Wir veröffentlichen Brief an Justizminister, eidesstattliche Versicherungen und das Dr. Weißling-Schregel-„Urteil“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir kontinuierlich über die Angelegenheit der verstorbenen Mutter des unterzeichnenden AK-Koordinators, nämlich über die Sache Katharina Weitmann ./. StädteRegion Aachen berichtet, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken der nachstehenden Links auf- und in Erinnerung rufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg

http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/

http://ak-gewerkschafter.com/?s=dr%2Bwei%C3%9Fling%2Bschregel!

Heute nun haben wir dem Justizminister von NRW den nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme geposteten offenen Brief zukommen lassen, dem wir sowohl die „Niederschrift“ zur mündlichen Verhandlung vom 18. Mai 2015 vor dem 20. Senat des LSG-NRW unter Vorsitz des Dr. Weißling-Schregel als auch die EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG von Hubertine Momber, Brigitte Engelhardt, Dirk Momber und die des Unterzeichners beigefügt haben. Es ist ja nicht zu fassen und zu glauben, was ein „Juristisches Tollhaus in der Bananenrepublik Deutschland“ so alles an „juristischem Müll“ produziert.

Morgen bekommt die zuständige Staatsanwaltschaft die Strafanzeige in Kombination mit einem Strafantrag gegen Dr. Weißling-Schregel überstellt, den wir dann wieder zur Veröffentlichung für Euch auf unsere Homepage posten. Was wird da nicht alles so im juristischen Raum „im Namen des Volkes“ an unverständlichem und wirrem Zeugs produziert. Offensichtlich reagieren bestimmte Damen und Herren in Amt und Würden erst dann, wenn unüberhörbar der Ruf „WIR SIND DAS VOLK!“ erschallt.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Und hier kommt der offene Brief nebst Anlagen und der PDF zur Niederschrift und dem Urteil, die unter Vorsitz des Dr. Weißling-Schregel produziert worden sind:

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen,

Handy-Nr.: 017 19 16 14 93 / E-Mail-Adresse: manni@manfredengelhardt.de / Internet: www.ak-gewerkschafter.de

  1. Juli 2015
  • O F F E N E R B R I E F –

An den Justizminister des Landes NRW

Herrn Thomas Kutschaty (persönlich)

Martin Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

 

  1. SENAT DES LANDESSOZIALGERICHTS NRW (LSG-NRW)

Az.: LS 20 467/13

Sehr geehrter Herr Minister Kutschaty,

hiermit nehme ich Bezug auf mein schriftliches Vorbringen per Brief vom 01.07.2015 an Sie. Wie angekündigt, überstelle ich Ihnen in der Anlage A) die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem 20. Senat des LSG-NRW vom 18.05.2015.

Diese Niederschrift, die der Vorsitzende Richter des 20. Senats, der Ihnen bereits mehrfach durch den Unterzeichner bekanntgemachte Dr. Weißling-Schregel abgesetzt hat, ist nachweisbar falsch.

Der Nachweis wird durch die Eidesstattliche Versicherung (Anlage B) erbracht, die von vier sehr aufmerksamen Prozessbeobachter/Innen akribisch erstellt worden ist.

Wir erwarten auch dieses Mal keine Stellungnahme von Ihnen, sondern lediglich die Kenntnisnahme dieses Schreibens und die Kenntnisnahme darüber, dass wir am morgigen Tage per EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN Strafanzeige gegen Dr. Weißling-Schregel wegen Rechtsbeugung und Urkundenmanipulation etc. pp. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen werden.

Das Urteil selbst geht in die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht. Sobald die Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Frist gefertigt wird, wird Ihnen dieses nebst dem kompletten Urteil auch lediglich zur Kenntnisnahme zugesandt.

Alle Vorgänge werden –wie bereits vorausgegangen geschehen- auf unsere Homepage http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/ gepostet und somit lückenlos dokumentiert.

Vorab können Sie auch dort bereits das „Urteil“ des 20. Senats des LSG-NRW per Mausklick aufrufen und lesen.

Es ekelt nicht nur den Unterzeichner an, was hier so alles unter dem vorgeblich „demokratischen Mantel der Dritten Gewalt“ im Lande Nordrhein-Westfalen und im Rest der Republik möglich ist.

Da benötigen wir keine Stellungnahme von Ihnen, sprechen doch diverse Vorgänge ganze Bände.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Engelhardt

Anmerkung zur Anlage A) für die User/Innen auf unserer Homepage, dass diese in der PDF Urteil (blau) am Ende des Artikels enthalten ist.

Anlage B) nachstehend:

Am heutigen Tage (02. Juli 2015) nahmen wir, der unterzeichnende Kläger Manfred Engelhardt und die Prozessbeobachter/Innen Dirk Momber, Hubertine Momber und Brigitte Engelhardt der öffentlichen Sitzung des 20. Senats des Landessozialgerichtes-NRW (LSG-NRW) die sogenannte „Niederschrift“ der Sitzung des 20. Senates über die öffentliche Verhandlung vom 18.05.2015 zur Kenntnis. Mit Entsetzen mussten wir den verdrehten Sachverhalt der Tatsachen in dieser öffentlichen Sitzung zur Kenntnis nehmen. Aus diesem Grunde geben wir die nachstehende EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG zur weiteren politischen und juristischen Verwendung ab, die wir, die vier Unterzeichner/Innen gemeinsam erstellt haben.

  • E I D E S S T A T T L I C H E     V E R S I C H E R U N G :

Hiermit geben wir,

Dirk Momber, Stestertstraße 81, B-4731 Eynatten (Raeren),

Hubertine Monber, Stestertstraße 81, B-4731 Eynatten (Raeren),

Brigitte Engelhardt, Freunder Landstraße 100, 52078 Aachen,

Manfred Engelhardt, Freunder Landstraße 100, 52078 Aachen,

folgende Eidesstattliche Versicherung ab, im vollen Bewusstsein, dass die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt strafbar ist:

Am 18. Mai 2015 nahmen wir an der Verhandlung vor dem 20. Senat des Landessozialgerichts NRW (LSG-NRW) in Essen mit dem Aktenzeichen: L 20 SO 467/13 teil.

Der Senat war bei dieser Verhandlung besetzt wie folgt:

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am LSG-NRW Dr. Weißling-Schregel,

Richterin am LSG-NRW Dr. Kniesel,

Richter am LSG Dr. Deckers,

Ehrenamtlicher Richter Buschkamp und Ehrenamtlicher Richter Clemens.

Der Vorsitzende eröffnete die mündliche Verhandlung. Die erste Frage die Dr. Weißling-Schregel stellte, war die an Manfred Engelhardt, ob dessen Schwestern im Gerichtssaal anwesend seien.

Auf die Antwort des Manfred Engelhardt, dass er wohl bevollmächtigt sei und somit diese Frage obsolet sei, antwortete Dr. Weißling-Schregel: „Danach habe ich Sie nicht gefragt!“

Nun erklärte er, dass er das Rubrum ändern müsse. Dr. Weißling-Schregel wörtlich:

„Jetzt müssen wir das Rubrum, damit Sie das Wissen, das ist das Kleine da Oben, was Kläger und Beklagte beschreibt, ändern.“

Als Manfred Engelhardt äußerte, dass er dies als ehemaliger Schöffe am Landgericht Aachen und als ehemaliger Ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Aachen bestens kenne, antwortete Dr. Weißling-Schregel, dass ihn das nicht interessiere.

Das empfanden wir Unterzeichner/Innen als ungebührlich, unhöflich und ungezogen.

Dr. Weißling-Schregel hatte Manfred Engelhardt nicht darauf hingewiesen, dass nach § 192 SGG Verschuldenskosten verhängt werden können, da die Sach- und Rechtslage keinen Anlass biete, dass die Klage erfolgreich sein könnte.

Vielmehr stellt sich der wahre Sachverhalt, der, weshalb auch immer, nicht ordnungsgemäß protokolliert worden ist, wie folgt, tatsächlich so dar:

Dr. Weißling-Schregel hielt Manfred Engelhardt vor, dass dieser sich an den Landesjustizminister von NRW, Herrn Kutschaty, mit der Frage gewandt habe, inwieweit die Beteiligung von Sozialrichter/Innen beim LSG-NRW in Vorbereitung der Hauptverhandlungen gesetzeskonform sei. In einer für uns polemischen Art und Weise wies Dr. Weißling-Schregel auf die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise hin, in dem er erklärte, dass die Sozialrichter (Es waren zwei an der Zahl!) hintereinander und nicht zeitgleich an der Vorbereitung des Verfahrens beteiligt gewesen seien. Er echauffierte sich geradezu bei diesen seinen Äußerungen gegenüber Manfred Engelhardt, jedenfalls kam dies bei uns so an.

Nachdem Manfred Engelhardt es als das gute Recht eines/einer jeden Bürger/In des Landes NRW erklärte, sich mit derartigen Fragen an die gewählten Politiker/Innen wenden zu können, drehte Dr. Weißling –Schregel so richtig auf.

In einer herablassenden Art und Weise machte Dr. Weißling-Schregel dann weitere Ausführungen, die Manfred Engelhardt coram Publikum aus unserer Sicht bloßstellen sollten.

Manfred Engelhardt äußerte dann auf Befragen des Dr. Weißling-Schregel im Kontext, dass er das Urteil, das der 20. Senat am heutigen Tage fällen werde, einer sogenannten „Normenkontrollklage“ zuführen werden. Erst auf diese Äußerung des Manfred Engelhardt hin drohte Dr. Weißling-Schregel mit Verschuldenskosten nach § 192 SGG!

Diese Drohung erinnerte alle Unterzeichner/Innen an längst vergangene „dunkle Zeiten“ in Deutschland.

Die Darstellung, die Dr. Weißling-Schregel dann in das uns, vorliegende Protokoll fixierte, ist vollkommen lebensfremd und unlogisch. Manfred Engelhardt hätte niemals als forensisch erfahrener Mensch aller Logik zum Trotz bei einer Verschuldenskostenandrohung in Höhe von 225, — Euro das Verfahren weitergeführt.

Dieser Darstellungsweise im inkriminierten Protokoll widersprechen wir entschieden und bringen unsere Vermutung zum Ausdruck, dass hier eine Falschbeurkundung und somit eine Rechtsbeugung bewusst vorgenommen worden ist, die auch ein Richter im Lichte der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht straffrei vornehmen dar.

Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, diese Eidesstattliche Versicherung abzugeben, die zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen führen soll. Ferner soll sie veröffentlicht werden, für eine Nichtzulassungsbeschwerde dienlich sein und dem Landesjustizminister NRW zur Kenntnisnahme gelangen.

Diese Eidesstattliche Versicherung geben wir als Bürger/Innen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen aus freien Stücken ab.

Donnerstag, den 02. Juli 2015

gez. Dirk Momber                          gez. Hubertine Momber

gez. Brigitte Engelhardt               gez. Manfred Engelhardt

Zur Dr. Weißling-Schregel-Niederschrift und zum Urteil des 20. Senates klickt bitte hier:

20150702 Urteil

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