Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) wirft der Deutschen Bahn den Tarifverstoß der „Fehlenden Monatsplanung“ vor!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den Vorwurf der fehlenden Monatsplanung an die Deutsche Bahn durch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer – GDL – (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=gdl) zur Kenntnis genommen.

Die GDL hat dazu mit Datum vom 22. Dezember 2017 nachstehende Mitteilung auf ihre Homepage gepostet.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

                                                      https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/ba/Logo_GDL.svg/2000px-Logo_GDL.svg.png

                                                        GEWERKSCHAFT

                                                         DEUTSCHER LOKOMOTIVFÜHRER

Frankfurt am Main, 22. Dezember 2017

Deutsche Bahn

                     F e h l e n d e   M o n a t s p l a n u n g

Der GDL-Aushang vom 15. Dezember 2017 unter der Überschrift „Im Januar frei“ hat bei den Arbeitgebern für erhebliche Unruhe gesorgt. In einigen Betrieben wurden zwingende Rechtsnormen einfach ignoiriert und den GDL-Mitgliedern die Monatsplanung und damit ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Planungssicherheit vorenthalten.

Die Klarstellung der GDL, dass bei fehlender Monatsplanung verbindlich zugesagte Ruhetage/Ruhezeiten entstanden sind, widerspricht der Arbeitgeber. Er stellt damit den von ihm unterschriebenen Tarifvertrag in Frage. Die GDL hat ihre Bewertung rechtlich geprüft und hält daran fest.

Auf Bitte des Arbeitgebers, der sich um die Sicherstellung des Zugbetriebs ab 1. Januar 2018 sorgt, hatte sie jedoch ein Lösungsangebot unterbreitet. Die GDL hat den Arbeitgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2017 schriftlich zu bestätigen, dass eine verspätete Monatsplanung bekannt gegeben werde. In diesen Fällen bittet die GDL ihre Mitglieder, von ihrem Recht auf persönliche Planungssicherheit insoweit zu verzichten, dass die verspätet bekannt gegebene Monatsplanung akzeptiert wird. Desweiteren hat sie den Arbeitgeber aufgefordert, bis zum 12. Januar 2018 schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die pünktliche Bekanntgabe der Monatsplanung für den Monat Februar 2018 sicherzustellen (am 22. Januar 2018). Wenn die GDL dieses Mal ein Auge zudrückt, muss jedwede Wiederholung von Verstößen gegen tarifvertragliche Regelungen ausgeschlossen werden.

GDL-Mitglieder, die die verspätete Monatsplanung nicht akzeptieren und von ihren verbindlich zugesagten Ruhetagen Gebrauch machen, tun dies jedoch mit voller Rückendeckung der GDL. Sollte der Arbeitgeber auch nur ein einziges GDL-Mitglied mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen belegen, wird nicht nur der Rechtsschutz gewährt. Dieses Verhalten wird auch eine nachhaltige Auswirkung auf die nächsten DB-Tarfifverhandlungen und die Kompromissbereitschaft der GDL haben.

Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Artikel auf der Homepage der GDL auch online aufrufen und lesen:

http://gdl.de/Aktuell-2017/AushangReport-1513968719 !

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Als AK erkennen wir in dem Verhalten der Deutschen Bahn gegenüber ihren Beschäftigten und deren Gewerkschaft GDL grundsätzlich einen tariflichen Vertrauensbruch!

Wir bleiben im kommenden Jahr am Thema dran und werden weiter darüber berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter GdL, Tarifpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert