Wir haben den NEWSLETTER Nummer 45/2019 des Kollegen Harald Thomé online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuelle NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

Darin geht Kollege Thomé u. v. a. m. mit dem ersten Infopunkt gleich auf den

Paritätische Armutsbericht 2019  ein.

                                  Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

Dieser NEWSLETTER trägt die Nummer 45/2019.

Wir haben ihn nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Wer diesen NEWSLETTER direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2590/ !

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 45/2019 vom 15.12.2019

Erstellt am 15.12.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1. Der Paritätische Armutsbericht 2019 


30 Jahre nach Mauerfall ist Deutschland ein regional und sozial tief zerklüftetes Land, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Trotz eines erfreulichen Rückgangs der bundesweiten Armutsquote auf 15,5 Prozent (2018) zeichnen sich besorgniserregende Entwicklungen und neue Problemregionen insbesondere in Westdeutschland ab. Der Verband spricht von einer Vierteilung Deutschlands und fordert einen Masterplan zur Armutsbeseitigung. „Die Kluft zwischen Wohlstandsregionen auf der einen und Armutsregionen auf der anderen Seite wächst stetig und deutlich und der Graben verläuft längst nicht mehr nur zwischen Ost und West“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Bei genauerer Betrachtung zeige sich Deutschland bei der Armut inzwischen viergeteilt. Dem wohlhabenden Süden (Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent), stehen NRW mit einer Armutsquote von 18,1 Prozent und der Osten (17,5 %) gegenüber. Dazwischen liegen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen 15,9 Prozent. „Der Armutsbericht zeigt, dass auch der Westen Deutschlands tief gespalten und weit entfernt ist von Einheitlichkeit oder gleichwertigen Lebensbedingungen“, so Schneider.

Der Bericht zeigt sehr deutlich, wie sich die Umverteilung die mit der Agenda 2010
eingeleitet wurde in diesem Land und für die Menschen auswirkt.

Der Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen gibt es hier www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht

Dazu ergänzend, auch um letzten Newsletter, ein Beitrag von Stefan Sell mit einer Menge von Links zu diversen Beiträgen und Studien zur Altersarmut: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/12/08/zur-nicht-inanspruchnahme-der-grundsicherung-im-alter

Stefan Sell auch nochmal zum Armutsbericht: Der Armutsbericht 2019, eine grobschlächtige Vierteilung des Landes und eine klaffende offene Wunde, die größer wird: Altersarmut, den Beitrag dazu hier: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/12/12/armutsbericht-2019-und-die-altersarmut/

2. Studie zu Energiearmut / Steigerung des Strompreises um 5,5 % ab 2020

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Laut einer Studie der Verbraucherzentralen sind besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen von Energiearmut und Stromabstellungen betroffen. 

4,8 Millionen Haushalten wurde im Jahr 2017 eine Stromsperre angedroht, mehr als 340.000 von ihnen wurde am Ende tatsächlich der Strom abgestellt. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Studie des Projekts „Marktwächter Energie“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands hervor. 

Die Studie untersuchte Ursachen, Herausforderungen und Folgen von Energiearmut. Demnach sind häufig Haushalte mit geringem Einkommen benachteiligt, weil ihnen das Geld zur Anschaffung von energieeffizienten Geräten fehlt und sie damit höhere Stromkosten verursachen. (…) 

Die Verbraucherschützer stellten außerdem fest, dass die Verhältnismäßigkeit von Stromsperren von den Versorgern nicht immer ausreichend geprüft werde. So seien selbst Haushalte mit Kleinkindern, Pflegebedürftigen oder chronisch Kranken betroffen. 

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/strom-wird-hunderttausenden-verbrauchern-abgestellt-studie-a-1298984.html   

Steigerung des Strompreises um 5,5 % ab 2020

Fast 400 Energielieferanten wollen ihre Strompreise in 2020 um etwa 5,5 Prozent erhöhen, wie das Verbraucherportal Verivox mitteilte. Somit steigt der Strompreis auf 30,94 Cent pro Kilowattstunde. Für Hartz IV Beziehende ist das eine Katastrophe, da der Strom aus dem kargen ALG II Regelsatz beglichen werden muss.

Hier wird intensiv politisch und juristisch die Diskussion zu führen sein, ob nicht der Regelbedarf in allen Systemen wie SGB II/SGB XII/AsylbLG um einen Energiezuschlag nachzubessern ist. Denn das BVerfG hat dies in seinem Urteil von 2014 eingefordert.
Dazu zwei Hintergrundartikel: https://www.welt.de/wirtschaft/article203646250/Strompreise-2020-steigen-im-Schnitt-um-5-5-Prozent.html  und https://strom-report.de/strompreise/strompreiserhoehung/

3. Neue Arbeitshilfe zum: Gesetzgegen illegale Beschäftigung und Sozialleist- ungsmissbrauch

Die Arbeitshilfe informiert über die Neuregelungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Schwerpunkt ist die Neuregelung der Kindergeldberechtigung und der Kindergeld-Leistungsausschlüsse von UnionsbürgerInnen
Die Arbeitshilfe von Jonny Bruhn-Tripp und Gisela Tripp gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Jonny_Bruhn-Tripp_Arbeitshilf_illegale_Beschaeftigung_10.2019.pdf


4. Berliner Flüchtlingsrat: zum Sanktionsurteil des BVerfG und der Frage ob Kürzungen nach § 1a AsylbLG ebenfalls verfassungswidrig sind

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Der Berliner Flüchtlingsrat stellt nach dem Urteil des BVerfG vom 05. November zur Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV-Sanktionen die Frage, ob Sanktionen durch den Entzug oder Kürzungen des ohnehin schon kleingerechneten gesetzlich festgelegten menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 und 20 Grundgesetz (welches das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 bestätigt hat, und das nach dem BVerfG-Urteil zum AsylbLG vom 18. Juli 2012 Deutschen und Ausländern gleichermaßen zusteht)  im Bereich des AsylbLG überhaupt noch in Frage kommen. Mehr dazu hier: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/newsletter_fr_berlin_dez2019.pdf                                                                                                                                                            5. Handreichung „Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige der EWR und der Schweiz“
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Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege beraten Unionsbürgerinnen und -bürger vor allem in prekären Lebenslagen in bundesweit über 1.000 Migrationsberatungsstellen, Projekten, Einrichtungen und anderen Fachdiensten. Der Bereich Krankenversicherung ist einer der häufigsten Beratungsinhalte. Wichtig ist deshalb, die Beraterinnen und Berater dabei zu unterstützen, Unionsbürgerinnen und -bürger gezielt zu helfen, zum Beispiel wenn Lücken in der Gesundheitsversorgung bestehen. Die Gründe dafür sind oftmals fehlende Kenntnisse der komplexen Materie und Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung.

Die Publikation, verfasst durch die Sozialrechtexpertin Prof. Dr. Dorothee Frings, bietet übersichtliche Informationen, praktische Tipps und Beispiele, die in der Beratungsarbeit hilfreich sein können. Thematisiert wird die Europäische Krankenversicherungskarte, die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, den Themenkomplex Beitragsrückstände und die Notfallhilfe nach Sozialgesetzbuch XII für Personen ohne Versicherungsschutz.

Die Handreichung gibt es hier:  https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Publikationen/EU_GS_BAGFW_Bro_ZugangGesundHS.pdf

6. Newsletter Einträge
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Ich werde immer wieder gebeten, KollegInnen in den Newsletter einzutragen. Dazu einfach mal die Info, das könnt Ihr auch selbst. Hier sind die Links zu Ein- und aus Austragen:
https://harald-thome.de/newsletter/
Bitte macht das selbst, ich muss ja nicht wirklich für eine Eintragung angemailt werden….

Ankündigung: Ab nächsten Jahr wird es ein neues Newslettersystem geben, dann werden hoffentlich deutlich weniger Newsletter im Spamordner landen und das Ein- und Austragen wird komfortabler funktionieren.  

7. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
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Dann werden von uns die bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) veröffentlicht. Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind und wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:  http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

–     20./21. Jan    2020 in Berlin                          
–     27./28. Jan.   2020       in München   
–     17./18. Feb.   2020       in Dresden    
–     24./25. Feb.   2020       in Zwickau 
–     26./27. Feb.   2020       in Frankfurt 
–     02./03. März  2020       in Wuppertal          
–     16./17. März  2020       in Saarbrücken 
–     18./19. März  2020       in Leipzig         
–     25./26. März  2020       in Hamburg
–     30./31. März  2020        in Stuttgart                                            
–     15./16. Juni    2020       in Schwerin                                

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  

Sie findet statt

–    29./30. Jan. 2020       in Wuppertal                          

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020

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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

–   25. – 29. Mai  2020       in Wuppertal   
–   14. – 18. Sept. 2020     in Hamburg 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

–    03. Februar 2020        in Hamburg                          
–    02. April 2020              in Wuppertal                     

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de  

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

– 04. Feb. 2020      in  Hamburg        

– 15. Mai 2020 in Wuppertal
an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de  


13. GB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   20. Feb. 2020 in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de    

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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Diese Fortbildung biete ich am

–    10. März    2020   in Berlin   

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich

– 13. März             in Wuppertal     

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

–   03./04.02.2020    in Berlin
–   09./10.03.2020   in Wuppertal
–   11./12.03.2020   in Stuttgart
–   06./07.05.2020   in Hamburg
–   22./23.06.2020   in München

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

–  05.02.2020   in Berlin
–  30.03.2020   in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 So das war es dann. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

© Tacheles e.V. · Rudolfstr. 125 · 42285 Wuppertal · Tel: 0202 – 31 84 41 · Fax: 0202 – 30 66 04

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