„CAUSA OHLEN“: Heinz Vossen kommentiert: „Es freut mich kolossal, dass der Kassendieb Franz-Josef Ohlen wieder eine juristische Klatsche bekommen hat“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir ja in der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) mit Genugtuung festgestellt, dass die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages des Kassendiebs Franz-Josef Ohlen auf Prozesskostenhilfe durch das Landgericht Aachen zurückgewiesen worden ist!

Hierzu hatten wir ja am gestrigen Tage (22.04.16) einen entsprechenden Beitrag gepostet, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/04/21/causa-ohlen-der-kassendieb-und-luegenbaron-franz-josef-ohlen-und-seine-anwaeltin-ruth-e-aus-aachen-wurden-beim-lg-ac-mit-ihrer-beschwerde-abgewiesen/ !

Zu diesem, Artikel nimmt unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Heinrich (aka „Heinz“) Vossen nachstehend Stellung.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-

Heinz Vossen meint:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es freut mich kolossal, dass Herr Franz-Josef Ohlen sich wieder eine Klatsche beim Landgericht abgeholt hat. Er ist jetzt zum 15. Mal vor die Juristische Pumpe gelaufen! Ich muss allerdings auch fragen, wie lange möchte die Justiz dieses ´Trauerspiel eines Kassendiebes´, der unseren AK beklaut hat, noch mit machen? Soll denn jedes Mal der Steuerzahler diese Kapriolen, nämlich die dauernden und sinnlosen Anträge auf Prozesskostenhilfe bezahlen? Und jetzt rennt der Herr Ohlen wieder zum nächsten Rechtsanwalt und dann geht das Spiel, nämlich die Verarschung der Justiz und des Steurzahlers, wieder von vorne los. Herr Ohlen, es ist an der Zeit, die Folgekosten des Kassen-Diebstahl endlich zu begleichen! Denn eines steht unumstößlich fest: Sie sind rechtkräftig verurteilt! Daran ändert auch Ihr Versuch, die Rechtsprechung auf den Kopf zu stellen und aus der Justiz ein noch größeres Tollhaus zu machen, überhaupt nichts! Ein rechtskräftig bestrafter Kassendieb ist und bleibt ein rechtskräftig bestrafter Kassendieb!

Mit bester Empfehlung

Heinz Vossen“

http://www.ak-gewerkschafter.de/wp-content/gallery/20150319-justizzentrum/IMG_6124.JPG

(Foto: Ralph Quarten)

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