Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) tun sich beim „Juristischen Tollhaus“ in der „Banenrepublik Deutschland“ ganze „Abgründe“ auf! Unser Ex-Kassenwart, der unserem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) seinerzeit und bekanntermaßen 200, 60 Eurorschlagen hat, dessen Rechtsanwalt Elmar D. aus AC, (Der Mann der nicht genannt werden will!), Staatsanwältin Dauber u. a. sind ja von uns angezeigt worden, wie Ihr es in der „CAUSA OHLEN“ nachlesen könnt. Die Ermittlungssache trägt das Aktenzeichen: 804 Js 107/14. Gegen den AK-Koordinator ist ja bekanntermaßen eine Anzeige wegen Beihilfe zur Beleidigung der Staatsanwältin Dauber anhängig, die unter dem Az.: 1 Js 871/14 seit Monaten „dahindümpelt“! Vorgeblich soll das AK-Mitglied Dirk Altpeter die Staatsanwältin auf unserer AK-Homepage beleidigt haben. Alle Veröffentlichungen auf der Homepage erfolgen nicht anonym, sondern tragen volle Namen und werden vom AK-Koordinator presserechtlich verantwortet. Unstreitig ist diese Tatsache und trotzdem erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Amtsgerichtsbeschluss zur Durchsuchung der Räumlichkeitemn des unterzeuichnenden AK-Koordinators mit Beschlagnahmung seiner Computer. Der Richter am Amtsgericht Aachen mit Namen Esselborn hat diesen unsinnigen, da rechtlich nicht nachzuvollziehenden Beschluss bereits am 09.10.2014 erlassen, der in den heutigen Morgenstunden durch drei Beamte (zwei Kripo- und ein Stadtbediensteter) vollstreckt wurde. Dies stellt jetzt endgültig unter Beweis, dass wir in einer „Bananenrepublik Deutschland“ leben, wo ein „Juristisches Tollhaus“ als „Ausputzerin“ fungiert. Methoden, die an Deutschlands finsterste Zeiten erinnern!
Selbstverständlich haben wir sofort reagiert und den nachstehenden Beschwerdeschriftsatz an das Amtsgericht verfasst, der dieses am heutigen Tage noch erreichen wird:
„Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078Aachen, den 17.11.2014
An das Amtsgericht Aachen -Justizzenter-, Adalbersteinweg 92, 52070 Aachen
Beschluss vom 09. Oktober 2014 (?) mit dem Az.: 621 Gs-1 Js 807/14-958/14
gegen den o.g. Beschluss lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.
B e g r ü n d u n g :
1. Es steht unzweideutig und unmissverständlich fest, dass der Unterzeichner der Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes für die Homepage www.ak-gewerkschafter.de unbestrittenermaßen ist. Diesbezüglich wird auf das Schreiben an die Staatsanwaltschaft v. 02.08.2014 – Anlage 1) – verwiesen. Der komplette Aktenvorgang zum Ermittlungsverfahren mit dem Az.: 1 Js 871/14 weist nichts anderes aus.
2. Die Beschlagnahmung der Computer mit vorausgehender Hausdurchsuchung, die der Amtsrichter Esselborn verfügt hat, zeigt deutlich auf, dass es hier in der Tat ein Komplott der Justiz in sder „CAUSA OHLEN“ zu geben scheint. Insofern findet die Strafanzeige des Unterzeichners gegen Ohlen, Dauber, (Anmerkung des Zitierenden: Elmar D. aus AC., der Mann der nicht genannt werden will, wurde namentlich im Text erwähnt. Mit Rücksichtnahme auf dessen Wunsch wahren wir hier, was dessen Person angeht, die Anonymität!), u. a., die unter dem Az.: 804 Js 107/14 bei der Staatsanwaltschaft geführt wird, Ihre Rechtfertigung.
3. Der Beschluss des Amtsgerichtes ist überzogen und überflüssig, hat doch der Unterzeichner zu keiner Zeit bestritten, dass er für das Posting – auch in der vorgeblichen Beleidigung der Personen Ohlen, der dem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) nachweisbar 200, 60 Euro unterschlagen hat, und Dauber – im Sinne des Pressegesetzes verantwortlich zeichnet. Wäre dies bestritten worden, hätte der beanstandete Beschluss seine Rechtfertigung. So aber erinnert die Handlungsweise der Justiz an finsterste und vergangene Zeiten, die Deutschland erlebt hat.
4. Ausdrücklich wird gegen diesen Beschluss hiermit Beschwerde eingelegt.
Der Vorgang als solcher wird am heutigen Tag sowohl auf der Homepage www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/ veröffentlicht als auch den Medien überstellt.
gez. Manfred Engelhardt Anlage:“
Ein Beschluss, der am 09.10.2014 laut Ausfertigung erlassen wurde und mehr als einwen Monat auf Vollstreckung harrt, zeigt uns deutlich, dass es sich hier um einen Prophylaxe-Beschluss handeln muss. Betrachtet man nämlich die Ankündigung, weitere Ohlen-E-Mails auf unsere Homepage veröffentlichen zu wollen, die im Übrigen veröffentlicht werden, da alles Dinge, die wir posten, auch in Papierform ausgedruckt werden, lässt dies fast keinen anderen Schluss zu!?
Vermutlich soll der Artikel 5 GG ausgehebelt werden? Dagegen treten wir weiter an: Systemkritisch, aufmüpfig, solidarisch und kollegial! Wir werden weiter berichten.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
wunderbar … wunderbar … lieber manni , aber wenn ich recht zu denken versuche ist karneval doch erst im februar , oder ??? doch schon heut ? ? ?