In der „CAUSA OHLEN“ ist die „Büchse der Pandora“ beim Amtsgericht Aachen geöffnet worden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unlängst berichteten wir darüber, dass das Amtsgericht Aachen in der CAUSA OHLEN (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) den Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung abgeblasen hat, was zur Folge hatte, dass der Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die für kommenden Montag, den 31. März 2014, angesetzte Kundgebung gegen Justizwillkür verschieben musste, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal auf- und in das Gedächtnis zurückrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2014/03/26/amtsgericht-blaest-in-der-causa-ohlen-fuer-den-31-maerz-2014-den-termin-ab/! Wie versprochen, haben wir nun heute nachstehend zu diesem „Abblase-Vorgang“ den am gestrigen Tage überreichte Schriftsatz an das Amtsgericht Aachen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage gepostet. Wie Ihr diesem Schriftsatz entnehmen könnt, wird gegen die Staatsanwältin, die das Verfahren gegen den Unterzeichner einleitete, selbst wegen Rechtsbeugung etc. pp. in anderer Sache ermittelt. Immer mehr Menschen informieren uns jetzt über Justizmissbrauch und Justizterror. Hier ist der Unterzeichner wieder an alte Zeiten erinnert, wo er mit vielen Justizgeschädigten in den 80-er Jahren den „Verein gegen Justiz- und Behördenmissbrauch e.V.“ gründete und Teile der Justiz beim „Verfassungsschutz der Bananenrepublik Deutschland“ zur Anzeige brachte. Heute nun erreichte uns eine weitere Mitteilung eines beherzten und von Justizwillkür betroffenen Bürgers, der darauf hinwies, dass auch der Petitionsausschuss des Landtages NRW sich in einer Petition mit der Anzeige gegen die Staatsanwältin unter dem Aktenzeichen: I.3/16-P-2014-00357-02 befasst. Nun aber genug der Einleitung, hier kommt der Schriftsatz.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

 

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

Internet: http://ak-gewerkschafter.com/ E-Mail-Adresse: manni@manfredengelhardt.de / Handy-Nr.: 01719161493

28. März 2014

An das
Amtsgericht Aachen
-Justizzentrum-
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen

„Umladung“ vom 11.03.2013 in dem Strafverfahren mit dem Aktenzeichen:

447 Cs-801 Js 1344/13-775/13

Zu der v. g. „Umladung“ wird wie folgt Stellung genommen:

  1. Wie bereits mit Schriftsatz vom 13.01.2014 vorgetragen und mit schriftsätzlichem Vortrag vom 09.03.2014 erneut der Amtsgerichtsrichterin Anne-Kristin Kneis zur Kenntnis gebracht, befand der Unterzeichner sich im Zeitraum vom 09.03.2014 bis einschließlich 26.03.2014 auf einer längerfristig geplanten Fernreise.
  2. Unter Missachtung dieses wichtigen Hinweises überstellte das Amtsgericht, vermutlich Richterin Anne-Kristin Kneis, dem Unterzeichner mit Datum vom 13.03.2014 eine Postzustellungsurkunde mit dem wichtigen Inhalt der „Umladung“ bzw. Absetzung des Termins zur mündlichen Verhandlung, der für den 31. März 2014 anberaumt war!

Diese, auf den 11.03.2014 datierte Umladung, ist von keinem gesetzlichen Richter oder von keiner gesetzlichen Richterin unterzeichnet und begründet, so dass hier die Vermutung nahe liegt, dass die/der zuständige gesetzliche Richterin/Richter gewechselt hat. Der Unterzeichner fragt deshalb an, ob Anne-Kristin Kneis noch die für das Verfahren zuständige Richterin ist? Sollte diese Frage mit Nein beantwortet werden, so fragt der Unterzeichner dann weiter, wie der Vor und Zuname des/der zuständigen Richters/Richterin lautet.

Es ist in der Tat ein Unding, dass trotz ausdrücklicher Hinweise auf Abwesenheit, die mit der Bitte um Beachtung verbunden sind, Richterinnen und Richter Postzustellungsurkunden versenden lassen, die von prozessualer Bedeutung sind.

Es verwundert allerdings in diesem Verfahren niemanden mehr, dass es hier zu Absonderlichkeiten in höherer Potenz gekommen ist und, wie der Unterzeichner es einschätzt, weiter kommen wird.

Eine Amtsrichterin, die gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung stehend, auf Antrag einer Staatsanwältin, gegen die selbst ein Strafermittlungsverfahren aufgrund einer Anzeige vom 26.09.2013 (!) wegen Verfolgung Unschuldiger, Unterschlagung von entlastenden Beweismitteln, Amtsmissbrauch, Strafvereitelung, Beihilfe zum Prozessbetrug unter dem Aktenzeichen 804 Js 23/14 läuft, einen rechtswidrigen Strafbefehl erlässt, muss im Termin zur mündlichen Hauptverhandlung, der nunmehr auf den 02. Juni 2014 (!) verschoben ist, in ihrem Tun und Handeln öffentlich belichtet werden. Aufgrund der Vorgehensweise dieser Staatsanwältin gegenüber dem Unterzeichner, die der ehemaligen leitenden Oberstaatsanwältin bekannt gemacht wurde, wird nach abgeschlossenem Verfahren weitere Strafanzeige erfolgen. Der Unterzeichner kündigt jetzt schon verbindlich an, diesen Rechtsstreit gegebenenfalls durch alle Instanzen, nämlich bis zum Bundesverfassungsgericht, zu führen. Denn immerhin hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 05. Dezember 2008 unter dem Aktenzeichen 1 BvR    1318/07 (Onlin aufrufbar unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr131807.html) höchstrichterlich festgelegt, dass es sich bei dem Wort „Dummschwätzer“ in einem parallel liegenden Fall nicht um eine Beleidigung, sondern um eine freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Absatz 1 Grund Gesetz handelt.

Ferner wurde die bis dato nachweislich mehrfach vom Unterzeichner beantragte Ladung von Entlastungszeugen seitens des Amtsgerichtes ignoriert, so dass die Zeuginnen und Zeugen allesamt von sich aus am 02. Juni 2014 im Gerichtssaal präsent sein werden.

Der Unterzeichner bleibt darauf bestehen, dass der neue Termin zur mündlichen und öffentlichen Hauptverhandlung nunmehr am 02. Juni 2014 auch durchgeführt wird. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, was in unserer „Bananenrepublik Deutschland“ auch oder gerade besonders bei der sogenannten „Dritten Gewalt“ im Staate abgeht. Da ist das hiesige Verfahren geradezu ein Paradebeispiel aus dem „Juristischen Tollhaus“. Hier wird der Täter unzweifelhaft zum Opfer und das Opfer zum Täter gemacht. Derjenige, der dem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis nachweisbar den kompletten Kassenbestand unterschlagen hat, darf unwidersprochen und geschützt durch die „Rechtspflege“ die „ersten Steine“ werfen.

Und diejenigen, die die Geschädigten sind werden als vorgebliche „Nachsteller“ und „Beleidiger“ juristisch verfolgt. Insoweit werden sowohl die öffentliche Kundgebung am 02. Juni 2014 vor dem Justizzentrum als auch die anschließende mündliche Hauptverhandlung seitens des Unterzeichners und des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises dazu genutzt, alle handelnden Personen der sogenannten „Rechtspflege“, einschließlich des Rechtsanwaltes des vorgeblich beleidigten Ohlen, der diesen in zig Zivilverfahren gegen den Unterzeichner geführt hat, die für Ohlen allesamt nicht obsiegend ausgegangen sind, öffentlich zu belichten und namentlich zu benennen.

Die sogenannte „Büchse der Pandora“ ist durch die handelnden Juristen geöffnet worden, und sie darf und kann nicht mehr geschlossen werden. Der Unterzeichner, der in seinem bisherigen Leben einen Justizterror von weit über 200 Zivil- und Strafverfahren schadlos überstanden hat, wird es niemals gestatten, dass dieses Verfahren verschleppt oder eingestellt werden wird. Der offensichtliche Missbrauch der Justiz und deren willfähriges Entgegenkommen gegenüber dem Zeugen der Anklage müssen schlussendlich in diesem Verfahren öffentlich angeprangert werden.

Die Aktenlage zum Ermittlungsverfahren  804 Js 23/14 aus anderer Sachlage gegen die Staatsanwältin, die bei der Amtsgerichtsrichterin Anne-Kristin Kneis den Strafbefehl erwirkte, wird diesem Schriftsatz zur Deutlichmachung dessen, was von deren „juristischen Wirken“ zu halten ist, beigefügt.

Aufgrund des gesamten diesseitigen und bisherigen Vorbringens des Unterzeichners ist die mündliche Hauptverhandlung am 02. Juni 2014 ohne weitere Verschiebung durchzuführen und Freispruch zu attestieren.

(Manfred Engelhardt)

Anlagen:

  1.  Strafermittlungsaktenlage gegen die Staatsanwältin zum Ermittlungsverfahren mit dem Az.: 804 Js 23/14
  2. Bescheidung der Polizeibehörde zur Genehmigung der Kundgebung unter freiem Himmel am 02.06.2014 gegen Justizwillkür
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