Aktuelles zum LPVG/NW – Kommunale Spitzenverbände haben kein Interesse an einer fortschrittlichen Novellierung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Ihr dem Papier (Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände zu den Kabinetteckpunkten zur Novellierung des LPVG) entnehmen könnt, ist es den Kommunalen Spitzenverbänden überhaupt und grundsätzlich nicht recht, dass das LPVG/NW eine fortschrittlichere Novellierung erfahren soll!. Für sie ist offensichtlich das LPVG/NW aus 2007 ein „sanftes Ruhekissen“?

Wolfgang Herbertz vom VER.DI-LB-NRW bittet um Weiterleitung dieser Geschichte, was wir hiermit tun indem wir Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände in ihrer Gänze und den Kommentar des Kollegen Herbertz auf unsere AK-Webseite posten. Als AK-Koordinator füge ich aber noch hinzu, dass ich von den Kommunalen Spitzenverbänden eigentlich nichts Positives erwartet habe, noch künftig erwarten werde! Der AK hält an dem Gesetzes-Entwurf fest, der seinerzeit maßgeblich durch dessen Koordinator Manni Engelhardt erstellt wurde!

Mit dem Hinweis auf die Souveränität des Rates wird versucht möglichst viele Sachverhalte von der Beteiligung der Personalräte auszuschließen. Dabei schreckt man selbst vor Skurrilitäten nicht zurück. So hält man es zum Beispiel für unmöglich, dass Personalräte Positionen zur gemeinwohlorientierten Aufgabenerfüllung der Dienststelle entwickeln können. Auch behauptet man allen Ernstes, dass der Vortrag einer Personalrätin in einem Ratsgremium verfassungsfeindlich sei. Was der Rat zu hören kriegt bestimmt also allein die Verwaltung.! Nicht einmal mitwirken dürfen soll der Personalrat bei der Vorbereitung von Organisationsveränderungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen usw. usf. .

Natürlich schwingt man die Keule der kommunalen Finanzsituation. Beteiligung ist einfach zu teuer (Mitbestimmungstransaktionskosten, Freistellungen, Konnexität). Die Kommunen besitzen eine Menge Übung im Umgang mit der finanzpolitischen  Tränendrüse. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat Vorstellungen zur finanzwirtschaftlichen Gesundung der Kommunen unterbreitet. Zur Umsetzung im Detail wird man an vielen Stellen die Kooperation der Personalräte brauchen. Die Spitzenverbände der Kommunen setzen aber offenbar nicht auf Kooperation, sondern wollen Personalräte auf Augenhöhe verhindern. Finanzprobleme haben die Kommunen nicht gepachtet. Das Land hat sie ebenso wie die Kommunen. Trotzdem hat die neue Regierung die Novellierung in Angriff genommen. Dieser Mut zur politischen Gestaltung sollte an dieser Stelle auch einmal lobend Erwähnung finden.

Wenn wir uns klar machen, dass die Kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme die Kabinettseckpunkte kritisieren, die vielen Personalräten nicht weit genug geht, wird deutlich, wie weit Gewerkschaften und Personalräte einerseits und Kommunen andererseits sich in der Beurteilung eines zukunftsfähigen LPVG entfernt haben.

Letzte Meldung: Wie der DGB mitteilt lag dem Kabinett auch heute kein Entwurf zum LPVG vor. Angekündigt war das schon für die vergangene Woche. Ich werde weiter informieren.

Für heute schöne Grüße
Wolfgang Herbertz

PS: Bittet sendet dieses mail über Eure Verteiler an interessierte Menschen weiter

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