Wie in dieser „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ zu erwarten war, sind die Tagebaugegner mit ihrer Klage gegen Garzweiler II beim Bundesverfassungsgericht gescheitert! Jetzt erst recht WEITERKÄMPFEN, lautet das Gebot der Stunde!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) heute den Medien entnehmen können, sind die Tagebaugegner mit ihrer Klage gegen Garzweiler II (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=garzweiler) vor dem Bundesverfassungsgericht (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht) gescheitert.
 
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts  (1. Kammer des 1. Senats),
 
                           
 

Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M.Präsident, Vorsitzender des Ersten Senats, geboren 1971 in Heidelberg (Foto Bundesverfassungsgericht)

die so richtig in die Landschaft der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) passt, war nicht anders zu erwarten.
 
Ein Gericht, dass höchstrichterlich festgestellt hat, dass es KEIN RECHT AUF HEIMAT gibt (https://www.n-tv.de/politik/Verfassungsgericht-billigt-Garzweiler-II-article11936391.html), hat bereits im Dezember 2013 mit seiner Entscheidung gezeigt , dass es voll und ganz auf Seiten des KAPITALISMUS und seiner PROFITWIRTSCHAFT auf Kosten des Humanismus steht.
 
Das Bundesverfassungsgericht wies die Anfang September eingereichte Klage der insgesamt 36 Betroffenen noch im Oktober als unzulässig ab. Diese hätten sich erst durch die Instanzen klagen müssen. Außerdem werde die Beschwerde nicht den Begründungsanforderungen gerecht, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. (Az. 1 BvR 2126/20)
 
Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr die Etscheidung mit dem Az. 1 BvR 2126/20 als PDF aufrufen und nachlesen.
 
 
Jetzt muss es erst recht lauten: WEITERKÄMPFEN!
 
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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