Wer in dieser BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND noch immer an RECHT und GERECHTIGKEIT glaubt, der glaubt auch an den HEILIGEN MANN! Die AN & AZ titeln heute: „KEINE ANKLAGE GEGEN ETSCHENBERG“! Damit ist die Personalratsaffäre innerhalb der Städteregion durch Interpretation des Rechts durch die Staatsanwaltschaft erledigt worden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir intensiv über die jüngsten Personalratsskandale in Aachen berichtet, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.
 
 
 
 
Den jüngsten Beitrag zum Themenkomplex hatten wir am 14.02.2020 veröffentlicht.
Diesen Beitrag könnt Ihr direkt durch den Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen.
 
 
Zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Städterat Etschenberg u. a. haben wir uns damals mehrfach dahingehend geäussert, dass wir in dieser BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) und ihrem JURISTISCHEN TOLLHAUS (http://ak-gewerkschafter.com/?s=juristisches+tollhaus) fest davon überzeugt sind, dass diese Ermittlungen eingestellt, bzw. wie das HORNBERGER SCHIESSEN ausgehen werden.
 
Und so ist es geschehen und heute wie folgt in den AACHENER ZEITUNGEN zu lesen.
 
 

FREITAG, 10. JULI 2020               Titelseite

Keine Anklage gegen Etschenberg

Affäre um dubiose Gehälter von Personalräten: Verfahren wegen Untreue gegen früheren Städteregionsrat und vier weitere Beschudigte eingestellt. „Kein schwerwiegender Pflichtverst0ß.“

VON STEPHAN MOHNE UND OLIVER SCHMETZ

AACHEN Die Affäre um überhöhte und fragwürdige Gehälter von Personalräten in der Städteregion Aachen hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Denn die Aachener Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in dieser Sache jetzt eingestellt. Nachdem unsere Zeitung im August 2018 die dubiosen Beförderungen des Personalratsvorsitzenden der Städteregionsverwaltung und seiner zweiten Stellvertreterin öffentlich gemacht hatte, war Ende Februar 2019 nach langer Vorprüfung ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Uhntreue eingeleitet worden. Im Fokus standen dabei zunächst als federführend Verantwortlicher der ehemalige Städteregionsrat Helmut Etschenberg sowie sein damaliger Stellvertreter und die Leiterin des Personalamts, die ebenfalls an den Höhergruppierungen beteiligt waren. Später gerieten dann noch die beiden Personalräte wegen des Verdachts der Beihilfe beziehungsweise Anstiftung zur Untreue ins Visier der rmittler. Es bestand der Verdacht, dass die Beförderungen unter bewusster Missachtung von Rechtsvorschriften erfolgt wareen und der Städteregion durch überhöhte Gehaltszahlungen erhebliche Schäden zugefügt wurden.

Nun steht für die Staatsanwaltschaft nach gut 16-monatigen Ermittlungen fest, dass die  Höhergruppiuerungen der Personalräte „keine Untreue im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch“ darstellen. Denn diese setze, so teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit, „nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen evidenten und schwerwiegenden Pflichtverstoß gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit voraus“. Dazu hätten den Etscheidungsträgern unter anderem „bewusst sein müssen, dass auf die gewährten Zahlungen ersichtlich kein Anspruch besteht“, so die Staatsanwaltschaft. Doch hierfür wie auch für eine vorsätzliche Schädigung der Städteregion durch die Beschuldigten habe es keine Belege und Anhaltspunkte gegeben. Deshalb liege „ein solch gravierender Verstoß nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen nicht vor.“

Dass die Umstände der Beförderungen für die beiden Personalräte fragwürdig waren, will die Staasanwaltschaft mit dieser Entscheidung nicht in Abrede stellen. „Wir sagen nicht, dass das Quatsch war, sondern dass wir das nicht mit einer für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisen können“, erklärte Behördensprecher Jan Balthasar auf Nachfrage.

Dafür, dass einiges falsch gelaufen ist bei den Beförderungen der beiden Personalräte, spricht unter anderem ein Bericht der Rechnungsprüfer, die erhebliche Mänge, Ungereimtheiten und Aktenlücken moniert hatten. Der Amtsnachfolger von Etschenberg, Tim Grüttemeier, sorgte dafür, dass die hochbezahlten Personalräte zurückgestuft wurden. Eine Klage des Pertsonalrstsvorsitzenden dagegen endete vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich – nachdem das Gericht angedeutet hatte, dass ein Urteil nicht zu seinen Gunsten ausfallen würde. Und nicht zuletzt gab sich die Städteregion als Kosequenz aus der Affäre neue, verbindliche Regeln für die eförderung von Personalräten. Während Helmut Etschenberg gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, verwies Grüttemeier auf dieses neue „rechtskonforme Konzept“ – und freute sich darüber, „nunmehr einen Schlussstrich unter die Angelegenheiten ziehen“ zu können.

Meinung/Region NRW: >  https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/wir-sagen-nicht-dass-das-quatsch-ist_aid-52117349 !

Foto dpa Johannes Eisele

Als AK meinen wir dazu Folgendes:

1. Wir haben als wieder einmal richtig gelegen. Das JURISTISCHE TOLLHAUS befeuert immer wieder das HORNBERGER SCHIESSENS!

2. Wer in dieser BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND noch immer an RECHT und GERECXHTIGKEIT glaubt, der glaubt auch an den HEILIGEN MANN!

3. Die SOZIALPARTNERSCHAFT als Mittel zur Verarschung der Arbeitnehmer hat sich hier mit staatlicher Hilfe wieder einmal durchgesetzt!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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