Piratenpartei setzt bei der Aufklärung des MARC TOPP-Desasters auf die Staatsanwaltschaft und hat Anzeige erstattet! Wir halten unsere Wette darau weiter, dass das wie das „HORNBERGER SCHIESSEN“ ausgehen wird!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu dem MARC TOPP-DESASTER haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) bis dato schon etliche Artikel auf unsere Homepage gepostet, wie Ihr es nach dem Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=marc+topp !

Heute ist zum Thema folgender Titelseiten-Beitrag der AACHENER ZEITUNG veröffentlicht worden:

Bildergebnis für fotos vom logo der aachener zeitung

Titelseite der Zeitungsausgabe vom 25. Juli 2018

Dubioser Aufstieg eines Personalrats: Anzeige erstattet

AACHEN Im Fall des dubiosen Aufstiegs eines ehemaligen Gesamtpersonalratsvorsitzenden in der Aachener Stadtverwaltung hat die Ratsfraktion der Piraten nun Strafanzeige erstattet. Man wolle damit per Ermittlungsverfahren klären lassen, ob womöglich Delikte wie Untreue oder Strafvereitelung im Amt vorlägen, hieß es dazu gestern.

Vor knapp zwei Wochen hatte unsere Zeitung öffentlich gemacht, dass der gelernte Gärtner als freigestellter Personalratschef zwischen 2009 und 2012 fünfmal befördert wurde und fragwürdige Zulagen kassierte. Laut Rechnungsprüfern entstand der Stadt so ein Schaden zwischen 122000 und 164000 Euro. Die Stadt wollte die Sache zunächst nur intern untersuchen. Seit einer Woche läuft eine „Vorprüfung“ der Staatsanwaltschaft, ob ermittelt werden soo. (os)  >Lokales

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/piraten-hier-geht-es-um-das-ansehen-der-stadt-1.1948868 !

Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis betonen wir an dieser Stelle wieder einmal, dass wir jede Wette darauf halten, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren einstellen werden. Das wird wie das „HORNBERGER SCHIESSEN“ enden! 🙂

Hier einige Paragrafen der Strafprozessordnung (StPO) als Beispiele für die Einstellungsmöglichkeiten:

§ 153 StPO wg. Geringfügigkeit

§ 153 a StPO Absehen von Verfolgung wg. Geringfügigkeit

§ 154 StPO wg. erkennbarer Besserung

170 Abs. 2 StPO wg. des Mangels an hinreichendem Tatverdacht.

Glauben die Piraten tatsächlich noch in dieser „BANENENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) an Zeichen und Wunder im Bereich der Justiz?

Wir bleiben auf jeden Fall am Thema dran und werden zur gegebenen Zeit weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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