Zwischenbericht zum gerichtlichen Stand der Anfechtung der Personalratswahlen beim Studentenwerk Aachen:

OBERVERWALTUNGSGERICHT VON NRW (OVG-NW) TAGTE IN SACHEN „PERSONALRATSWAHLANFECHTUNG BEIM STUDENTENWERK AACHEN“ AM 05.11.2013

Vorabbericht:

Am vorgestrigen Tage begaben wir uns mit einer 10-köpfigen Delegation unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) zum o.g. Termin nach Münster. Über den gesamten Themenkomplex haben wir im Vorfeld mehrere Artikel gepostet, die Ihr durch das Anklicken des nachstehenden Links alle noch einmal aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerk+aachen+personalratswahl+2012/ .

Das Verfahren war auf 09.30 Uhr angesetzt. In einer gut 3 ½ stündigen Verhandlung, in der der Vorsitzende Richter akribisch bemüht war, eine solide Recherche durchzuführen, stand für unsere Delegation fest, dass die Wahlen aufgrund der damals bestehenden Situation (Vermischung des Personals im Studentenwerk Aachen – A.ö.R.- mit dem Personal der studentenwerkseigenen GmbH) zum Personalrat für ungültig zu erklären sind.

Die Antragsteller (Ver.di u.a.) und die Antragsgegner (Studentenwerk) brachten klar ihre Haltung zum Ausdruck. Die Antragsteller waren natürlich pro Antrag und somit für Personalratsneuwahlen. Die Antragsgegner (beteiligte Dienststelle und beteiligte GmbH) waren ergo dagegen. Wer wiederum ohne klare Position, quasi als „Neutrum“ dastand, war der amtierende Personalrat des Studentenwerks Aachen – A.ö.R.-, der damit offen zeigte, dass er nicht auf Seiten der Antragsteller und somit nicht auf Seiten der Beschäftigten der GmbH steht.

Das erkennende Oberverwaltungsgericht verkündigte aber am 05. November 2013 noch nicht. Der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass der Senat noch Zeit benötige, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können. Die Verkündung soll nun in einem separaten Verkündungstermin am Montag, den 18. November 2013 erfolgen.

Sollte die Entscheidung für die Antragsteller positiv sein, wird es eine Entscheidung auch gegen Privatisierungswahnsinn sein. Denn wer Menschen, die im öffentlichen Dienst Tätigkeiten in prekären Arbeitsverhältnissen zu ungleichem Lohn zwischen Verdi-Tarif und NGG-Tarif Arbeiten verrichten, zu schlechteren Konditionen  arbeiten lässt, der ist in der Regel nicht daran interessiert, diese Menschen auch an Wahlen zur Kollektivvertretung zu beteiligen.

Wir, die Zuhörer, die an diesem OVG-Termin teilgenommen haben, sind er Auffassung, dass der Senat mutig genug sein wird, eine objektive Entscheidung im Sinne der betroffenen Beschäftigten herbeizuführen. Wir blicken gespannt auf den 18.11.2014.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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