Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich möchte alle Betroffenen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein in diesem Monat (April 2011) gestellter Antrag auf Bildung – und Teilhabe pro Kind 78 € für Mittagsverpflegung (26 € pro Monat) auch ohne Nachweis darüber, dass dieser genutzt wurde, und 10 € pro Monat Teilhabegutschein an Nachzahlung für die Monate Jan. – April erbringt (§ 77 Abs. 11 SGB II). Wer diesen Termin verpasst verliert den Anspruch, daher dringend auf diesen Anspruch hinweisen!!! Mehr Infos dazu unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/kos_pm_2011-03-09.aspx
Daher weist vielfältig darauf hin, dass diesen Monat noch ein solcher Antrag gestellt werden muss/soll!
Mit kollegialen Grüßen für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-