LSG-NRW: Klägerin stirbt am 10.04.15! Gericht stellt mit Zustellungsurkunde vom 11.04.15 die Ladung zur mündlichen Verhandlung zu!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lückenlos haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über den Kampf, den der unterzeichnende AK-Koordinator mit der StädteRgion Aachen (Städteregionsrat Etschenberg) und der Sozialgerichtsjustiz geführt hat, zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unserer Homepage veröffentlicht, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links noch einmal aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg

http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen !

Am Freitag, den 10. April 2015, verstarb die hochdemente und schwerstbehinderte Mutter des unterzeichnenden AK-Koordinators in einem Aachener Altenstift!

Am Samstag, den 11. April 2015, der AK-Koordinator dann per Postzustellungsurkunde, die ebenfalls auf 11. April datierte, die mehrmals angemahnte Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht NRW (LSG-NRW), die der Vorsitzende des dortigen 20. Senates, ein Herr Dr. Weißling-Schregel, unterzeichnet hatte.

Könnt Ihr Euch vorstellen, was diese Zustellung der Ladung unmittelbar nach dem Tod der Mutter beim unterzeichnenden AK-Koordinator ausgelöst hat?

Einen totalen Ekel vor den Institutionen in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) und die Willensstärkung für eine bessere Zukunft in einem humanistischen Staatsgebilde, wo der Mensch und nicht der Profit die Maxime allen Handelns sein muss, mit allen legalen Mitteln weiter zu kämpfen (!), hat dies ausgelöst.

Es ist unfassbar, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber lest bitte das nachstehende EINSCHREIBEN & RÜCKSCHEIN an den 20. Senat des LSG-NRW vom gestrigen Tage in Form des offenen Briefes.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

„Manfred Engelhardt

(www.ak-gewerkschafter.de) E-Mail: manni@manfredengelhardt.de Handy-Nr.: 017 19 16 14 93

Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

                        12.04.2015

-EINSCHREIBEN & RÜCKSCHEIN-

An den 20. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen c/o

Herrn Vorsitzenden Dr. Weßling-Schregel

Zweigertstraße 54

45130 Essen

L 20 SO 467/13: Terminmitteilung in Sachen

Katharina Weitmann ./. StädteRegion AC

per Postzustellungsurkunde vom 11.04.2015

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

werte Damen und Herren des 20. Senats, Ihre o.g. Terminmitteilung, auf die ich im Interesse der durch mich vertretenen Klägerin seit nunmehr 1 ½ Jahren (?) gewartet habe, ist hier am 11. April 2015 eingetroffen.

Am 10. April 2015 ist die Klägerin, meine Mutter, verstorben!

Wer hier „Schlimmes“ dabei denken könnte, wäre ein Schelm.

Der Tag der Beantragung der Mittel bei der Beklagten (StädteRegion Aachen) jährt sich am 23. April 2015 zum zweiten Mal!

Wenn man bedenkt, dass der 20. Senat des Landessozialgerichtes NRW (LSG-NRW) meine Legitimation in der Vertretung meiner Mutter angezweifelt hatte und von mir verlangte, sowohl erneute Vollmachten meiner Geschwister zur Legitimation der Prozessvertretung als auch nochmals eine ärztliche Attestierung über den erschütternden Gesundheitszustand der Klägerin beizubringen, ist dies für mich als „blanker Horror“ zu bezeichnen.

Des Weiteren muss aber auch daran erinnert werden, dass zwei Richter des Sozialgerichtes im hier bezeichneten Verfahren L 20 SO 467/13 tätig waren, nämlich der Richter am Sozialgericht Dr. Stölting und die Richterin am Sozialgericht Dr. Waldhorst-Kahnau.

Dies führte zu einer Anfrage an Landesjustizminister Kutschaty, die der Präsident des LSG-NRW am 16.10.2014 beantwortete. Die Antwort, die sich u.a. auf eine entsprechende Bundesverfassungsgerichtsentscheidung (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060622_2bvr095705.html) stützte, können sie samt Artikel unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/10/24/jetzt-steht-es-fest-es-gibt-keine-explizite-gesetzliche-grundlage-zur-abordnungspraxis-am-lsg-nrw-und-anderswo/!

Der LSG-NRW-Präsident teilte u.a. wie folgt mit:

„…Danach darf bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags oder ein abgeordneter Richter mitwirken…“.

Man mag es hin oder her wenden, Fakt ist, dass im vorliegenden Verfahren zwei „Richter am Sozialgericht“ in ein und derselben Sache tätig waren. Ob sie dies parallel oder zweitversetzt machten, mag dahingestellt bleiben. Gemessen an der Aussage des LSG-NRW-Präsidenten haben zwei „Richter auf Probe“ oder wie auch immer, an der Entscheidungsvorbereitung zur mündlichen Verhandlung mitgewirkt.

Der 20. Senat beim LSG-NRW ist besetzt mit den Richtern:

Vorsitzender Richter Dr. Weißling-Schregel und den Beisitzern Dr. Kniesel, Ottersbach und Dr. Deckers.

Die „Richter am Sozialgericht“ Dr. Waldhorst-Kahnau und Dr. Stölting haben dem Senat als Beisitzer, soweit der diesseitige Informationsstand, zu keiner Zeit angehört.

Auch wenn das Berufungsverfahren vor dem LSG-NRW durch den Tod der Klägerin obsolet geworden ist und das abschließende Vorbringen der sogenannten „Schnee von gestern“ sein sollte, mögen diese Tatsachen im Lichte der Öffentlichkeit besehen, deutlich machen, was von derartigen Praktiken zu halten ist. Die mündigen Bürgerinnen und Bürger können sich hierzu eine eigene Meinung bilden, denn dieses Schreiben hat die Form des „offenen Briefes“ und wird auf der Homepage http://ak-gewerkschafter.com veröffentlicht und in die Kategorie „LSG-ESSEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen) gepostet werden.

Die Strebeurkunde, die den Tod der Klägerin amtlich testiert, wird unverzüglich nachgereicht.

Mit verbindlicher Empfehlung

für die verstorbene Klägerin

gez. Manfred Engelhardt

-Prozessbevollmächtigter & Sohn-„

http://regionalreport.org/wp-content/uploads/2013/12/Eingang-LSG.jpg

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