Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Herr Werner Schell, der Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell), hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine wichtige Information darüber zukommen lassen, dass eine weitere Verfassungsgerichtsbeschwerde vom 17.08.2014 in Sachen „PFLEGENOT“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden ist. Die komplette Information des Werner Schell haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
WERNER SCHELL INFORMIERT:
Die Pflege-Rahmenbedingungen sind unzureichend. Darauf weist Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren hin und fordert entsprechende Reformmaßnahmen. In einem Statement vom 15.05.2014 wurde alles kurz zusammen gefasst: Mehr Pflegepersonal = bessere Pflege! – Interview mit Werner Schell beim JHC 2014 > https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ – Es gibt eine weitere Verfassungsbeschwerde von Heimleiter Armin Rieger vom 17.08.2014 = vollständig nachlesbar unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=20582 – Die Verfassungsbeschwerden (Frey vom 09.01.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Verfassungsbeschwerde_A_Frey_140109.pdf und Rieger vom 17.08.2014) können – neben anderen Aktivitäten (Eingaben, Demos usw.) – hilfreich sein, die Pflegenot zu verdeutlichen. Entschieden über die Pflegereform wird aber im Deutschen Bundestag. Daher wird sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk genau dort weiterhin mit guten Argumenten für eine deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel und damit für mehr Pflegekräfte einsetzen. – Werner Schell http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Quelle: https://www.facebook.com/werner.schell.7