Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir auf die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG) innerhalb der Bundesregierung (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=befristete+arbeitsverh%C3%A4ltnisse und http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=prek%C3%A4re+arbeitsverh%C3%A4ltnisse) aufmerksam machen.
Die genaue Definition dieses Gesetzes wollt Ihr bitte durch den Klick auf den nachstehenden Link bei der Homepage der HENSCHE-RECHTSANWÄLTE (Fachanwälte für Arbeitsrecht) aufrufen:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_TzBfG.html !
Aber auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat mit Online-Beitrag vom heutigen 04.01.2017 auf seiner Homepage zu diesenm Thema Stellung bezogen.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Er teilt folgendes dazu mit:
Deutscher Gewerkschaftsbund
PM 003 – 04.01.2017
Recht auf befristete Teilzeit
Wir brauchen ein modernes Teilzeitgesetz
Zu der nun beginnenden Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf auf befristete Teilzeit äußert sich DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wie folgt:
„Die heutige Arbeitswelt erfordert ein modernes Teilzeitgesetz, dass den Beschäftigten mehr Flexibilität verschafft. Insofern begrüßen wir, dass das Thema nun ernsthaft angegangen wird,
Wir brauchen ein Recht auf befristete Teilzeit, das unabhängig vom Anlass gilt, damit Menschen sich Zeit nehmen können für Weiterbildung, Ehrenamt, oder auch für Kinder, außerhalb der Elternzeit – und dann wieder zurück zur Vollzeit kommen können. Wer Pinkelpausen kontrollieren kann, kann auch unbürokratisch flexible Arbeitszeiten ermöglichen.
Die unbefristete Teilzeit ohne Rückkehrrecht auf Vollzeit ist viel zu starr. Vor allem Frauen landen damit immer wieder in der Teilzeitfalle, die im Arbeitsleben und nachher in der Rente zu massiven finanziellen Nachteilen führt.
Dazu gehört, dass Beschäftigte auch das Recht haben, darüber mitzuentscheiden, wann sie arbeiten – wenn es darum geht, aufzustocken oder zu reduzieren oder auch bei gleichem Arbeitszeitvolumen. Dabei muss klar sein, dass die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes weiter gelten müssen. Sie sind schon zum Schutz der Gesundheit unverzichtbar.“
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Mit dem Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr diese Online-Mitteilung direkt auf der Homepage des DGB aufrufen:
http://www.dgb.de/presse/++co++f9221256-d26b-11e6-bb15-525400e5a74a
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA) läuft gegen diesen Gesetzesentwurf Sturm. Er erkennt darin eine, wie er es nennt, ÜBERDOSIS AN BÜROKRATIE!
Wer es nicht glauben möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an, der Euch direkt zur Online-Position des BDA auf dessen Homepage führt:
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/E27EA76FF2570516C125809E00322F16?open&ccm=200017 !
Da braucht man nicht mehr die Frage zu stellen, was mehr im Kapitalismus zählt, der Mensch oder der Profit? Die Antwort ist ganz klar, oder?
Wir bleiben am Thema dran und werden weiter darüber berichten.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-