Der NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé Nummer 22/2019 ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) hat uns der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

Wir haben diesen wichtigen NEWSLETTER nachstehend wieder zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.

Wer den NEWSLETTER direkt auf der Homepage bei

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lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2517/ !

Dem Kollegen Thomé gebührt wieder ein herzliches ankeschön für sein unermüdliches Wirken.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

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Thomé Newsletter 22/2019 vom 02.06.2019

Erstellt am 02.06.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1. DGB Debattenpapiere Hartz IV
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Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern in diesem Papier eine grundlegende Neuausrichtung der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Von einem längeren Bezug von ALG I, über höhere Regelleistungen, bis zur Abschaffung der Sanktionen (bei diesen Regelleistungen) gehören zu den Forderungen.
Die Debatte ist eröffnet und wird nach dem Urteil des BVerfG erst recht weitergehen. Das Papier gibt es hier:  
https://www.dgb.de/themen/++co++68e8aeb0-f93e-11e8-b4a4-52540088cada

2.  Rechtswidrige Multiple Choice – Sanktionsbescheide beim JC Wuppertal
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Das SG Düsseldorf hat sich in einem Eilverfahrensfall anlässlich einer 30 %- Sanktion mit der Zulässigkeit der Jobcenter Wuppertal eigenen „Multiple Choice“ – Sanktionsbescheide auseinandergesetzt und festgestellt, dass es an einer individuellen einzelfallbezogenen Prüfung und Begründung des Sanktionsbescheides fehle und daher »ernsthafte rechtliche Zweifel« bestünden. Das Gericht unterstellt dem Jobcenter Wuppertal einen Nichtgebrauch des Ermessens. Zudem seien die Bescheide nach Ansicht des Gerichts unzulässig über das mobile Fallmanagement eines Wuppertaler Beschäftigungsträgers zugestellt worden.
Details wie den Gerichtsbeschluss und den konkreten „Multiple Choice“ – Sanktionsbescheid gibt es auf der Webseite „Bedauerliche Einzelfälle des Jobcenters Wuppertal“. Link hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1131231177056118&id=1019523434893560&

3.  Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht verabschieden: 22 zivilgesellschaftliche Organisationen schreiben offenen Brief an Bundestagsabgeordnete

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Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen, fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebehaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus seien inakzeptabel und würden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Am 3. Juni findet die Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages dazu statt.

Die Pressemitteilung gibt es hier: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Geordnete-R%C3%BCckkehr-Gesetz.pdf

4. Diskurs: Rhein/Main Datenschützer ./. Schulze-Boeing  Geschäftsführer des Jobcenters Offenbach
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Anlässlich eines Urteils des LSG Berlin-Brandenburg, in dem klargestellt wurde, dass ein Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien des Personalausweises aus der elektronischen Akte des Jobcenters besteht, haben sich die Datenschutzkollegen erneut an Herr -Schulze-Boeing, Geschäftsführer des JC Offenbach gewandt und die Einstellung dieser Verwaltungspraxis gefordert.
Außergewöhnlich schnell – verglichen mit dem Umgang mit früheren Schreiben – hat Matthias Schulze-Boeing, der Geschäftsführer der MainArbeit geantwortet. Diesen spannenden Diskurs und die Gegenrede haben die Rhein/Main Datenschützer veröffentlicht: https://ddrm.de/geschaeftsfuehrer-des-jobcenters-offenbach-antwortet-auf-kritik-an-vorgeblich-freiwilligen-einverstaendniserklaerungen/

5. Hamburg: „Obdachlosen- und Wohnungslosenuntersuchung 2018“
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Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat im März 2018 eine Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen, sowie wohnungsloser, öffentlich-rechtlich untergebrachter Personen durchführen lassen. Als Ergebnis ist herausgekommen, dass in Hamburg 62 % aller Obdachlosen Osteuropäer*innen sind. Das bedeutet, dieser Gruppe von Menschen wird mit dem damals von Frau Nahles forcierten EU-Bürger Ausschlussgesetz systematisch jede Existenzsicherung genommen. „SPD-Handeln wirkt, Menschenrechte werden mit Füßen getreten“, so kann man das zusammenfassen. Die Folgen sind dramatisch. Den Bericht gibt es unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66780/obdachlosen_und_wohnungslosenuntersuchung_2018.pdf

6. Verlängerung der BAföG-Förderungsdauer
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Erfreulich ist, dass ab dem Wintersemester 2019/2020 die BAföG-Förderungszeiten bei Härtefällen erweitert werden.  Gründe für längeres BAföG können sein: Krankheit, Verschulden der Hochschule, Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien, erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung, erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, Behinderung, Schwangerschaft/Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren (früher: 10 Jahre), Pflege eines/einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3) und weitere Gründe.

Mit dieser Änderung wird es den ein oder anderen Studierenden möglicher ihr Studium abzuschließen, Details hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-verlaengern.php

7.   Hervorhebung einzelner Seminare
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An dieser Stelle möchte ich besonders auf Seminare hinweisen, deren Relevanz für die alltägliche Beratungsarbeit sehr hoch ist. Es handelt sich hierbei um spezielle Seminare für die Praxis. Von Rechtsdurchsetzung, über Berechnung von Ansprüchen, Bescheidprüfung bis zu Prüfen und Verstehen von Rückforderungen ist alles dabei.

Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

–   20. Juni     in Berlin
–   21. Aug.    in Frankfurt      

SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

–   22./23. Aug.     in Augsburg
–   26./27. Aug.      in Erfurt     

Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II

–   07. Aug. 2019    in Berlin

Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

–  19. Juni 2019               in Wuppertal      

Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II“
Konkret angeboten:

–   16. Sept. 2019 in Frankfurt

Schaut euch die Inhalte der Seminare an, sie sind zum Teil erste Sahne und absolut wichtig. Die Beschreibung, Ausschreibungstexte und Anmeldungen sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

8.  Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

–     04./05. Aug.      
in Berlin    
–     12./13. Aug.       in Bremen    
–     14./15. Aug.      
in Hamburg    
–     19./20. Aug.      
in Frankfurt     
–     28./29. Aug.
      in Dresden       
–     02./03. Sept.      in Wuppertal
–     18. /19. Sept.     in Stuttgart   
–     11./12. Nov.       in Saarbrücken
–     27./28. Nov.       in Freiburg

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  

Sie findet statt

–   22./23. Aug.      in Augsburg     
–   26./27. Aug.      in Erfurt     
–   09./10. Sept.     in Hamburg                           

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

10. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete dieses Jahr noch einmal in Berlin das SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses gibt es am 

–   23. –  27. Sept.      
 in Berlin.  

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung  + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und  vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   11. Juni     in Wuppertal   
–   20. Juni     in Berlin
–   21. Aug.    in Frankfurt      

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de  

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–     19. Juni   in Wuppertal
–     22. Aug.  in Frankfurt      

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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Diese Fortbildung biete ich am

  16. Sept.  in Frankfurt  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

–       am 07. Aug. 2019               in Berlin    

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

– am 08. August 2019               in Berlin   

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

–          07./08.10.      in Frankfurt/M
–          05./06.11.      in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

–       10.09.    in München

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

© Tacheles e.V. · Rudolfstr. 125 · 42285 Wuppertal · Tel: 0202 – 31 84 41 · Fax: 0202 – 30 66 04 

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