ZUM 1. MAI 2011, DEM KAMPFTAG DER ARBEITNEHMERSCHAFT, TRITT DIE ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT IN KRAFT!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ausgerechnet am 1. Mai des Jahres wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft treten. Dies bedeutet, dass dann Staatsbürger aus Litauen, Estland, Lettland, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien ebenso selbstverständlich eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können, wie Franzosen oder Italiener.

Dies wird im EG-Raum als Fortschritt gefeiert. Zu bedenken ist aber, dass das ökonomisch kapitalistisch ausgerichtete EU-Gebilde dazu verleitet, einen Verdrängungswettbewerb zu entfachen. In Deutschland gibt es nach wie vor keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dies kann und wird sehr wahrscheinlich dazu führen, dass selbst bei Fachkräften ein Verdrängungseffekt einsetzen wird, der eher zu einer Endsolidarisierung zwischen den einzelnen Beschäftigten führen wird, als zu einer dringend notwendigen Solidarisierung aller arbeitenden Menschen in Deutschland, und damit sind alle Menschen, auch die ausländischen Kolleginnen und Kollegen, die in Deutschland arbeiten, gemeint. Die Suche der Politiker nach Instrumenten zur Regulierung des Arbeitsmarktes, stellt für mich die Suche nach der „heißen Nadel“ im „entflammbaren Heuhaufen“ dar; denn hier zeigt sich nach meiner Meinung die Wirkungslosigkeit der Politik in Bezug auf die Macht der global arbeitenden Wirtschaftsbosse und ihrer Kapitaleigner. Unter dem Link http://sozialpolitik.verdi.de/arbeitsmarkt findet Ihr eine Fülle von Aspekten zum Thema Arbeitsmarktpolitik der Gewerkschaft Ver.di, die die Thematik nicht gerade unkritisch aufbereitet.

Vielleicht setzt Ihr Euch einmal mit dem Thema auseinander und schreibt uns dazu Eure Meinung.

Mit kollegialen Grüßen
für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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