Der DGB teilt mit: Was ändert sich 2024?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie in jedem Jahr, so geben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskeis (AK) auch in diesem die Änderungen für Arbeitnehmer/Innen bekannt, die Ihr auf der Homepage des DGB (http://ak-gewerkschafter.com/category/dgb/) nachlesen könnt.

Wir posten diese nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Der DGB gibt bekannt:

DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND

14.12.2023
Mindestlohn, Bürgergeld, Gebäude-Energie-Gesetz & mehr

Was ändert sich 2024?

Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen

2024 gibt es Neuerungen, die Arbeitnehmer*innen, Versicherte und Leistungsempfänger*innen betreffen. Das 2023 eingeführte Bürgergeld wird erhöht und auch der gesetzliche Mindestlohn steigt – wenn auch nur minimal. Was sich sonst noch ändert und was du künftig beachten musst, haben wir in einem Überblick zusammengestellt.

Die Änderungen im Überblick

Der Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn. Er steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. 

Die Erhöhung hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2023 per Mehrheitsentscheid und gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen in der Kommission beschlossen. Die Gewerkschaften hatten angesichts der hohen Inflation und der steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel eine deutlich stärkere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert.

Wir setzen uns weiter für einen existenzsichernden Mindestlohn ein.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze in Minijobs aus, sie erhöht sich dann von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es noch Branchenmindestlöhne, die über dem allgemeinen Satz liegen. Ab Januar steigen beispielsweise die Löhne für Dachdecker, Gebäudereiniger und im Elektrohandwerk.

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