Generalstaatsanwalt Hamburg verwirft die Beschwerde! Satz mit X: „Dat war wohl NIX!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wie seinerzeit Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen unbekannt und gegen Facebook erstattet. Dies wegen der pornographischen Schweinereien auf diversen Facebookseiten.

Die entsprechenden Artikel dazu könnt Ihr durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/16/brief-an-facebook-deutschland-gmbh-in-sachen-pornohacker-ist-auf-den-weg/

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/03/03/staatsanwaltschaft-hamburg-hat-ermittlungen-gegen-pornographische-schweinereien-auf-facebook-aufgenommen/

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/03/04/toll-toller-am-tollsten-staatsanwaltschaft-der-hansestadt-hamburg/ !

Heute nun erreichte uns die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zu unserer Strafanzeige vom 17.02.16 und der damit verbundenen Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Facebook vom 04.03.16.

Das Schreiben, das auf den 23.03.16 datiert ist, lautet wie folgt:

„Briefkopf und Datum

Herrn

Manfred Engelhardt

Freunder Landstr. 100

52078 Aachen

Strafanzeige vom 17.2.2016 gegen Verantwortliche der Facebook Germany GmbH wegen Unterlassens der Löschung pornographischer Schriften Aktenzeichen der StA: 7452 Js 60/16

Beschwerde vom 04.03.2016

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

Ihre Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 26.2.2016 wird im Wege der Dienstaufsicht als unbegründet zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zu Recht gemäß §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 2 StPO mangels Anfangsverdacht verfolgbarer Straftaten eingestellt.

In dem angegriffenen Einstellungsbescheid wird die Rechtslage zutreffend und erschöpfend dargestellt. Auf dessen ausführliche Begründung wird daher zur Vermeidung von Wiederholungen vollen Umfangs Bezug genommen. Ihre Beschwerdebegründung gibt keinen Anlaß zu einer abweichenden Entscheidung.

Hochachtungsvoll

i.A. gez. Nix Oberstaatsanwältin“

Hier können wir nur attestieren, dass, vergleicht man unser Beschwerdevorbringen mit dem vorstehend Geschrieben, gesagt werden muss:

„SATZ MIT X, DAS WAR WOHL NIX!“

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Eine Antwort zu Generalstaatsanwalt Hamburg verwirft die Beschwerde! Satz mit X: „Dat war wohl NIX!“

  1. Heiner sagt:

    Wir haben hier auch eine Sache vorliegen, die Frau Nix – ohne weitere ausführliche Begründung und ohne auf die Beschwerdefrist auch nur ansatzweise einzugehen – eingestellt hat. Man liest ja auch vielfach im Hamburger Abendblatt, wie überlastet die Hamburger (HH) Richter und Staatsanwälte sind. Akte zu, Arbeit weg?

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