Wichtige ergänzende Infos zum PFLEGETREFF vom 21.10.15! Wir sagen Werner Schell für dessen unermüdliches Engagement ein herzliches Dankeschön!

Liebe Kolleginnen und Kollege,

heute erhielten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine ergänzende Information zum PFLEGETREFF vom 21.Oktober 2015 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell). In seiner Eigenschaft als Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK hat Herr Schell noch einmal ganz wichtige Details in komprimierter Form zusammengestellt.

Besonders das Thema „Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen ist eine Regelleistung der Heimträger“ nimmt darin mit einen zentralen Raum ein.

Sehr gerne haben wir diese wichtigen Informationen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Wir nutzen an dieser Stelle wieder einmal die Gelegenheit, dem Herrn Werner Schell ein ausdrückliches Dankeschön für sein unermüdliches Wirken auf dem Gebiet der Pflege zu sagen.

http://bc03.rp-online.de/polopoly_fs/werner-schell-hermann-groehe-urlich-sprick-1.5488525.1445450316!httpImage/870435783.jpg_gen/derivatives/d540x303/870435783.jpg

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Bilder/Logo_ProPflege.PNG

Herr Werner Schell teilt mit:

„Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail:
ProPflege@wernerschell.de
Internet:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

27.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege –
Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind nun auch in
einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:

Die wesentlichen Aussagen:
– Mehr Pflegepersonal – jetzt und nicht später!
– Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
– Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem
anspricht, reicht nicht!
– Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der
Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.

Die gesamte Filmdokumentation (rd. 2 Stunden) ist weiterhin anschaubar bei
Youtube:

https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg
Ergänzende Beiträge im Forum (mit Fotos) unter:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21326 .

Aktueller Hinweis:

Die Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen ist eine Regelleistung der
Heimträger. Diese von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren
vertretene Rechtsauffassung wird u.a. auch vom Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geteilt. Eine
entsprechende Mitteilung an die für die Heimaufsicht zuständigen Behörden
ist in Vorbereitung. Dazu informiert eine Pressemitteilung unter:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21062&p=88740#p887
40> &t=21062&p=88740#p88740 nachlesbar!

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell
https://www.facebook.com/werner.schell.7

Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle
kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Wenn Sie keine Informationen mehr wünschen: Bitte entsprechende Mitteilung
unter Angabe der zu löschenden E-Mail-Adresse übersenden“

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