„CAUSA OHLEN“: Ergänzungsschriftsatz an das BVG wirft Fragen nach Unrichtigkeiten beim LG-AC auf?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) gibt es wieder Neues! Unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatte ja  vor noch nicht allzu langer Zeit über die Einreichung unserer Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde berichtet, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/09/03/in-der-causa-ohlen-wurde-das-bundesverfassungsgericht-angerufen/ !

Aber auch danach erfolgte Schriftwechsel mit dem Landgerichtspräsidenten des Landgerichtes zu Aachen, den wir auf unsere Homepage gepostet hatten und den Ihr es ebenfalls durch das Anklicken des hier stehenden Links aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/09/08/causa-ohlen-wer-zu-spaet-kommt-den-bestraft-das-leben-erneuter-brief-an-den-landgerichtspraesidenten-in-ac/ !

Heute nun, Montag, den 15.09.2014, haben wir einen Ergänzungsschriftsatz an das Bundesverfassungsgericht nebst umfangreichen Anlagen postalisch zum Bundesverfassungsgericht versandt, den wir nachstehend in seiner Gänze mit zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme gepostet haben.

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den 15.09.2014

Handy-Nr.: 017 19 16 14 93 / E-Mail-Adresse: manni@manfredenmgelhardt.de / Internet: www.ak-gewerkschafter.de

An das

Bundesverfassungsgericht

-Zweiter Senat (Geschäftsstelle)-

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde vom 01. September 2014

Aktenzeichen: 2 BvR 1972/14

Wird dem erkennenden Senat in der Anlage zu diesem Schriftsatz und zur Ergänzung bzw. Vorbringen-Substantiierung der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes zu Aachen für das Jahr 2014 (Anlagenpaket I) mit der Bitte um Kenntnisnahme und Verwendung überstellt.

Desweiteren wird als Anlage II) das Schreiben des Landgerichtspräsidenten vom 03.09.2014 in Ablichtung überstellt, in dem dieser mitteilt, dass kurzfristig die Angelegenheit 73 Ns 110/14 per Präsidiumsbeschluss der 3. kleinen Strafkammer des Landgerichtes zugeordnet ist. Deren Vorsitz habe derzeit Herr Vorsitzender Richter am Landgericht zu Aachen Diewald inne.

Wie aber unschwer dem Geschäftsverteilungsplan auf Seite 97 unter dem Titel „4. große Strafkammer“ entnommen werden kann, steht dieser der Vorsitzende Richter am Landgericht zu Aachen Diewald vor.

Auf Seite 100 dieses als Anlagenpaket beigefügten Geschäftsverteilungsplanes steht explizite fixiert, dass die 3. kleine Strafkammer der Vorsitzende Richter am Landgericht zu Aachen mit Namen Gatzke inne hat.

Mit Schreiben vom 06.09.2014 (Anlage III) wurde dem Landgerichtspräsident zu Aachen durch den Beschwerdeführer mitgeteilt, dass dessen Rechtsauffassung im Schreiben vom 03.09.2014 in keiner Weise diesseitig auf Rechtskonformität stößt.

Auch der in dem Schreiben enthaltene und nachstehend zitierte Hinweis wurde durch den Beschwerdeführer angegriffen und für nicht rechtskonform erklärt:

„Da die Sache momentan noch nicht terminiert ist, ist die Information, dass eine konkrete Auskunft darüber, welcher Richter zum Zeitpunkt der Durchführung des Hauptverhandlungstermins zuständig ist, insbesondere welche Schöffen dem Vorsitzenden Richter beisitzen werden, zutreffend.“

Es drängt sich dem Beschwerdeführer nunmehr verstärkt der Verdacht auf, dass das Landgericht zu Aachen Richterinnen und Richter nach Belieben durch kurzfristige Änderungen des Geschäftsverteilungsplanes, die allerdings nicht durch die Öffentlichkeit nachprüfbar sind, wechselnd zu gesetzlichen bzw. Vorsitzenden Richterinnen und Richtern mach, so wie es gerade dünkt. Genau das ist aber mit Artikel 101 GG und dem § 21 g Abs. 2 GVG nicht vereinbar.

(Manfred Engelhardt)

Anlagen:

Anlagenpaket I) u. Anlagen II) u. III)“

Das Anlagenpaket I) könnt Ihr per Klick auf den nachstehenden Link aufblättern. Ihr werdet sehen, dass das, was wir als Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes zu Aachen an das Bundesverfassungsgericht getragen haben, der absoluten Wahrheit entspricht:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CDcQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.lg-aachen.nrw.de%2Faufgaben%2Fgeschaeftsverteilung%2FGVP-2014.pdf&ei=Mj0UVKz5Esj8ygOfmID4CQ&usg=AFQjCNFolr8y9M4QqvxcBqhXspVTNKOPfQ&bvm=bv.75097201,d.bGQ !

Mittlerweile müsste jedem und jeder Unbeteiligten klar sein, was Ohlen und sein Anwalt Elmar D. aus AC. (Der Mann der nicht öffentlich auf unserer Homepage genannt werden will!) mit ihrer ständigen Kontaktierung der Justiz für ein „JURISTISCHES TOLLHAUS“ angerichtet haben. Schlimm ist allerdings, dass die Justiz dies nicht erkannt hat, erkennen konnte oder erkennen wollte?

Wie sagt der Volksmund: „Jetzt haben sie den Salat!“ Ständig werden wir als AK transparent und ausführlich über den Fortgang in der „CAUSA OHLEN“ berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Causa Ohlen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu „CAUSA OHLEN“: Ergänzungsschriftsatz an das BVG wirft Fragen nach Unrichtigkeiten beim LG-AC auf?

  1. Dirk Altpeter sagt:

    Wenn es das Chaos gibt, müßte es auch Ordnung geben. Nur wo? 😀

Schreibe einen Kommentar zu Dirk Altpeter Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert