Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir heute als Gewerkshafter/Innen-Arbeitskreis (AK) erfahren haben, wurde die erste Schlichtungsempfehlung in der Tarifauseinandersetzung 2023 im öffentlichen Dienst bei Bund & Kommunen (http://ak-gewerkschafter.com/category/offentlicher-dienst/) veröffentlicht.
15. April 2023
Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind mit der Vorlage einer Einigungsempfehlung beendet.
Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt. Auf Basis der Schlichtungsempfehlung wird ver.di am 22. April die Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen wiederaufnehmen.
„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.
„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.
Die Schlichtungsempfehlung hat folgende Eckpunkte:
Personen, die unter den Geltungsbereich des TVöD, TV-V, TV-N (angekoppelte Bundesländer) und TV-Wald-Bund fallen, sollen im Jahr 2023 ein Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro erhalten. Die steuer- und abgabenfreie Zahlung soll in mehreren Schritten erfolgen:
- Einmalig 1.240,00 Euro im Juni 2023,
- Ab Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Zahlung in Höhe von 220,00 Euro.
- Auszubildende sollen jeweils die Hälfte davon erhalten.
Ab dem 1. März 2024 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um 200,00 Euro plus 5,5 Prozent steigen. Soweit dabei keine Erhöhung von 340,00 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Für Auszubildende ist eine Erhöhung zum gleichen Zeitpunkt von 150 Euro vorgesehen.
Die Laufzeit beträgt hierbei 24 Monate, also bis zum 31. Dezember 2024.
Nach Einschätzung der Schlichter waren die Arbeitgeber nicht bereit, einen ausreichend hohen Mindestbetrag zu vereinbaren. Die Aufgabe der Schlichter bestand daher im Ausloten von anderen Möglichkeiten. Das mündete in den Vorschlag eines Sockelbetrags mit gleichzeitiger linearer Erhöhung.