Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Thema „MINDESTLOHN“ beschäftigt uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) schon seit Jahren, wie Ihr es durch das Anklicken des nachtehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.
> http://ak-gewerkschafter.com/?s=mindestlohn !
Was wir positiv zur Kenntnis genommen haben, ist der Mindestlohn in Luxemburg!
Aktuell beträgt der Mindestlohn in Luxemburg 13,05 Euro. Er wurde zuletzt zum 01. Oktober 2021 angepasst (Stand: Januar 2022).
Vor diesem Hintergrund haben wir die aktuellste Stellungnahme des DGB (http://ak-gewerkschafter.com/category/dgb/) zum Mindestlohn nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Mindestlohn
Mindestlohn-Erhöhungsgesetz
Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn?
Die Erhöhung des Mindestlohns hilft 6,2 Millionen Beschäftigten
Armut trotz Arbeit ist leider kein Randphänomen, sondern Realität vieler Menschen. Vor allem da, wo es keinen Tarifschutz gibt, weil die Arbeitgeber sich Tarifverhandlungen verweigern, sind die 12 Euro als unterste Haltelinie nötig. In Deutschland profitieren insgesamt 6,2 Millionen Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung, denn sie verdienen aktuell unter 12 Euro je Stunde.
DGB/Hyejin Kang/123rf.com
In Deutschland profitieren insgesamt 6,2 Millionen Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung, denn sie verdienen aktuell unter 12 Euro je Stunde. Das sind 16,4 Prozent aller Beschäftigten, die grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn haben. Neben drei Millionen geringfügig entlohnten Beschäftigten und 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigten profitieren auch 1,4 Millionen Vollzeitbeschäftigte von der Anhebung des Mindestlohns.
Für einen vollzeitbeschäftigten Single ohne Kinder bedeutet die Erhöhung ein Einkommensplus von netto etwa 220 Euro monatlich im Vergleich zur aktuellen Mindestlohnhöhe. Damit wird die Wichtigkeit der Anhebung des Mindestlohns abermals unterstrichen.
Höherer Mindestlohn hilft besonders Frauen und Beschäftigten in Ostdeutschland
Vor allem Frauen, die 57 Prozent aller Mindestlohnbezieher*innen ausmachen, und Beschäftigten in Ostdeutschland hilft die Lohnuntergrenze.
Mehr als jede/r Fünfte in Ostdeutschland, 22 Prozent der Beschäftigten, wird ab Oktober 2022 mehr verdienen. In Westdeutschland sind es 16,4 Prozent. Insgesamt 19,4 Prozent – das sind 3,5 Millionen – aller erwerbstätigen Frauen arbeiten aktuell zu Stundenlöhnen unter 12 Euro.
Handel, Gastgewerbe sowie Gesundheits- und Sozialwesen profitieren von 12 Euro Mindestlohn
Besonders im Handel mit etwa 1,3 Millionen Beschäftigten, im Gastgewerbe mit 660.000 Beschäftigten und im Gesundheits- und Sozialwesen mit 549.000 Beschäftigten bringt die Anhebung deutliche Verbesserrungen mit sich.
Auch im Bereich Verkehr und Lagerei mit 622.000 Beschäftigten, im Baugewerbe mit 176.000 Bechäftigten und der Land- und Forstwirtschaft mit 162.000 Beschäftigten können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Herbst 2022 mit mehr Geld rechnen.
Gemessen an allen Beschäftigten einer Branche ist die Geltung der Mindestlohnanhebung im Gastgewerbe am höchsten. Dort profitieren zukünftig 60 Prozent aller Beschäftigten von der neuen gesetzlichen Lohnuntergrenze, gefolgt von der Land- und Forstwirtschaft mit 46 Prozent, Verkehr und Lagerei mit 29 Prozent sowie dem Handel mit 25 Prozent.
Diese Daten beruhen auf einer eigens für den DGB vorgenommenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes auf Grundlage der aktuellen Verdiensterhebung. Zudem erfolgten eigene Berechnungen des DGB. Sie bilden den Stand zum Oktober 2022 ab, also zum zukünftigen Zeitpunkt der Mindestlohnerhöhung. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikant*innen, Minderjährige.
Schluss mit Armut trotz Arbeit
„Armut trotz Arbeit ist leider kein Randphänomen, sondern auch in der Bundesrepublik Realität vieler Menschen. Vor allem da, wo es keinen Tarifschutz gibt, weil die Arbeitgeber sich Tarifverhandlungen verweigern, brauchen wir die 12 Euro als unterste Haltelinie“, betont DGB-Vorstandmitglied Stefan Körzell.
Es geht hier um Wertschätzung
„Besonders in den systemrelevanten Branchen, im Handel, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Speditions- und Lagereigewerbe und in der Gastronomie, werden die 12 Euro zu deutlichen Verbesserungen führen. Es geht hier um mehr Wertschätzung der geleisteten Arbeit von Millionen Beschäftigten. Dennoch bleiben wir dabei: Gute Arbeit wird nach Tarif bezahlt – wir ermutigen die Arbeitgeber, Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zu führen,“ so Körzell.
Mindestlohn steigert auch gesamtwirtschaftliche Kaufkraft
„Der höhere Mindestlohn wird auch die gesamtwirtschaftliche Kaufkraft stärken – hochgerechnet sind das ca. 4,8 Milliarden Euro pro Jahr. In Zeiten pandemiebedingter wirtschaftlicher Einbrüche ist dies eine wichtige Konjunkturstütze, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen wird unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen. Überdies sorgt die Erhöhung des Mindestlohns auch für Mehreinzahlungen in den Sozialversicherungen und trägt somit zu deren Schutz und Finanzierbarkeit bei.“
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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Breitrag direkt auf der Homepage des DGB aufrufen und nachlesen.
> https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/++co++33553ee6-90c9-11ec-916f-001a4a160123 !
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Die Forderung nach Angleichung des Mindestlohnes in Deutschland an den in Luxemburg ist eine Forderung, die wir immer wieder als AK erheben! Der DGB wäre auch gut beraten, den Luxemburger Mindestlohn als Modell auch für Deutschland anzuerkennen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-