Wir haben den NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé mit der Nummer 30/2020 auf unsere AK-Homepage gepostet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 30/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 30/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2688/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 30/2020 vom 01.09.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Dame und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. SG Köln erkennt Bedarf an digitalen Endgeräten in Höhe von 450 € für Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an

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Das SG Köln hat mit Urteil vom 11. August 2020 – S 15 AS 456/19 einen Bedarf für einen Laptop und Drucker im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis anerkannt. Somit bewilligt die dritte Kammer des SG Köln nunmehr digitale Endgeräte.
 
Das SG erklärt dazu, dass nach § 21 Abs. 6 SGB II, in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG, ein Anspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe besteht, insofern sie nicht schon vom Regelbedarf abgedeckt sind. Dazu gehören digitale Endgeräte in Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts oder für diesen selbst. Diese digitalen Endgeräte seien nicht im Regelbedarf berücksichtigt. In der Referenzgruppe der Jugendlichen vom 15.- 18. Lebensjahr sieht die Abtteilung 10 für Bildung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RBEG lediglich 0,22 EUR monatlich (jährlich 2,64 EUR) vor. Dieser geringe Bedarf rechtfertigt sich über die gesondert zu erbringenden BuT Leistungen. Digitale Endgeräte sind aber nicht im BuT enthalten. Das SG Köln nimmt Bezug auf die Schulbuchurteile des BSG vom 08.05.2019 und erklärt, dass der atypische Umfang eines grundsätzlich einer Bedarfsposition zuzurechnenden Bedarfes, der nicht vom Regelbedarf umfasst ist, einen Anspruch auf den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II entfalte. Weiterhin entwickelt das SG Köln, dass es sich um einen grundsicherungsrelevanten Bedarf für Bildung- und Teilhabe handele und die Anschaffung eines Laptops und Druckers, unabhängig von dem hier noch maßgeblichen Präsenzschulbetrieb, erforderlich sei. Denn selbst wenn die schulische Bildung in dieser klassischen analogen Form stattfindet, verlangten die Herausforderungen des digitalen Wandels nach einer spezifischen digitalen Bildung. Diese beinhalte sowohl die Vermittlung digitaler Kompetenz, als auch das Lernen mit digitalen Medien. Digitale Bildung vermittle dabei Schlüsselkompetenz für das selbstbestimmte Handeln in der digital geprägten Welt, schaffe die Vorrausetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und bereite die Qualifikationsanforderung der digitalen Arbeitswelt vor.
 
Mit dem Urteil des SG Köln wurde eine mutige Position gegen die häufig vorherrschende   Ausgrenzung von Grundsicherungsleistungen beziehenden Kindern vorgenommen und deutlich gemacht, dass das menschenwürdiges Existenzminimum auch digitale Teilhabe, auch unabhängig von der Corona-Situation, beinhaltet.
 
Das Urteil des SG Köln gibt es hier zum Download: https://t1p.de/slxx
 

2. Erleichterter Zugang zur Grundsicherung soll bis 31. Dez. 2020 verlängert werden

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Der Koalitionsausschuss hat am 25. August 2020 beschlossen, dass die Corona-bedingten Maßnahmen teilweise bis Ende 2021 verlängert werden sollen. Der erleichterte Zugang zum SGB II/SGB XII soll bis Ende Dez. 2020 verlängert werden.
 
Hier nun die Beschlüsse aus dem Koalitionsausschuss: https://t1p.de/k5cv
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Der „Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z“ für 2019/2020 ist noch erhältlich
 
Der Leitfaden in der 30. Ausgabe mit 2020 Update als Einleger ist noch erhältlich.
 
Der Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von 38 Jahren „Leitfadenarbeit“ entwickelt wurde.
 
Der Leitfaden kann bestellt werden! Die Auslieferung dauert aber ein paar Tage. Der Leitfaden hat 770 Seiten und kostet 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands.
 
Bestellung ausschließlich über den Verlag mit folgendem Link:  http://www.dvs-buch.de/
3. LSG Hessen: Anspruch auf SGB-II-Leistungen für bulgarische Sexarbeiterin nach pandemiebedingtem Tätigkeitsverbot
 
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Rechtsanwältin Elisabet Poveda Guillén aus Frankfurt hat einen Beschluss des LSG Hessen (6. Senat, Beschluss vom 5. August 2020; L 6 AS 362/20 B ER) erstritten, in dem einer bulgarischen selbstständigen Sexarbeiterin SGB-II-Leistungen zugesprochen werden. Die Frau musste ihre Selbstständigkeit als Sexarbeiterin aufgrund des Tätigkeitsverbots im Zuge der Corona-Pandemie aufgeben bzw. unterbrechen. Da zu dieser Konstellation bislang kaum positive Rechtsprechung bekannt ist, soll der Beschluss hier ausführlicher dargestellt werden. Unten gibt es dazu auch noch eine ausführliche Kommentierung der Rechtsanwältin. Eine aktualisierte Rechtsprechungsübersicht mit positiven Gerichtsentscheidungen zu Leistungsansprüchen von Unionsbürger*innen gibt es hier: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf
 
Das LSG Hessen hat im Eilverfahren die Erbringung von SGB-Leistungen für eine selbstständige Sexarbeiterin auf dem Straßenstrich (seit 2018 angemeldet gem. § 3 Prostituiertenschutzgesetz) angeordnet, die ihre Arbeit aufgrund des Tätigkeitsverbots im Zuge der Corona-Pandemie aufgeben bzw. unterbrechen musste. Sie kann sich auf die Fortwirkung ihres Status als Selbstständige aus § 2 Abs. 3 Nr. 2 FreizügG berufen, da sie die Selbstständigkeit aufgrund von Umständen unfreiwillig aufgeben musste, die sie nicht beeinflussen konnte.
 
Mehr dazu und auch eine Urteilszusammenfassung in der Mail von Claudius Voigt v. 26.08.2020: https://t1p.de/qge0
 

4. Die systematische Kleinrechnung der Regelbedarfe für das Jahr 2020

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Und wieder einmal werden die Regelbedarfe gezielt kleingerecht. Arme, alte, kranke Menschen sollen vorzeitig ableben, arbeitsfähige durch gezielte Unterdeckung in prekäre Beschäftigung gehungert werden. Anders ist das Regierungskahlkühl nicht zu verstehen, genau so, schafft es die Bundesregierung und das BMAS in einem der reichsten Länder der Erde einen immer größer werdenden Niedriglohnsektor durchzusetzen.
 
Dazu eine umfangreiche Analyse des DW:  Regelsatz: willkürliche Abzüge im Gesetzentwurf 2020, hier zum Download: https://t1p.de/4f8x
 
Dazu der Regierungsentwurf des „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetze“: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/regelbedarfsermittlungsgesetz-2020.html mit umfangreichen Stellungnahmen.
 
Und eine Tabelle zur Aufteilung und Entwicklung der RB’s von 2016-2021 von Ruediger Boeker: https://t1p.de/cu7p
 

5. Stefan Sell: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer –  Hartz IV und die Stromkosten

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Stefan Sell widmet sich in seiner Veröffentlichung  der immer größer werden Schere der Energiekosten in den Regelbedarfen.
 
Sein Artikel hier zum Download: https://t1p.de/8d1n
 

 6. Suche Menschen, die meine Homepage neu aufsetzen

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Ich suche jemanden der meine Homepage (www.harald-thome.de) neu aufsetzen kann. Natürlich ein CMS und ein Onlineanmeldesystem für meine Seminare. So dass die Anmeldung rein elektronisch erfolgen kann und die Versendung von Bestätigungen ebenfalls.
 
Ebenfalls muss das System eine umfangreiche Dokumentenverwaltung können, da mehrere tausend Dokumente (mit mehreren GB) in den verschieden Verästlungen der HP versteckt sind.
 
Wer sich das vorstellen kann, bitte unter info@harald-thome.de melden.
 

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
 
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
 
Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.
 
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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
 
–   21./22. Sept. 2020          als Online-Seminar
–   02./03. Nov. 2020           als Online-Seminar
–   23./24. Nov. 2020           als Online-Seminar
–   07./08. Dez. 2020           als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

8. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020

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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:
 
–   14. – 18. Sept. 2020   als Online-Seminar  (noch 1 Platz frei)
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
 –  16./17./18. Nov.2020   als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

10.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
 
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
 
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
 
 Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   23. Sept. 2020      als Online-Seminar
–   16. Dez. 2020       als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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11. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
 
Themenblöcke sind:
 
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
 
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
 
–   06. Nov.2020       als Online-Seminar
–   25. Nov. 2020      als Online-Seminar
–   17. Dez. 2020      als Online-Seminar
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 
Diese findet statt
 
–  04. Dez.  2020       als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
 
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13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–    27. Okt. 2020      als Online-Seminar
–    14. Dez.  2020    als Online-Seminar
 
statt.
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
 
–       30. Okt. 2020        als Online-Seminar
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–  30. Sept. 2020   als Online-Seminar
–  15. Dez.  2020   als Online-Seminar
 
an.
 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
 
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Diese Fortbildung biete ich wieder am
 
–     14. Nov. 2020     als Online-Seminar
 
an.
 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
 
Die Fortbildungen finden statt:
 
ÄNDERUNG!
 
–   12./13.10.2020   als Online-Seminar
–   09./10.11.2020   als Präsenzseminar in Frankfurt/M
 
Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
 
 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
 
 –   11.11.2020   als Präsenzseminar in Frankfurt/M
 
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 
+++ Die als Präsenzseminare geplanten Fortbildungen werden als Webseminare durchgeführt, wenn Pandemielage und Infektionsschutzbestimmungen dies erfordern. +++
 
So das war es dann.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé
 
 

Impressum

Harald Thomé / Dozent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
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