Ver.di-Aufruf gegen das beabsichtigte Tarifeinheitsgesetz: „HILF MIT – STREIKRECHT SCHÜTZEN!“

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere Berichterstattung als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zum sogenannten „TARIFEINHEITSGESETZ“, das einen weiteren Demokratieabbau in sich birgt, reißt nicht ab, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=tarifeinheitsgesetz !

Jüngst erreicht uns der Aufruf der Gewerkschaft Ver.di unter dem Titel:

„Hilf mit: Streikrecht schützen!“, den wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet haben.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

„Hier gelangen Sie zur HTML-Onlineversion:
http://newsletter.verdi.de/go/9ibuc8nw/714f8b36/1837

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ver.di Mitgliederinformation: Streikrecht schützen!

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über eine gesetzliche Tarifeinheit wird intensiv über das Streikrecht und mögliche Einschränkungen diskutiert. Das Recht der Beschäftigten, für die Verbesserung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen zu streiken, ist eng mit dem Recht der Koalitionsfreiheit, also der Bildung freier Gewerkschaften verbunden.
Deshalb tritt ver.di für ein uneingeschränktes Streikrecht ein!
Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken.
Deshalb bitten wir Dich als ver.di-Mitglied, beteilige Dich mit Deiner Unterschrift: Stärke Deine Rechte als Arbeitnehmer/in.

Unterzeichne jetzt den Aufruf: Streikrecht schützen! Tarifeinheit: Ja – Eingriff ins Streikrecht: Nein.

Den Aufruf findest Du unter: https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifeinheit

Wie wichtig der Schutz des Streikrechts ist, zeigen aktuelle Entwicklungen:

Auf internationaler Ebene bestreiten die Arbeitgeber, dass das Streikrecht Bestandteil des internationalen Übereinkommens Nr. 87 zur Vereinigungsfreiheit ist. Diese Auslegung war Jahrzehnte unstrittig.

In Deutschland fordert der CSU-Parteivorstand ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor einem Streik. Außerdem soll es eine Ankündigungsfrist von vier Tagen vor einem Streik geben. Wir halten das für einen Eingriff in unsere Tarifautonomie und unser Streikrecht.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorgelegt, der am 5. März 2015 im Bundestag erstmals beraten wird. ver.di, GEW und NGG lehnen das Gesetz ab, da es nicht nur eine Einschränkung des Streikrechts mit sich bringt, sondern auch zu einer Schwächung des Flächentarifvertrags führen und Konkurrenzkämpfe zwischen Gewerkschaften weiter befördern würde. Das ist nicht im Sinne der Arbeitnehmer/-innen.

Vielen Dank und solidarische Grüße,

Frank Bsirske
Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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Verantwortlich:
ver.di–Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon: 0800 83 73 43 3
www.verdi.de

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