BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BESTÄTIGT DAS AUFMARSCHVERBOT FÜR NAZIS IN STOLBERG!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Info über die Bestätigung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW zum Verbotsentscheid des Verwaltungsgerichtes gegen den geplanten NAZI-Aufmarsch in Stolberg (http://ak-gewerkschafter.com/2013/04/05/ovg-bestatigt-verbot-des-naziaufmarsches-in-stolberg/ ) ist nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVG) worden. Am gestrigen Tage entschied die dritte Kammer des ersten Senates des BVG sich gegen die Beschwerde und wies den Eilantrag der NAZIS zurück. Der Begründung ist zu entnehmen, dass der Antragsteller Plum den Rechtsweg zuvor nicht ausgeschöpft habe.

Auch wenn diese Entscheidung sich auf formale Gründe stützt, ist sie ein Sieg der Antifaschistischen Gemeinschaft!

Mehr dazu unter: http://www.nachrichten.de/regional/Stolberg/ .

Den NAZIS hier und weltweit  keinen Platz und keinen Raum !

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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