„CAUSA OHLEN“: Offener Brief an die Generalstaatsnwältin Köln Auchter-Mainz, Staatsanwältin Dauber, Richterinnen am Amtsgericht Kneis und Freidberg Grub, Oberstaatsanwalt Dr. Burr und Ltd. Oberstaatsanwalt Aachen Hammerschlag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir heute, nachdem das Landgerichtsurteil vom 19. März 2015 (http://ak-gewerkschafter.com/2015/04/18/urteil/) durch die Rücknahme der bereits durch die Staatsanwakltschaft Aachen eingelegten Revision (http://ak-gewerkschafter.com/2015/05/21/brandaktuelles-in-der-causa-ohlen-staatsanwaltschaft-nimmt-in-sachen-freispruch-i-klasse-fuer-manni-engelhardt-die-revision-zurueck/) Rechtskraft erlangt hat, nachstehenden offenen Brief an die Beteiligten Juristinnen und Juristen gesandt. Es handelt sich dabei um die Personen, die an der „Verurteilung“ des AK-Koordinators durch das Amtsgericht beteiligt waren.

Den kompletten Brief haben wir nachstehend zu eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

                        – O F F E N E R   B R I E F –

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

E-Mail: manni@manfredengelhardt.de Internet: http://ak-gewerkschafter.com

  1. Mai 2015

An die

Generalstaatsanwältin zu Köln Frau Auchter-Mainz

An den Ltd. Oberstaatsanwalt Aachen Herrn Hammerschlag

An die Staatsanwältin Frau Dauber bei der Staatsanwaltschaft Aachen

An die Richterin am Amtsgericht Aachen Frau Kneis

An die Richterin am Amtsgericht Aachen Frau Freidberg-Grub

An den Oberstaatsanwalt Dr. Burr bei der Staatsanwaltschaft Aachen

STRAFSACHE 73 Ns-801 Js 1344/13 110/14

447 Cs 775/13 (Amtsgericht Aachen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben einer Vielzahl von Zivilrichter/Innen am Amts- und Landgericht Aachen und weiteren beteiligten Juristinnen und Juristen wurden auch Sie durch einen Franz-Josef Ohlen, der unserem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) seinerzeit den kompletten Kassenbestand in Höhe von 200, 60 Euro unterschlagen hat, in Verfahren gegen den Unterzeichner verstrickt.

Der Anwalt des Ohlen, ein gewisser Rechtsanwalt Elmar D. aus AC (Für die Internetartikel heißt es: DER MANN, DER NICHT GENANNT WERDEN WILL!), hat dabei als Bestandteil der Rechtspflege kräftig Vorschub geleistet.

Trotz der Warnungen und Hinweise, die ich Ihnen zukommen ließ, haben Sie als Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen den Unterzeichner durchgeführt und zur Anklage gebracht. Dabei ist erschwerend festzustellen, dass die heutige Generalstaatsanwältin Köln damals die von mir ihr vorgelegten Hinweise ignorierte und die Staatsanwältin Dauber damit in ihrem Tun bewusst oder unbewusst den „juristischen Rücken“ stärkte.

Was dann aber folgte, ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachzuvollziehen. Es handelt sich dabei um

  1. einen Strafbefehl (Richterin Kneis) gegen den Unterzeichner, dem widersprochen wurde,
  2. eine Verhandlung vor dem Amtsgericht (Freidberg-Grub), bei der der Unterzeichner „verurteilt“ wurde.
  3. eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aachen, die obsiegend für den Unterzeichner ausgegangen ist,
  4. ein Antrag auf Revision dieses Urteils durch die Staatsanwaltschaft Aachen, die nach kürzester Zeit zurückgenommen worden ist (!), wodurch das Berufungsurteil nunmehr Rechtskraft erhalten hat.

Da fassen der Unterzeichner und dessen Kolleginnen und Kollegen vom Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sich an den Kopf und fragen: WIE IST SOETWAS MENSCHENMÖGLICH?

Dies alles und mehr haben wir auf unsere Homepage und in die dort bestehende „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) gepostet, wo sich mittlerweile eine lückenlose Dokumentation über diesen ungeheuerlichen Vorgang angesammelt hat.

Dr. Norbert Blüms Buch „EINSPRUCH“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=norbert+bl%C3%BCm+einspruch) verblasst vor diesem Vorgang aus dem „Juristischen Tollhaus in der Bananenrepublik Deutschland“!

Anbei überstelle ich Ihnen das rechtskräftige Berufungsurteil, dem Sie detailliert entnehmen können, weshalb es für den Unterzeichner einen „Freispruch 1. Klasse“ bedeutet. Wären die Juristinnen und Juristen in den Vorderverfahren so akribisch vorgegangen, wie es der Unterzeichner detailliert bereits im Stadium der Ermittlungen gefordert hatte und es das Landgericht nunmehr getan hat, hätte den Steuerzahler/Innen viel Geld erspart werden können.

Sie können alle versichert sein, dass die Kolleginnen und Kollegen unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK), ganz besonders aber der Unterzeichner, nunmehr verstärkt alles mit den zu Gebote stehenden demokratischen Mitteln tun werden, das Grundgesetz – besonders den Artikel 5 GG – vor einer juristischen Aushöhlung zu bewahren und Deutschland vor dem weiteren Verkommen zu einer „Bananenrepublik Deutschland“ zu bewahren.

Mit verbindlicher Empfehlung

 gez. Manfred Engelhardt

Anlage: Berufungsurteil:

Für die Internet-User/Innen: Klickt bitte hier, dann blättert sich das Urteil als PDF auf: http://ak-gewerkschafter.com/wp-content/uploads/2015/04/Urteil.pdf

http://ak-gewerkschafter.com/wp-content/uploads/2010/10/faust1.gif

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  1. Weitere kritische Berichte folgen auf:
    http://www.youtube.com/user/INTERNETPRESSE
    über die damalige Staatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz
    und der zu hinterfragenden Handhabung einer Anklage und
    der folgenschweren Verurteilung.
    CALAMEO INTERNETPRESSE

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