Der Tarif-Kampf bei KAUFHOF & KARSTARD wurde aus unserer AK-Sicht aufgenommen und auf halbem Wege abgebrochen! Für die Zukunft werden wir sehen, welche Nachteile sich für die Beschäftigten daraus entwickeln werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir über die Tarifauseinandersetzung bei KAUFHOF & KARSTADT berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
 
 
Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am auf unsere Homepage gepostet. Diesen könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen und nachlesen.
 
 
Seit dem 20.12.19 ist eine Tariflösung erzielt worden.
 
Dazu teilt die Gewerkschaft Ver.di auf ihrer Homepage das Folgende mit:
 
Bildergebnis für fotos vom logo der gewerkschaft ver.di
 
 

Tariflösung für die Warenhäuser Kaufhof und Karstadt, für Karstadt Sports und Karstadt Feinkost erzielt

20.12.2019

Für die rund 25.600 Beschäftigten in den Warenhäusern Kaufhof und Karstadt sowie Karstadt Sports und Karstadt Feinkost hat sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit den Arbeitgebern auf eine Tariflösung verständigt. Für Kaufhof und Karstadt Warenhaus, die im Januar 2020 verschmolzen werden, wurde ein Tarifvertrag vereinbart. Für Karstadt Sports und Karstadt Feinkost wurden verbindliche Eckpunktepapiere vereinbart, die eine verbindliche Rückkehr zum Flächentarifvertrag fest vereinbaren.
 
„Wir haben heute nach schwierigen und langen Verhandlungen einen für die Zukunft der Beschäftigten wichtigen Tarifvertrag abgeschlossen. Wir haben für die nächsten fünf Jahre eine umfassende Standort- und Beschäftigungssicherung vereinbart sowie die verbindliche und vollständige Rückkehr in die Flächentarifverträge des Einzelhandels ab Januar 2025. Für die Beschäftigten von Karstadt Warenhaus, Karstadt Sports und Karstadt Feinkost wird es im nächsten Jahr zudem eine Tarifsteigerung von mindestens 10,47 Prozent
geben. Erreicht haben wir auch Regelungen zur Begrenzung der Fremdvergabe der Verkaufsflächen, zur Mindestbesetzung in den Filialen sowie eine verbindliche Verpflichtung zum Abschluss eines Tarifvertrags „Gute und gesunde Arbeit“. Das ist angesichts der Personalknappheit und gesundheitlichen Belastungen für die Beschäftigten ein extrem wichtiger Punkt. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage der Unternehmen enthält der Abschluss aber auch schmerzhafte Punkte. Wir konnten Eingriffe in die monatlichen Entgelte abwehren, aber die Beschäftigten von Kaufhof, Karstadt Warenhaus und Karstadt Sports müssen auf ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten. Umso mehr erwarten sie von Eigentümer und Management, dass sie alles dafür tun, Kaufhof und Karstadt für die Zukunft gut aufzustellen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.
Orhan Akman, ver.di-Verhandlungsführer, fügte hinzu: „Um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen, braucht es unter anderem dringend notwendige Investitionen. Wir haben erreicht, dass bis September 2020 mindestens 700 Millionen Euro in das Unternehmen verbindlich investiert werden. Außerdem ist vereinbart, dass auch Management und leitende Angestellte ihren Beitrag zur Sanierung leisten. Die Stärke des Warenhauses gegenüber dem Onlinehandel ist motiviertes Fachpersonal. Die Beschäftigten haben immer wieder
klargemacht: Wertschätzung drückt sich auch durch Tarifbindung aus. Deswegen ist die Rückkehr in die Tarifbindung sowie die vereinbarte Mitsprache bei der künftigen Ausrichtung des Warenhauses ein Riesenerfolg. ver.di erwartet, dass die Geschäftsführung nun die Stärken des Warenhauses zusammenführt und die stationären und Online-Vertriebskanäle sinnvoll ausbaut und vernetzt.“
 
Der Tarifvertrag für Kaufhof und Karstadt Warenhaus gilt für fünf Jahre (Ende Laufzeit: 31. Dezember 2024) und sieht im Detail vor:
Eine Standortsicherung für alle Filialen einschließlich der Doppel- und Mehrfachstandorte bis Ende 2024.
Eine Beschäftigungssicherung, das heißt den Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen, bis Ende 2024.
Eine Investitionszusage von insgesamt mindestens 700 Millionen Euro bis September 2020.
Keine Entnahme von Lizenzgebühren oder Gewinnen aus den Unternehmen bis Ende 2024.
Leitende Angestellte leisten einen Beitrag zur Sanierung in Höhe von durchschnittlich rund 11 Prozent des Einkommens.
Für die Jahre 2020 bis 2024 verzichten die Beschäftigten auf die tariflichen Sonderzahlungen („Urlaubs- und Weihnachtsgeld“).
 
Ab dem 1. Januar 2020 werden die Entgelte der Beschäftigten von Kaufhof und Karstadt Warenhaus auf 97 Prozent des Flächentarifniveaus angehoben. Das bedeutet: Für Kaufhofbeschäftigte, die derzeit drei Prozent unter dem Flächentarifniveau entlohnt werden, gibt es keine monatlichen Entgeltkürzungen. Beschäftigte von Karstadt Warenhaus erhalten im neuen Jahr eine Entgeltsteigerung von rund 12,65 Prozent.
Eine verbindliche und vollständige Rückkehr in die Flächentarifverträge des Einzelhandels ab dem 1. Januar 2025.
 
In den Jahren 2021 bis 2024 werden die in der Fläche jeweils ausgehandelten Entgeltsteigerungen verbindlich und vollständig ohne zeitliche Verzögerung ausbezahlt. Die Tarifsteigerung für das Jahr 2020 von 1,8 Prozent wird zeitverzögert weitergegeben.
 
Zusätzlich werden ab 2021 weitere Tarifsteigerungen sowie Anhebungen der Sonderzahlungen nach wirtschaftlicher Lage von einer paritätisch besetzten Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart.
 
Alle Auszubildenden erhalten bereits ab dem nächsten Jahr 100 Prozent des Flächentarifniveaus.
 
Beschäftigte und gewerkschaftliche Interessenvertreter werden umfangreich an der strategischen Unternehmensentwicklung beteiligt, etwa bei Fragen der Sortimentspolitik, Modernisierung von Filialen oder dem Umbau zum Omni-Channel-Händler.
 
Die Fremdvergabe von Flächen („Concession“) unterliegt der Mitbestimmung.
 
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zu einer Mindestbesetzung in den Filialen, Details dazu werden mit dem GBR geregelt.
 
Der Arbeitgeber hat sich verbindlich zum Abschluss eines Tarifvertrags „Gute und gesunde Arbeit“ verpflichtet. Die Verhandlungen beginnen in 2020.
 
ver.di-Mitglieder erhalten eine Vorteilsregelung in Form eines jährlichen Einkaufsgutscheins in Höhe von jeweils 270 Euro.
 
Weiterführende Informationen:
Im November 2018 war der Zusammenschluss von Kaufhof und Karstadt erfolgt. Karstadt war 2013 aus der Tarifbindung ausgestiegen. Für die Beschäftigten bei Karstadt Warenhaus galt seit Ende 2016 ein sogenannter Zukunftstarifvertrag. Die Entgelteinbußen für die Beschäftigten belaufen sich bei Karstadt Warenhaus aktuell auf ein Minus von 15,65 Prozent zur Fläche, bei Karstadt Sports und Karstadt Feinkost auf ein Minus von 18,17 bzw. 7,3 Prozent. Kaufhof war im Frühjahr 2019 aus der Tarifbindung ausgestiegen. Dort beläuft sich das Minus zur Fläche auf drei Prozent. Eine Verkäuferin Einzelhandel verdient im sechsten Berufsjahr in Vollzeit laut Tarifvertrag rund
2.600 Euro brutto monatlich. Für den Einzelhandel gelten regionale Flächentarifverträge.
 
Bei Kaufhof und Karstadt Warenhaus arbeiten in insgesamt 173 Filialen und der Zentrale knapp 22.200 Beschäftigte. Bei Karstadt Sports (30 Filialen) arbeiten rund 1.200 Beschäftigte. Bei Karstadt Feinkost (51 Filialen) arbeiten rund 2.200 Beschäftigte.
 
Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt online auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.
 
 

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 Aus unserer AK-Sicht kann René Benko (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=rene+benko) sich ob dieses Tarifabschlusses in das Fäustchen lachen. Nicht nur, dass eine verbindliche und vollständige Rückkehr in die Flächentarifverträge des Einzelhandels erst ab dem 1. Januar 2025  möglich wird, sondern auch die Tatsache, das Stefanie Nutzenberger das Folgende als Erfolg preist:

„Wir konnten Eingriffe in die monatlichen Entgelte abwehren, aber die Beschäftigten von Kaufhof, Karstadt Warenhaus und Karstadt Sports müssen auf ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten. Umso mehr erwarten sie von Eigentümer und Management, dass sie alles dafür tun, Kaufhof und Karstadt für die Zukunft gut aufzustellen.“

Für uns als AK steht fest, dass mit dieser Vereinbarung zwischen Ver.di und den Vertretern des René Benko dem „SOZIALPARTNERSCHAFTSPRINZIP“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=sozialpartnerschaftsprinzip) HOCH 3 gefrönt worden ist.

Der Tarif-Kampf bei KAUFHOF & KARSTARD wurde aus unserer AK-Sicht aufgenommen und auf halbem Wege abgebrochen! Für die Zukunft werden wir sehen, welche Nachteile sich für die Beschäftigten daraus entwickeln werden!

Und die Tatsache, dass die Fremdvergabe von Flächen („Concession“) der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt, wie Ver.di es als Verhandlungserfolg darstellt, dürfte wohl besser durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Eine Betriebsvereinbarung stellt  nämlich laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), wie es bei https://www.betriebsrat.com zu lesen steht, eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (als Vertreter der Belegschaft) dar, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien festhält und verbindliche Normen definiert. Sie ist ein eigenes Rechtsinstrument der Betriebsverfassung (siehe § 77 BetrVG). Wegen ihrer Normwirkung ist sie somit das wichtigste Regelungsinstrument der Betriebsparteien (vgl. Fitting § 77, Rn. 11, 28. Auflage).

Mehr dazu nach dem Anklicken des hier stehenden Links bei

Uns schwant nichts Gutes!

Wir werden die weitere Entwicklung bei KAUFHOF und KARSTADT mit großem Interesse weiterverfolgen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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