„CAUSA OHLEN“: Fortsetzung der Lachnummer beim Polizeipräsidium in Aachen!

Liebe Kollreginnen, liebe Kollegen,

in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) wird es immer kurioser. Zuletzt hatten wir ja noch den Schrifwechsel mit dem Polizeipräsidenten Aachen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme gepostet. Den entsprechenden Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2015/03/02/causa-ohlen-eine-lachnummer-beim-polizeipraesidium-in-aachen/ !

Wer jetzt gedacht hat, dass nunmehr eine ordnungsgemäße Ablehnung oder Bewilligung des Polizeipräsidenten erfolgen würde, der/die irrt gewaltig.

Am 05. März 2015 erhielten wir zwar eine Bewilligungsbestätigung der Polizeibehörde, die allerdings nicht am „Julianischen Kalender“ orientiert ist, wonach der 19. März 2015 ein Donnerstag ist. Für die Polizeibehörde Aachen ist der 19. März 2015 ein F R E I T A G! Diesbezüglich haben wir dann unverzüglich die nachstehend gepostete E-Mail an die Behörde gesandt.

Diese wurde uns dann mit E-Mail der Polizeibehörde Aachen vom 06. März 2015, die wir unter unsere E-Mail gepostet haben, in korrigierter Fassung per angefügter PDF zugestellt.

Den Vorgang haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme mit gepostet.

Da fragt man sich mit Recht: Was ist in dieser „BANENENREPUBLIK“ seitens der Staatsmacht noch alles möglich?

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

NB.: Der Rückschein unseres EINSCHREIBEN & RÜCKSCHEIN ist bis dato nicht bei uns eingetroffen!? 🙂 🙂 🙂

VERSAMMLUNG UNTER FREIEM HIMMEL AM DONNERSTAG, DEN 19. MÄRZ 2015

AKTENZEICHEN: ZA 11-60.13.04-24/15

BESTÄTIGUNGSVERFÜGUNG VOM 03.03.2015

Unser Antrag auf Durchführung einer Demonstrationskundgebung unter freiem Himmel vom 10.02.2014, Erinnerungsschreiben vom 02.03.2015 und Einschreiben & Rückschein vom 03.03.2015, siehe hierzu: http://ak-gewerkschafter.com/2015/03/02/causa-ohlen-eine-lachnummer-beim-polizeipraesidium-in-aachen/ !

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom heutigen Tage (05.03.2015) haben wir endlich die gewünschte Bewilligungsbestätigung zu unserer Demonstrationskundgebung am Donnerstag, den 19. März 2015, 08.15 Uhr, vor dem Justizzentrum Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, erhalten.

Wie wir Ihrer Bestätigungsbewilligung entnehmen können, soll es sich beim 19. März 2015 um einen Freitag handeln.

Nach wie vor leben wir aber im Zeitalter des „Gregorianischen Kalenders“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Gregorianischer_Kalender) und somit bleibt der 19. März 20215, der Tag unserer Demonstrationskundgebung, ein DONNERSTAG!

Wir werden also am DONNERSTAG, DEN 19. MÄRZ 2015, unsere Veranstaltung unter dem Motto:

„Gegen Justizwillkür in Aachen und überall! – Gegen ein juristisches Tollhaus in Sachen Ohlen!“ vor dem Justizzentrum durchführen.

Für den Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis

i. A. Manfred Engelhardt -Koordinator.

Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

Handy-Nr.: 017 19 16 14 93

„Polizeipräsidium

Aachen

Polizeipräsidium Aachen, Postfach 500111, 52085 Aachen

Aachen, 03.03.2015 (Unsere Anmerkung: Die E-Mail datiert auf den 06. März 2015!)

Herrn

Manfred Engelhardt

Freunder Landstr. 100

52078 Aachen

Aktenzeichen:ZA 11-60.13.04-24/15

(bei Antwort bitte angeben)

Sachbearbeiter:

Herr Gro…

 

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

danke für Ihren Hinweis. Natürlich erhalten Sie von mir eine korrigierte Fassung Ihrer Bestätigungsverfügung *).

M.f.G.

F…. G…..“

*) Anmerkung des Artikel-Erstellers Manni Engelhardt: Hier müsste es der Korrektheit halber heißen: Natürlich erhalten Sie von mir eine korrigierte Fassung m e i n e r Bestätigungsverfügung! 🙂 🙂

„Versammlung unter freiem Himmel

am Donnerstag, den 19.03.2015 in Aachen

Bestätigungsverfügung

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

auf die von Ihnen am 12.02.2015 angemeldete Versammlung unter

freiem Himmel finden die Vorschriften des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge Anwendung (Versammlungsgesetz VersG) vom 24.07.1953 (BGBl. I.S. 684) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.1978 (BGBl. I.S. 1790), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.12.2008 (BGBl. I S. 2366) Anwendung. Auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen ist meine Behörde gemäß § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Versammlungsgesetz (VersGZVO) vom 02.02.1987 (GV. NW. S. 62) für die Durchführung des Versammlungsgesetzes zuständig.

Hiermit bestätige ich die ordnungsgemäß angemeldete Versammlung nach abschließender rechtlicher Prüfung wie folgt:

Versammlungstag, Donnerstag, den 19.03.2015 -zeit und -ort: in der Zeit von 08:15 Uhr bis 08:50 Uhr in Aachen, Adalbertsteinweg 92, auf dem Gehweg vor dem Torbogen des Justizzentrums Aachen.

Thema: „Gegen Justizwillkür in Aachen und überall“

Veranstalter: Herr Manfred Engelhardt, Anschrift: w.o.

Versammlungsleiter: Herr Manfred Engelhardt, Anschrift w.o.

Mobil: 0171 9161493

Art und Ablauf Kundgebung der Versammlung: Die Versammlungsteilnehmer sammeln sichum 08:15 Uhr

in Aachen, Adalbertsteinweg 92, auf dem Gehweg vor dem

Torbogen des Justizzentrums Aachen. Die Kundgebung wird

spätestens um 08:50 Uhr beendet.

erwartete Teilnehmerzahl: ca. 30 Personen

Hilfsmittel: Schild aus Pappe (ca. 1m x 1m), Buch

Die als Anlage beigefügten „Allgemeine Hinweise für

öffentliche Versammlungen

unter freiem Himmel“, sind Bestandteil dieser Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

H…, RBe“

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