„CAUSA OHLEN“: Aktuelles zum Beschwerdeverfahren des Kassendiebes Franz-Josef Ohlen beim LG-AC!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir Euch heute wieder Aktuelles zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) mitteilen.

Den Bezugs – Artikel, den wir zum Kassendieb Franz-Josef Ohlen gepostet hatten, lautete: „CAUSA OHLEN“: Der Kassendieb Franz-Josef Ohlen und dessen Anwältin Ruth E. sind in der Beschwerde! Der endlose Lauf des Ohlen vor die juristischen Pumpen geht weiter!

Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/03/24/causa-ohlen-der-kassendieb-franz-josef-ohlen-und-dessen-anwaeltin-ruth-e-sind-in-der-beschwerde-der-endlose-lauf-des-ohlen-vor-die-juristischen-pumpen-geht-weiter/ !

Heute nun wollen wir Euch den Erwiderungsschriftsatz des AK-Koordinators zu dem beschwerdeschriftsätzlichen Vortrag der Ohlen-Anwältin Ruth E. zur Kenntnis bringen.

Diesen haben wir nachstehend sowohl auf unsere Homepage als auch in die „CAUSA OHLEN“ gepostet.

Zwischenzeitlich dürfte dieser das erkennende Landgericht Aachen erreicht haben.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-

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Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen,

  1. März 2016

An das

Landgericht Aachen

-Justizzentrum-

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

Az.: 8 O 470/15

Ohlen ./. Engelhardt

Schreiben des Landgerichts Aachen vom 18.03.2016 nebst sofortigen Beschwerdeschriftsatz der Rechtanwältin Ruth E. vom 17.03.2016 (Eingang hier am 23.03.2016)

Schreiben des Landgerichts Aachen vom 22.03.2016 nebst Abschrift eines Hinweises an die Klägerseite vom 22.03.2016 (Eingang hier am 24.03.201)

In der gebotenen Kürze wird wie folgt diesseitig Stellung bezogen:

  1. Das bisherige beschwerdeschriftsätzliche Vorbringen der Klägerseite (Antragstellerseite) enthält aus diesseitiger Sicht keine rechtsrelevante Begründung, die das Begehren rechtssubstantiiert stützen könnte. Lediglich perpetuiert sich die Klägerseite im Kreise eines irrelevanten und vollkommen unprofessionellen Vorbringens. Insoweit erklärt sich der Beklagte (Antragsgegner) mit dem Hinweis des erkennenden Landgerichts an die Klägerseite uneingeschränkt einverstanden.
  1. Der Beklagte (Antragsgegner) weist der guten Ordnung halber darauf hin, dass er seit dem 15. Januar 2016 die inhaltliche Verantwortung (§ 55 RSTV und § 7 TMG) für die Homepage http://www.ak-gewerkschafter.de an Herrn Dirk Momber, Stestertstraße 81, B-4731 Eynatten (Raeren) abgetreten hat. Das Impressum der Homepage http://www.ak-gewerkschafter.de/impressum-2/ weist entsprechendes aus.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen zurückzuweisen bzw. zu verwerfen.

Die ständigen und sinnleeren/sinnlosen Kontaktierungen des Klägers (Antragstellers) mit Anträgen auf Prozesskostenhilfe (14 Anträge in 5 Jahren) stellen nicht nur eine Unzumutbarkeit für die Justiz, sondern auch für den Fiskus dar. Wenn Straftatbestände objektiv abgeurteilt worden sind, dann gibt es kein Deuteln mehr. So ist z. B. der rechtskräftig verurteilte Kassendieb ein Kassendieb. Und wenn jemand objektiv betrachtet und nachweisbar auf seiner Facebookseite lügt, dann ist und bleibt er ein Lügner. Und wenn er grundlos Aufschneidet, so ist und bleibt er ein Prahlhans.

gez. Manfred Engelhardt

2 Doppel für (Antragstellerseite) Klägerseite anbei.

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