Wir rufen zur Teilnahme am Gerichtsverfahren gg. unser AK-Mitglied Dr. Paul Michels wg.“fahrlässige CORONA-NICHTTESTUNG“ für den 22.02.22 beim Amtsgericht Aachen auf!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Dienstag, den 22. Februar 2022, 09.15 Uhr, steht unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dr. Paul Michels (http://ak-gewerkschafter.com/?s=paul+michels) im Rahmen der „CORON-HYSTERIE“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona) vor Gericht.
Hintergrund ist ein Bußgeldbescheid wegen vorgeblicher Ordnungswidrigkeit. Diese soll durch eine sogenannte „fahrlässige CORONA-NICHTTESTUNG“ am 19. April 2021 an der Deutsch/Niederländischen Grenze begangen worden sein.
Die öffentliche Gerichtsverhandlung findet im Justizzentrum Aachen, Adalberststeinweg 92, 52070 Aachen (AMTSGERICHT, Saal A 2.028), statt. Ihr seid ALLE recht herzlich zur solidarischen Unterstützung des Kollegen Paul zu dieser öffentlichen Gerichtsverhandlung eingeladen.
Und nachstehend der Sachverhalt:
Polizeiaktion erzeugt Kollateralschaden im kleinen Grenzverkehr
In der Aachener Stadtverwaltung wollten die Verantwortlichen mal wieder nichts davon wissen, daß wir einen ungehinderten kleinen Grenzverkehr brauchen, um im Grenzland über die Runden zu kommen.
Luftlinie 500 m von der Grenze holte sich Paul Michels einen Kühlschrank aus Vaals. Das war ein Aufenthalt von 30 Minuten. An der Grenze angekommen wurde er von Polizeikräften angehalten und nach seinem Coronatest gefragt. Damit konnte er nicht dienen. Der Beamte gab dann die Belehrung zum Besten, es handele sich damals bei den Niederlanden im April gerade mal um ein Hochinzidenzgebiet, bei dessen Verlassen ein Test vorgezeigt werden müsse. Der kleine Grenzverkehr schien bei diesem Polizisten nicht zu existieren. Er kündigte ein Schreiben des Gesundheitsamtes an. Das kam nie. Es kehrte monatelang Ruhe ein.
Nach mehr als 4 Monaten meldete sich plötzlich eine Frau Wanner vom Ordnungsamt bei unserem Kollegen Paul mit einer Ermittlung wegen angeblicher Ordnungswidrigkeit. Der kleine Grenzverkehr interessierte sie genausowenig wie den Polizeibeamten, weil er angeblich nicht als Ausnahmetatbestand in ihren Unterlagen aufgeführt war. Als sie dann merkte, daß es sich bei dem negativen Test um einen um 24h verfristeten handelte, gab es für sie kein Halten mehr: Bußgeld 278 Euro. Ihr Ermessensspielraum war futsch. Oder ihr Abteilungsleiter, Weiler, hielt den Daumen drauf?
Nach Pauls Widerspruch hat sich Frau Wanner an die Staatsanwaltschaft gewandt. Die waltete dann auch wieder ihres Amtes. Bekam ebenfalls einen Widerspruch serviert. Das zurecht, denn wie ihr wißt:
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
So blieb der Staatsanwaltschaft nichts anderes, als den Wust zum Amtsgericht zu schicken, das nun zu entscheiden hat. Es hat terminiert auf Dienstag, den 22.02.22, um 09:15 Uhr. Vor dem Gericht sollten wir ab 08:15 Uhr zugegen sein. Wer hineingehen möchte, um zB als Öffentlichkeit am Prozeßtermin teilzunehmen, sollte eine Maske dabei haben. Impfung oder Testung sind an der Eingangskontrolle des Gerichtes nicht notwendig.
Vergeßt es nimmer, wir schauen ihnen auf die Finger!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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