Heute veröffentlichen wir den 14. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 14. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 14/12024 vom 05.05.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. BSG Urteil zur Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II
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Im meinem letzten Newsletter habe ich das Urteil des BSG vom 14. Dez. 2023 – B4 AS 4/23 R anhand des vom BSG veröffentlichten Terminsbericht aufgegriffen. Das BSG hatte klargestellt, dass die Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten des § 67 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II im gesamten Zeitraum aller Bewilligungsabschnitte, die zwischen 03/2020 bis 12/2022 begonnen haben, anzuwenden ist. Im NL habe ich die Anwendungsfälle skizziert, hier nachzulesen: https://t1p.de/myis2
Dazu veröffentliche ich jetzt auch das BSG Urteil im Volltext, das gibt es hier: https://t1p.de/n4ruz

2. Bezahlkarte für bzw. gegen Geflüchtete, Ideen für Argumente dagegen und die Position einzelner Rechtsaußen MdB’s der CDU
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Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine meiner Meinung nach sehr gute Argumentation gegen Bezahlkarten für Geflüchtete entworfen.
„Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleichbehandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“
Mit der Bezahlkarte droht jedoch genau das Gegenteil: Systematische Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten anstatt Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe.“ Hier nachzulesen: https://t1p.de/4l3ba

Vergleichbare Erklärungen über „sichere Häfen“ bis hin zu Geflüchteten vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen sind in einer Vielzahl von Kommunen/Kreisen ergangen. Jetzt haben die Kommunen und Kreise die Entscheidung, ob sie Bezahlkarten für Geflüchtete einsetzen. Wenn vergangene kommunale Beschlüsse auch nur noch einen Wert besitzen, muss die Entscheidung heißen, wir führen keine Bezahlkarten, da diese nur auf Diskriminierung, Ausgrenzung und Abschreckung abstellen.

Nichts anderes war zu erwarten. Einzelne Angeordnete der CDU, besonders MdB  Maximilian Mörseburg, wünschen sich auch schon Bezahlkarten gegen Bürgergeldbeziehende. MdB Mörseburg fordert immer wieder die Einführung von Bezahlkarten für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld – mit dem Ziel, Druck insbesondere auf „Totalverweigerer“ auszuüben. Denn „das Sozialsystem ist nicht dafür gedacht, es sich dort gemütlich zu machen“, so Mörseburg.

Bemerkung dazu: Bezahlkarten sind immer Diskriminierung und Schikane für deren Adressaten. Sie führen nur zur Ausgrenzung aus der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt, eine nachhaltige Integration lässt sich damit nicht erreichen und sie dürften rechts- und verfassungswidrig sein. Diese Diskussion ist auch Ausdruck davon wie in der Union rechtspopulistische Politik praktisch wird.
Hier ein Beispiel für die Ergüsse des CDU Rechtsaußen Mörseburg: https://t1p.de/7xu9h   

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3. Positionen zur „neuen Grundsicherung“ der CDU und dem „Zwölf-Punkt-Plan“ der FDP / Verfassungswidrige Vorschläge und Abriss des Sozialstaats
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Zu den CDU- Plänern mit der „neuen Grundsicherung“ positioniert sich Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sehr klar: „Was die CDU vorschlägt, ist schlicht verfassungswidrig“. Hier nachzulesen: https://t1p.de/w3p49

Der Chef des DIW Marcel Fratzscher nimmt auch kein Blatt vor den Mund im Bezug auf den Zwölf-Punkte-Plan der FDP: „um Wirtschaftspolitik geht es im Grunde nicht, sondern eher um den Abriss des Sozialstaats“, vielmehr sollen damit „soziale Leistungen gekürzt und die Beziehenden stigmatisiert werden“.

Die Stellungnahme von Marcel Fratzscher ist hier nachzulesen: https://t1p.de/z1u4g

4. Stefan Sell untersucht die Folgen der Erhöhung des Mindestlohns
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Prof. Stefan Sell hat die Folgen der Erhöhung des Mindestlohn untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sich spürbar verringert hat und das dadurch der Niedriglohnsektor geschrumpft ist.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/isbjp
Gleichzeitig fordern Grüne und Verdi den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben und eine Reform der Kommission durchzuführen, dazu ein Überblick: https://t1p.de/dm237

5. SG Leipzig: Menschenwürdiges Leben ist nicht in Obdachlosenunterkunft sicherzustellen, daher hat JC Hostelkosten zu übernehmen
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Das SG Leipzig verurteil das JC Leipzig mit Beschluss vom 07.03.2024- S 9 AS 1774/23 ER zur Übernahme von Kosten für Hostelunterbringung für ein wohnungsloses Pärchen. Das SG führt aus, es ist nicht von vorneherein auf die Möglichkeit in einer Obdachlosen- oder Gemeinschaftsunterkunft zu verweisen. Aus diesem Grunde sind auch höhere Unterkunftskosten als die Mietobergrenze zu übernehmen.
Die Entscheidung gibt es hier zum Download: https://t1p.de/zkt0i

Bemerkung: Es handelt sich zwar „nur“ um eine Entscheidung in erster Instanz, sie macht aber klar, dass die regelmäßige Ablehnung von Hostel- oder Hotelkosten rechtswidrig ist und dass obdachlose Menschen sich nicht ausschließlich auf Obdachlosen- oder Gemeinschaftsunterkünfte verweisen lassen müssen.

6. Neue Anwendungshinweise für Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht / April 2024
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Das BMI hat neue Anwendungshinweise zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts herausgegeben. Dieses Recht richtet sich an Menschen, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben und Teil der Gesellschaft geworden sind.

Die Verantwortung, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen, liegt bei den Betroffenen. Dennoch sollen Anreize gesetzt und Unterstützung gewährt werden, um ein Bleiberecht nach einem 18-monatigen Aufenthalt zu erreichen.

Die Ausländerbehörden sind angehalten, die Betroffenen bei ihren Bemühungen zu unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen. Konkret sollen sie Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Erlangung der deutschen Sprachkenntnisse aufzeigen.

Eine Übersicht und der Anwendungshinweis hier: https://t1p.de/w3t5d


7. Der Paritätische für Verbot der AfD
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Mit einem Appell, die Bedrohung durch die „Alternative für Deutschland“ (AfD) und andere rechtsextreme Akteur*innen für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt abzuwehren, richtet sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen. Der Wohlfahrtsverband ermahnt die demokratischen Parteien, die Regierungen der Bundesländer sowie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wie auch alle staatlichen Behörden, ihren Schutzpflichten gegenüber den Menschen in Deutschland und dem Schutz der sozialen Infrastruktur vor Angriffen rechtsextremer Kräfte wie der AfD nachzukommen. Darüber hinaus fordert der Paritätische unter anderem die ernsthafte Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. …
Die Gefahr, die von Rechtsaußen ausgehe, sei konkret und real und erfordere neben dem entschiedenen Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen und Selbstvertretungen („Own Voices“) auch das konsequente Handeln der demokratischen Institutionen im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Wo Verfassungsfeindlichkeit und Gefahrenpotential zusammenfallen, müssten „Staat und Politik ihre Schutzfunktion besonders konsequent wahrnehmen – insbesondere zum Schutz vulnerablen Gruppen und zum Schutz unserer Verfassung“, heißt es in dem Appell.

Mehr hier: https://t1p.de/31luy

Bemerkung dazu: die Entscheidung des Pari ist richtig und notwendig. Die Gefahr ist real! Die Gesellschaft ist am autoritären Kipppunkt. Die AfD gehört verboten, damit sie genau nicht die Gesellschaft und Demokratie zerstören kann.

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-14-2024-vom-05-05-2024.html !

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