Das Studentenwerksgesetz von NRW soll jetzt novelliert werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat sich vielfach mit den Problemen der Studentenwerke befasst, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerke . Hierbei hatten wir auch auf die Reformbedürftigkeit des NRW-Studentenwerksgesetzes hingewiesen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die nachstehenden Reformpläne zur Novellierung  des Studentenwerksgesetzes von NRW sehr. Vor allen Dingen ist ein richtiger Reformplanansatz, dass künftig ohne Genehmigung durch das zuständige Wissenschaftsministerium (MIWF/NW) in NRW keine Tochterunternehmen gegründet werden können. Damit ist ein erster richtiger Schritt in Richtung „Verhinderung von Tarifflucht bei den Studentwerken von NRW“ getan. Die komplette Mitteilung der Gewerkschaft Ver.di (Landesbezirk NRW) haben wir Euch nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Information

                                                                                                                             Düsseldorf, 29. August 2013

Studentenwerksgesetz NRW:

ver.di unterstützt rot-grünes Reformprojekt

„Als Schritt in die richtige Richtung“ bewertet ver.di die jetzt bekanntgewordenen Pläne der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des Studentenwerksgesetzes:

–       Gute Arbeit und Tariftreue zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Künftig dürfen die Studentenwerke Tochterunternehmen nur noch nach Genehmigung durch das zuständige Wissenschaftsministerium (MIWF) gründen. Tarifflucht wäre damit ausgeschlossen.

–       Mehr Leitungsverantwortung für Studierende und Beschäftigte: Der Verwaltungsrat wird von 7 auf 9 Mitglieder vergrößert. Die zusätzlichen Mandate gehen an die Studierenden als Hauptnutzer/innen der Studen-tenwerke und an die Beschäftigten als Hauptleistungsträger/innen. Für die Verwaltungsräte gilt künftig eine Frauenquote von 40 %, die Möglichkeit von Stellvertreter/innen wird geschaffen.

–       Bessere Arbeitsmöglichkeiten für die Personalräte: Die Personalräte der Studentenwerke erhalten eine Vernetzungsmöglichkeit, wie es sie für die Landespersonalrätekonferenzen der Hochschulen bereits gibt. Damit können gemeinsame Anliegen, z.B. gegenüber dem MIWF, entwickelt und artikuliert werden.

–       Transparenz auch bei den Geschäftsführungen durch die Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Gehälter (Transparenzgesetz).

Zwar haben die Fraktionen nicht alle gewerkschaftlichen Vorstellungen aufgenommen, die Absichten bewirken aber mehr Stabilität und werden deshalb begrüßt.

Die gesamten ver.di-Vorschläge sind im Internet zu finden: www.nrw5.verdi.de.
Eine Veröffentlichung des ver.di – Landesbezirks NRW, Ressort Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, Karlstr.123-127, 40210 Düsseldorf. Presserechtlich verantwortlich: Uwe Meyeringh, Tel.: 0211/61824-305, E-Mail: uwe.meyeringh@verdi.de. www.nrw5.verdi.de

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