregel eingestellt hat und die Generalstaatsanwaltschaft dazu ihre Absolution erteilt hat, ist ja wohl in unserer „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) Gang und Gäbe!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

 
Dieter Kern merkt an:

 
Darf ich davon ausgehen, dass es sich um Dr. Weßling-Schregel handelt?
Dieser Richter gehört zu einem Dreigestirn an Richterschaft im 20. Senat, die es mit der Rechtsprechung dann nicht mehr so genau nehmen, wenn sie sich für den Staat profilieren müssen, weil sie merken, dass ihnen die Argumente ausgehen. Ich bin selbst Betroffener dieser feinen Herrschaften und warte auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, um u. U. ebenfalls eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung und Körperverletzung an einer Schwerstbehinderten (Pflegestufe III) zu erstatten. Was erklärt die Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall?

Dieter Kern“

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