Wir haben den NEWSLETTER Nummer 41/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 41/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 41/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2845/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 41. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer  9-NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 41/2021 vom 01.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Anlässlich der laufenden Verhandlungen der Ampelkoalition hier ein paar Punkte, die zu berücksichtigen sind

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Angesichts der laufen Verhandlungen hinsichtlich der Existenzgrundsicherung und der Themen der Ampelkoalition möchte ich noch einige Punkte einbringen, die bitte zu berücksichtigen sind: 

  • Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange nicht die Sanktionen abgeschafft wurden und eine menschenwürdige Existenzsicherung von mind. 600 € eingeführt wird.
  • Die Strom- und Heizpreise explodieren und wird Grundsicherungsbeziehende und Niedriglohnhaushalte erheblich belasten, hier muss ein Sofortprogramm aufgelegt werden. Bezugspunkt sollte sein, dass alle SGB II/SGB XII/AsylbLG/Kiz und WoGG-Beziehenden vorab mit monatlichen Soforthilfen von mind. 50 € ausgestattet werden sollten.
  • Die Verwaltung ist als bürgerfreundliche Verwaltung auszugestalten, das betrifft gesetzliche Grundregeln wie den „Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis“ in Kombination der „Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ (AGO), in Verbindung einer drei wöchigen Genehmigungsfiktion insbesondere im Grundsicherungsrecht, aber am liebsten im gesamten Sozialrecht.
  • Neunivellierung der Angemessenheitsregeln der KdU im SGB II/SGB XII. Eigenanteile von durchschnittlich 86 € pro Haushalt, als Wohnkostenlücke dürfen nicht mehr vorkommen. 
  • Im SGB XII sind diverse Änderungen durchzuführen: höhere Regelbedarfe, höheres Schonvermögen, höhere Anrechnungsfreibeträge bei Zuverdienst, Berücksichtigung von alters-, krankheits- und behindertenspezifischen Besonderheiten bei den Unterkunftskosten. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende und einmalige Bedarfe.
  • Wenn Kindergeld oder andere Sozialleistungen zurückgefordert werden, muss zumindest im SGB II/SGB XII/AsylbLG-Haushalten gesetzlich normiert die wiederholte Antragstellung von § 28 SGB X zulässig sein. 
  • Eine Reihe von Vorschlägen zur „bürgerfreundlichen Verwaltung“ hatte Tacheles bereits am 18. Nov.2020 gemacht, diese sind hier zu finden: https://t1p.de/wzyo
  • Es ist eine bundesweite Mietbremse einzuführen. Mieten sind vielerorts nicht bezahlbar, hier muss eine gesetzliche Begrenzungsregelung per Bundesgesetz eingeführt werden.

Gerne können diese Punkte im Bedarfsfall konkretisiert und ausgefüllt werden.

Wichtig ist: dem Kind lediglich einen anderen Namen zu geben und damit zu hoffen, die parteipolitische Verantwortung würde vergessen, reicht nicht.

Das System Hartz IV war und ist Teil der Agenda 2010. Diese umfasste eine Vielzahl von Regelungen: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe, verkürzte Dauer des Arbeitslosengeldbezugs, Kürzung des Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung und zahlloser medizinischer Leistungen, Aufweichung des Kündigungsschutzes, Umlage der Kosten der Sozialversicherung auf die Beschäftigten, Senkung der sog. Lohnnebenkosten. Hartz IV bedeutet Massenverarmung, Zwangsarbeit und Sanktionen bis zur Existenzvernichtung, Gängelung und Bevormundung langzeitarbeitsloser Menschen, Regelbedarfe, die seit 17 Jahren das Existenzminimum nicht decken und Armut und einen stetigen Verstoß gegen die Menschenwürde bedeuten.
Aber auch Ausbau der Leiharbeit, Mini-Jobs, prekärer Beschäftigung und die gezielte Schaffung eines riesigen Niedriglohnsektors.

Solange nicht mit diesem System gebrochen wird, bleibt Bürgergeld  »Hartz IV«, allenfalls kann man es Hartz V nennen.

Ich möchte auf einen einfach nur passenden Kommentar von Arno Luik aus dem Jahr 2004 verweisen: Wirtschaft und Politik bauen diesen Staat rücksichtslos um. Was der SPD gestern noch heilig war, ist heute Teufelszeug. Die Reformen zertrümmern das Land — es wird kalt in Deutschland, der Artikel hat immer noch Aktualität und ist hier zu finden: https://t1p.de/x21a

2. Herbert Masslau zum BSG Urteil zur Nicht Kostenübernahme eines Schul-Tablet/PC und zur Einschätzung der Positionen in den BSG Senaten

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Herbert Masslau thematisiert das skandalöse BSG Urteil vom 12. Mai 2021 (Az.: B 4 AS 88/20 R) zur Ablehnung von Schul-PC’s nach der Rechtslage von vor 2021.
Er setzt sich mit dem Entscheidungstenor auseinander, stellt die Entscheidungen vom 14. Senat gegen die des 4. Senates und bringt eine Einschätzung dazu, dass im SGB II ab 2022 vom BSG derzeit nichts Gutes zu erwarten ist.

Ein hochinteressanter Artikel, der meinen Alarm vom letzten Newsletter (https://t1p.de/k58n) zu den fehlenden Weisungen der einmaligen Bedarfe in der BA Weisung zu § 21 Abs. 6 SGB II untermauert.

Hier nun der Artikel von Herbert Masslau:  https://t1p.de/8jq0

3. Neuauflage der Broschüre: „Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen“

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Die AutorInnen haben endlich diese für die Sozialberatung von EU-Bürger*innen
relevante Broschüre aktualisiert. In dieser Arbeitshilfe sind die relevanten Regelungen von EU-Bürger*innen in perfekter Form und verständlich zusammengefasst. Sie ist ein Muss für jede Beratungsstelle die mit Menschen aus dem EU-Ausland und deren Existenzsicherung zu tun hat.

Aus dem Vorstellungstext:

Aufgrund der Unionsbürgerschaft haben EU-Bürger*innen grundsätzlich das Recht, sich in jedem anderen EU-Staat, auch in Deutschland, dauerhaft niederzulassen, ohne dafür eine behördliche Erlaubnis zu benötigen.

Die EU-Freizügigkeit ist sowohl eine der zentralen Säulen der Europäischen Union, als auch ein wichtiger Bestandteil des Migrationsgeschehens in Deutschland. Unionsbürger*innen machten im Jahr 2020 43,5 Prozent aller in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus. Obwohl – oder gerade weil – sie dafür keine behördliche Erlaubnis benötigen, sind aufenthalts- und sozialrechtliche Regelungen für diese Gruppe höchst komplex. Das führt zu einem hohen Beratungsbedarf und wirft auch bei den Fachkräften der Migrationssozialarbeit viele Fragen auf. Diesem Bedarf kommt der Paritätische Gesamtverband mit Fortbildungen und Handreichungen, wie die vorliegende Broschüre, entgegen.

Infos und Download: https://t1p.de/l1ept

4. Unmöglichkeit der Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige: Hinweise und Musterschreiben der Diakonie

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Da die afghanischen Auslandsvertretungen zurzeit keine Pässe oder Personaldokumente ausstellen, ist es für afghanische Staatsangehörige unmöglich, aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten, insbesondere im Bereich der Passbeschaffung, zu erfüllen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Betroffenen haben. Die Diakonie Deutschland veröffentlicht hierzu aktuelle Hinweise sowie verschiedene Musterschreiben, die in der Beratungsarbeit verwendet werden können.
Mehr hier: https://t1p.de/4d7b

5. Onlinevortrag und Diskussion am 11. Nov.:  Ausgeschlossen und Diskriminiert?  Zur prekären sozialrechtlichen Lage von Unionsbürger*innen

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Online-Vorträge und -Diskussion am Donnerstag, 11. November zwischen 18 und 20:30 Uhr

Staatsangehörige anderer EU-Staaten sind als Unionsbürger*innen freizügigkeitsberechtigt: Sie können in Deutschland leben und arbeiten, ohne dafür jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. Damit sind sie gegenüber anderen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erheblich privilegiert. Auf der anderen Seite ist ihr sozialer Status manchmal prekär: Nicht wenige Betroffene müssen ohne Anspruch auf Sozialleistungen leben, ihnen wird in bestimmten Fällen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verweigert. Manchmal ist es auch nicht möglich, eine Krankenversicherung zu erhalten und auch die Ansprüche auf Kindergeld oder eine Unterbringung bei Obdachlosigkeit sind nicht selten nur schwer durchzusetzen. Die Gründe für diesen sozialen Ausschluss liegen zum einen in einer Rechtslage, die seit Jahren verschärft wurde und zunehmend auf Abschottung ausgerichtet ist. Zum anderen spielt auch die strukturelle Diskriminierung in Behörden eine Rolle, wie eine Befragung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände gezeigt hat.

In der Veranstaltung sollen die sozialen Ausschlüsse aus verschiedenen Blickrichtungen beleuchtet werden. Dabei soll es auch darum gehen, welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eine Kommune hierbei hat. Nach drei inhaltlichen Inputs wird es die Möglichkeit für Rückfragen über den Chat geben.

Mit Vorträgen von:

Prof.Dr.iur. Dorothee Frings

Joachim Krauß (M.A.)

Georgi Ivanov

Der Zoom-Link für die Teilnahme:
https://zoom.us/j/96303189231?pwd=RHVtV0dlTVRsL013SXZ5aExqblBmUT09
oder kürzer: https://t1p.de/zb0a
Meeting-ID: 963 0318 9231; Kenncode: 052321
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Eine Veranstaltung der GGUA gemeinsam mit der Europabrücke Münster und in Kooperation mit dem Städtischen Runden Tisch für ein humanitäres Bleiberecht in Münster

6. Tacheles sucht Mitstreitende

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Zur Vergrößerung unseres Beratungsteams suchen wir weitere Menschen, die uns im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen wollen.

Um was geht es?

Wir beraten zum Thema ALG II (Hartz IV) und Sozialhilfe. Von Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen bis zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen ist hier alles dabei.

Wann findet die Beratung statt?

Wir besprechen im Team jeweils mittwochs und donnerstags am Vormittag die aktuellen Fälle, die vorher telefonisch aufgenommen wurden. Danach findet die eigentliche Beratung flexibel nach individueller Absprache mit den Ratsuchenden statt. Selbstverständlich kann auch nur an einem der beiden Tage mitgearbeitet werden.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Mitarbeit bei uns?

Die wichtigste Voraussetzung, um bei uns mit zu machen, ist Zeit und Lust, für die Rechte von Menschen zu streiten. Ein paar Kenntnisse im Umgang mit Computern und die Fähigkeit strukturiert zu arbeiten sind außerdem hilfreich.

Neue Kräfte in unserer Beratung haben die Möglichkeit, zuerst mit erfahrenen Berater*innen zusammen zu arbeiten. Für den Anfang können leichtere Aufgaben übernommen werden.

Wir bieten neben einem tollen Team und einem großen Spektrum an neuen Erfahrungen auch regelmäßige Fortbildungen im Bereich SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) an.

Selbstverständlich tun wir alles dafür, dass sich bei uns niemand mit Corona ansteckt. Wir testen uns regelmäßig, haben Schutzmaßnahmen wie Raumluftfiltergeräte oder Spuckschutzwände in Gebrauch und achten auf Abstand und darauf, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in unseren Räumen aufhalten.

Es werden Menschen aus Wuppertal und unmittelbarer Umgebung gesucht.

Lust, mehr zu erfahren? Dann melde dich gerne unter info@tacheles-sozialhilfe.de.

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich, 

–  07./08. Feb. 2022    als Online-Seminar
–  23./24. Feb. 2022    als Online-Seminar
–  07./08. März 2022   als Online-Seminar
–  28./29. März 2022   als Online-Seminar
–  04./05. April 2022    als Online-Seminar
–  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq8.

8. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung. 

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

–   31. Jan. 2022      als Online-Seminar
–   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
–   16. März 2022     als Online-Seminar
–   12. April 2022     als Online-Seminar
–   25. Mai 2022       als Online-Seminar
–   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/chgq  

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   14./15./16. Feb. 2022   als Online-Seminar 
–   23./24. März 2022   als Online-Seminar 
–   20./21. Juni 2022     als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

10. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

–  14. März 2022      als Online-Seminar
–  20. April 2022       als Online-Seminar
–  23. Mai 2022        als Online-Seminar
–  07. Juni 2022       als Online-Seminar

 Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

11. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   22. Feb. 2022       als Online-Seminar
–   21. März 2022      als Online-Seminar
–   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–  24. Jan. 2022        als Online-Seminar
–  15. März 2022       als Online-Seminar
–  11. April 2022        als Online-Seminar
–  10. Juni 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  25. Jan. 2022      als Online-Seminar
–  22. März 2022     als Online-Seminar
–  19. April 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

14. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr. 

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

–  16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

–  22. – 26.Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt. 

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  11. Feb. 2022    als Online-Seminar
–  27. Juni  2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: t1p.de/qme5 

16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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–  01. Feb. 2022      als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef 

17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

–     25. Febr. 2022     als Online-Seminar

1. Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

– 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

21.02.2022   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

IMPRESSUM:

© Tacheles e.V. · Rudolfstr. 125 · 42285 Wuppertal · Tel: 0202 – 31 84 41 · Fax: 0202 – 30 66 04

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