Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) wurde der Eingang unserer Strafanzeige vom 04.08.2014 inklusive Zuweisung eines Aktenzeichens mit Schreiben der Staatsanwaltschaft Aachen vom 18.08.2014 (Datum des Poststempels 18.08.2014) am heutigen Tage zugestellt. Diese Angelegenheit hatten wir am 05.08.2014 unter dem Titel „AK-Koordinator stellte gestern Strafanzeige gegen F. J. Ohlen u.v.a.m.! Angriffe auf die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG müssen rechtzeitig abgewehrt werden!“ als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) auf unsere Homepage gepostet. Den Artikel selbst könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal auf- und in das Gedächtnis zurückrufen:
http://ak-gewerkschafter.com/2014/08/05/ak/ !
Die Staatsanwaltschaft teilt in der Tat nach mehr als zwei Wochen mit, dass unter dem Aktenzeichen 804 Js 1074/14 gegen Franz-Josef Ohlen u.a. ermittelt würde.
Die Mitteilung nehmen wir zur Kenntnis. An der Objektivität der Justiz bei dem „Paradestück aus dem juristischen Tollhaus“ zweifeln wir nach wie vor weiter. Was aus all den Strafanzeigen noch werden wird, die gegen AK-Mitglieder seitens des Ohlen und seines Advokaten Elmar D. aus AC. gestellt wurden, können wir erahnen. Was aus unseren Strafanzeigen gegen Ohlen u.a. wird, erahnen wir ebenfalls. Eines haben wir nämlich erkannt: In der „Bananenrepublik Deutschland“ ist gerade bei der Justiz kein Ding unmöglich!
Wir werden fortlaufend zur Sache weiter berichten.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
NB.: Strafanzeigen gegen die Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-Mitglieder) zum Versuch des „Abschusses“ der freien Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 GG nehmen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften, besonders die Staatsanwaltschaft Aachen entgegen.