Dieter Kern kämpft verstärkt weiter gegen Ungerechtigkeiten der Justiz! Dr. Weißling-Schregel und das LSG-NRW sind nunmehr ein Fall für das Bundesverfassungsgericht! Von dessen Rechtsprechung sind wir als AK aber in keiner Weise überzeugt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir dem Kollegen Dieter Kern (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dieter+kern) und seinem Kampf gegen das Landessozialgericht NRW in Essen – LSG-NW- (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/) und dem dortigen Richter Dr. Weißling-Schregel (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+wei%C3%9Fling+schregel) Platz auf unserer Homepage zwecks Berichterstattung gegeben.

Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 10. Juli 2018 auf unsere Homepage gepostet. Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2018/07/10/kollege-dieter-kern-kaempft-weiter-gegen-die-rechtsprechung-des-dr-weissling-schregel-vom-lsg-nrw-und-des-bundessozialgerichts-die-bundesverfassungsbeschwerde-laeuft/ !

Nunmehr hat Dieter Kern uns mit  Datum vom 29. September 2018 eine weitere und erschütternde Mitteilung zukommen lassen, die wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben. Der Fall „KERN“ ähnelt doch sehr der CAUSA MOMBER (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber/), die ja im Augenblick ruht. Wir haben die genannten Personen namentlich anonymisiert. Wir behalten uns aber in Abstimmung mit Dieter Kern vor, diese Anonymität, sofern dies erforderlich werden soll, aufzuheben.

Die Hoffnung stirbt ja ganz zuletzt, aber daran, dass das Bundesverfassungsgericht (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht) in der Sache Recht und Gerechtigkeit herstellen wird, glauben wir in dieser „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) als AK nicht.

Auf jeden Fall bleiben wir an der Sache dran und werden zur gegebenen Zeit weiter dazu berichten.

Für den K Manni Engelhardt -Koordinator-

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Dieter Kern teilt mit:

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

 
die Angelegenheit beim Landessozialgericht nimmt jetzt auch noch weitere Brisanz an. Laut Rechtsanwältin St. haben in der Gerichtsakte beim Bundessozialgericht bzw. Landessozialgericht alle gutachterlichen Stellungnahmen der Frau Dr. P. vorgelegen. Richterin Frau Dr. Kn. vom LSG NRW behauptet jedoch, lediglich einen Kosten- und Behandlungsplan vorliegen zu haben. 
Frau Dr. Kn. habe ich im Jahre 2014 persönlich kennengelernt. Es gab beim LSG einen Anhörungstermin. Das Protokoll dieses Termines besagt, dass ich zwei Verfahren aus der damaligen Zeit als erledigt erklärt hätte, was ich im Leben niemals machen würde. Gleichzeitig gibt Frau Dr. Kn. ab dem Erstellungsdatum des Protokolls dieses Anhörungstermines PKH für diese Verfahren. Wie kann ich für Verfahren, die ich angeblich als erledigt erklärt haben soll, dann anschließend PKH bekommen? Sie behauptet auch, dass sie mir dieses Protokoll in Anwesenheit vorgelesen hätte. Beim Leben meiner Frau und meiner Kinder schwöre ich, dass dies nicht stimmt.
Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass Frau Dr. Kn. eine absolut perfide Persönlichkeit ist. Ihre sogenannte „Unantastbarkeit“ als Richterin mag sie persönlich genießen, aber von „Unabhängigkeit und Objektivität“ kann bei dieser Richterin nicht die Rede sein.
 
Nehmen Sie als Beispiel die Anlagen zur Kenntnis. Das Schreiben des SG Köln vom 05.03.2010 an Rechtsanwalt Kr. fehlt in allen Gerichtsakten !
Am Anfang dieses Schreibens erklärt die Richterin noch irsinniger Weise, dass für eine Zahnbehandlung eine außergewöhnliche Notlage vorliegen muss.
Gleichzeitig bestätigt die Richterin Ho.  im letzten Absatz des Schreibens, dass meine Frau nicht reisefähig ist, aufgrund der vorliegenden Gutachten. Hier nimmt der rechtswidrige Schwachsinn seinen Lauf. Wenn meine Frau nicht reisefähig war und zwar im Jahre 2010, wie soll sie dann reisefähig im Jahre 2008 bei ihrer Zahnbehandlung gewesen sein. Das Gleiche gilt dann durch die Umstände meiner Frau für meine Tochter Cornelia, deren Behandlung ebenfalls im Jahre 2008 begonnen hatte.
Wiederum erklärt Richterin Dr. Kn. in ihrem Urteil vom 11.08.2014, dass meine Frau zu jeder Zeit hätte nach Deutschland gehen, fliegen oder mit dem Schiff fahren können. Diese Feststellung traf Frau Dr. Kn. ohne sich mit einem Gutachten über meine Frau, zu diesem Zeitpunkt dafür eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Rechtfertigung bescheinigen zu lassen. Also, reine Willkür und eine rechtswidrige und verlogene Feststellung für einen Zeitraum der 6 Jahre zurücklag. Das ist einfach nur noch Rechtsbeugung. Daher musste wohl das Schreiben des SG Köln vom 05.03.2010 aus den Akten verschwinden ! 
Wenn das Recht jetzt korrekt angewendet wird, dann sind aufgrund des Schreibens vom 05.03.2010 (was ich rein zufällig in den Akten des RA Kr. gefunden habe) alle bisherigen negativen Urteile gegen uns hinfällig. Gott helfe mir, dass das Verfassungsgericht die Sache auch so sieht.
 
Mir fehlen einfach nur noch die Worte, was sich in Deutschland ein/e Richter/in so alles erlauben darf. Unsereins würde bei vorsätzlichem Betrug und Unterschlagung von Beweismitteln im Knast landen.
 
Mit freundlichem Gruß
Dieter Kern
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