Der gesetzliche Mindestlohn bleibt nicht nur für den DGB und für uns in der Zukunft mit ein wichtiges Thema!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis pressiert uns seit Jahren schon das Thema „MINDESTLOHN“, wie Ihr es durh den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=mindestlohn ! Seit Tagen schon sind den Medien entsprechende Berichterstattungen um den Mindestlohn zu entnehmen.

Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) ist unsere Vorstellung nach wie vor die, dass der Mindestlohn europaweit mindestens am LUXEMBURGER BEISPIEL angeglichen werden müsste. Die nachstehenden Vergleiche und die Grafik aus  http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/187831/mindestloehne?p=all zeigen deutlich auf, dass Luxemburg europaweit an erster Stelle liegt.

Monatlicher Mindeslohn 2018 im Vergleich:

Luxemburg
1.998,59 EURO

Niederlande

1.594,20 EURO

Frankreich

1.498,47 EURO‌
 
Deutschland
1494,00 EURO
 

                   Bildergebnis für fotos von der europäischen mindestlohntabelle

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine sehr umfangreiche Veröffentlichung zum Thema „Mindestlohn 2019“ auf seine Homepage gepostet, die wir nachstehend in den wesentlichen Teilen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.

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                      Bildergebnis für fotos vom logo des dgb

Mindestlohn 2019

20.12.2018
Gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne

Was ändert sich 2019 beim Mindestlohn?

Stand: 20. Dezember 2018

Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2019: 9,19 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

So geht’s weiter
  • Die Mindestlohn-Kommission hat sich am 26. Juni 2018 beraten und eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro empfohlen.
  • Diesen Vorschlag hat die Mindestlohnkommission an die Bundesregierung gerichtet, die den neuen Mindestlohn am 31. Oktober 2018 per Verordnung festgelegt hat. Er gilt ab dem 1.1.2019.
Allgemeiner Gesetzlicher Mindestlohn
1.1.2015 –
31.12.2016
1.1.2017 –
31.12.2018
1.1.2019 – 31.12.2019 1.1.2020 – 31.12.2020
8,50 Euro 8,84 Euro
(aktuell gültig)
9,19 Euro 9,35 Euro

Welche Mindestlohn-Ausnahmen gelten noch in 2019?

Colourbox.de

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
    Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
    schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
    von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
    Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
    bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • ehrenamtlich Tätige.

Daneben galt für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen ausgelaufen. In keiner Branche darf 2019 (abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

Branchen-Mindestlöhne im Jahr 2019: Mehrere Mindestlöhne steigen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Ge­werkschaften und Arbeitgebern in einem Tarif­vertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind. Übersicht aller aktuellen Branchen-Mindestlöhne.

Branche Branchen-Mindestlohn bisher Branchen-Mindestlohn ab 1.1.2019
Berufliche Aus- und Weiterbildung    
– Pädagogische Mitarbeiter 15,26 Euro 15,72 Euro*
– Pädagogische Mitarbeiter mit Bachelor-Abschluss 15,26 Euro 15,79 Euro*
Dachdeckerhandwerk 12,90 Euro 13,20 Euro
Elektrohandwerk (Montage) 10,95 Euro 11,40 Euro
Gebäudereinigerhandwerk    
– Innen- und Unterhaltsreinigung 10,30 Euro (West)
9,55 Euro (Ost)
10,56 Euro (West)
10,05 Euro (Ost)
– Glas- und Fassadenreinigung 13,55 Euro (West)
12,18 Euro (Ost)
13,82 Euro (West)
12,83 Euro (Ost) 
Leiharbeit/Zeitarbeit 9,27 Euro (Ost inkl. Berlin) 9,49 Euro (Ost inkl. Berlin)
Pflegebranche 10,55 Euro (West inkl. Berlin)
10,05 Euro (Ost)
11,05 Euro (West inkl. Berlin)
10,55 Euro (Ost)

                             * Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erteilt.

Bereits feststehende Erhöhungen zu späteren Zeitpunkten im Laufe des Jahres 2019:

In anderen Branchen erhöhen sich die Branchen-Mindestlöhne in 2019 nicht bereits zum Jahresanfang, sondern zu einem späteren Zeitpunkt:

Branche Branchen-Mindestlohn bisher Branchen-Mindestlohn neu in 2019
Bauhauptgewerbe
   
– Werker 11,75 Euro (West, Berlin, Ost) 12,20 Euro (West, Berlin, Ost); ab März 2019
– Fachwerker 14,95 Euro (West)
14,80 Euro (Berlin)
15,20 Euro (West); ab März 2019
15,05 Euro (Berlin); ab März 2019
 Leiharbeit/Zeitarbeit 9,49 Euro (West) 9,79 Euro (West); ab April 2019
Maler- und Lackiererhandwerk    
– ungelernter AN 10,60 Euro (West, Berlin, Ost) 10,85 Euro (West, Berlin, Ost); ab Mai 2019
– Geselle 12,40 Euro (Ost) 12,95 Euro (Ost); ab Mai 2019
Branchen mit Branchen-Mindestlöhnen bis Dezember 2018 oder länger:

In folgenden Branchen gelten Branchenmindestlohn-Regelungen bis 31.12.2018 oder länger. Für 2019 kann es neue Regelungen geben:

  • Fleischindustrie
  • Geld- und Wertdienste
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Quelle: WSI-Tarifarchiv Alle Angaben ohne Gewähr.

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Online könnt Ihr diesen Beitrag komplett auf der Homepage des DGB aufrufen, wenn Ihr den nachstehenden Link anklickt.

> https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2019-was-aendert-sich-in-2019

Der gesetzliche Mindeslohn wird eines mit der wichtigen Themen sein, die uns auch in der Zukunft beschäftigen werden. Duech das Anklicken des nachstehenden Links könnt Ihr ein aktuelles Interview des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann zum Thema in der ZEIT online aufrufen und nachlesen.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-12/mindestlohn-hartz-iv-grundeinkommen-reiner-hoffmann-dgb

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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